Unglaublicher Notarbetrug in Berlin

Journalist

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Notare sind „Organe der Rechtspflege“...entsprechend genießen sie eine gewisse Seriösität, die die folgenden Worte unglaublich aussehen lassen.

3 Geschäftspartner beschließen eine GmbH zu gruenden. 2 davon entscheiden hierzu ihren langjährigen Freund als Notar zu beauftragen.

Aufgrund von diversen Vorleistungen einigte man sich gegenueber dem dritten Geschäftspartner auf eine einmalige Sonderleistung in Höhe von 18.333 €. Im Gegenzug wurden dafuer Rechte an einer Technologie, wie auch an 4 Top-Domains uebertragen. Dies war ausdruecklich auch der Wunsch der beiden anderen Gesellschafter, die diese Rechte ebenfalls unbedingt erwerben wollten.

So wurde dieser Passus in die Gruendungsurkunde aufgenommen.

Zwischenzeitlich trennte man sich wieder von einander und der urspruengliche Rechteinhaber kaufte fuer jeweils 10.000 € die halb eingezahlten Gesellschafteranteile (4.166 €) der beiden anderen Gesellschafter. Hierzu belehrte der Notar, dass die austretenden Gesellschafter weiterhin haftend bleiben, da die Stammeinlagen nie voll erbracht wurden.

Als dann festgestellt wurde, dass einer der beiden ausgetretenen Gesellschafter, der fuer die Buchhaltung zuständig war, „vergessen“ hatte einen erheblichen Barumsatz auf das Geschäftskonto einzuzahlen und noch weitere offene Rechnungen verschwiegen hatte, kam es zu einem Gespräch bzgl. dieser Unregelmäßigkeiten. Hierbei kam zur Sprache, dass die beiden ausgetretenen Gesellschafter weiterhin in der Haftung stehen, wonach man dem weiterfuehrenden Gesellschafter den Tip gab, er solle doch einfach nochmal seine Urkunde richtig lesen.

Dieser Rat wurde befolgt und der uebervorteilte Gesellschafter stellte fest, dass die Inhalte der Urkunden- Abschrift nicht mehr mit der Beurkundung uebereinstimmten! Darin stand nichts mehr von einer Belehrung bzgl. der weiteren Haftung, sondern dass der weiterfuehrende Gesellschafter alle Pflichten aus den halb eingezahlten Gesellschaftsanteilen uebernommen hätte! Er hätte zugesagt sämtliche Fehlbeträge aufzufuellen bzw. auszugleichen.

Im Zuge dieser Feststellung wurde dann auch nochmal der Gruendungsvertrag geprueft, der ebenfalls Unregelmäßigkeiten aufwies. Und zwar war der gesamte Passus bzgl. des 18.333 €-Anspruchs nicht mehr in der Urkunde zu finden. Die Rechte jedoch wurden uebertragen.

Da die beiden ausgetretenen Gesellschafter und der Notar dieselbe Sprache sprechen, ist dieser Betrug absolut nicht nachzuweisen, obwohl sämtliche vorab zur Pruefung verschickten Vertragsentwuerfe gravierend andere Inhalte hatten. Wenn einer fragen wuerde, wuerde man einfach behaupten, dass man sich bei der Beurkundung neu geeinigt hätte. Fuer den vorgefuehrten Gesellschafter gab es keine Möglichkeit zum Veto, da diese falschen Inhalte gar nicht vorgelesen wurden.

Somit wurden ihm ca. 14.166 € bei der Gruendung gelöscht und bei dem Anteilsverkauf die Anteile um 8.332 € teurer verkauft. Ein dagegen Vorgehen ist absolut aussichtslos, da die Sache so kriminell und unglaublich ist, dass man es einem Richter gar nicht erst erzählen braucht.

Wer hat Ähnliches erlebt? Und mit welchem Notar?

Die beiden ausgestiegenen Gesellschafter lassen den dritten betrogenen Gesellschafter nun wie einen kleinen Hund antanzen und bedienen sich seines Geldes, welches sie ansonsten vollstrecken lassen. Unter wahrheitsgemäßen Angaben, wäre diese Beurkundung nicht zustande gekommen.

Bitte meldet euch, wenn ihr auch schon mal sowas erlebt habt.

Danke.
Der Journalist
 
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