Trick mit dem Urteil des AG. Wedding-GES Registrat GmbH/Hunter Forderungsmanagement

schnippewippe

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Der Trick mit dem Urteil des AG. Wedding - GES Registrat GmbH / Hunter Forderungsmanagement

Der Trick mit dem Urteil des Amtsgericht Wedding - 3. Teil zu GES Registrat GmbH und Hunter Forderungsmanagement | Radziwill ? Blidon ? Kleinspehn ? Rechtsanwälte | Fachanwälte


Bei der angeblich in Berlin, tatsächlich im Städtchen Burg ansässigen GES Registrat GmbH und der für sie tätigen Hunter Forderungsmanagement GmbH, die eine Potsdamer Anschrift angibt, war man nicht so klug. Man versucht diejenigen, die irrtümlich ein Formular über einen Eintrag auf den Seiten Seiten Gewerberegistrat.de, Freiberufregistrat.de oder Registrat.de unterschrieben hatten, mit einem Urteil einzuschüchtern. Das Berliner Amtsgericht Wedding (AG Wedding, Versäumnisurteil zur Geschäftsnummer 6b C 23/15) soll jemanden verurteilt haben, an die GES Registrat GmbH mit ihrem Geschäftsführer Patrick Zilm 588,00 € zu zahlen. Zuzüglich Zinsen und Kosten.

Doch der Fake ist offensichtlich!


Das Versäumnisurteil des Amtsgericht Wedding – ein Schmu

Die Hunter Forderungsmanagement GmbH verschickt jetzt eine „letzte Erinnerung“. Wörtlich: „Sollten sie die Zahlungsfrist erneut verstreichen lassen, sehen wir uns gezwungen, den Forderungsprozess zu ihren Kosten rechtlich fortzusetzen.“ Beigefügt ist die Kopie eines Urteils des Amtsgericht Wedding.

[Versäumnisurteil des AG Wedding zur Geschäftsnummer 6b C 23/15]
Urteil im Link
 

Krennz

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WEnn man schon ne Woche, bevor man den eigentlichen Geschäftsbetrieb eröffnet sachon ein Versäumnisurteil hat, das stinkt doch wie der Fisch. Nämlich vom Kopf
 

schnippewippe

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Schon wieder der Trick mit einem Urteil - 6. Teil zu GES Registrat GmbH und Hunter Forderungsmanagement

16.01.2016 – Erst drei Tage sind seit unserem letzten Blog-Beitrag über die Firma GES Registrat GmbH und ihren Geschäftsführer, den Diplom Kaufmann Patrick Zilm, vergangen. Doch die Firma versucht in diesen Tagen alles, um an das Geld derjenigen zu gelangen, die auf ihr Trickformular hereingefallen waren - und sich jetzt mit Forderungen über eine Eintragung in den privaten Internet-Verzeichnissen Gewerberegistrat.de, Freiberufregistrat.de und registrat.de konfrontiert sehen.

Die jüngste Masche ist ein Urteil des Amtsgericht Schwäbisch Hall (AG Schwäbisch Hall, Urteil vom 11.12.2015 - 6 C 760/15). Mit dem geht man hausieren. Denn ein Richter hat entschieden, dass alles bestens bei der GES Registrat GmbH sei, dass ihr 588,00 EUR zuständen.

Vorweg: das Urteil hat keine große Relevanz. Doch wie ist es zustande gekommen?..........................................weiter im link
 
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