Inkassoschreiben mit Leistungen von vor 3 Jahren

schnippewippe

New member
Da diese Sachen im Internet zu finden sind und den Usern Angst machen , stelle ich es hier mal ein.
Ich kann im Video keinen Mahnbescheid sehen. Für mich sind das alles nur Mahnungen.
Da muss wohl ein Irrtum vorliegen.
Aber nicht vergessen euch zu wehren. Wurde hier schon öfters vom "De kleine Eisbeer " mitgeteilt.

YouTube - Akte09: acoreus - Alte Rechnung, teures Inkasso!
Es kommen Mahnbescheide ????????????????????????

Tausende Deutsche laufen im Moment Sturm gegen Mahnbescheide, die alte Telefonrechnungen betreffen: Oft vier bis sechs Jahre alt. Angeblich offene Forderungen im einstelligen Bereich, aus denen in ...
Also für mich ist das mit den Mahnbescheiden im Video nicht zu erkennen.:confused:
 
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kruemeltee

Super-Moderator
Also für mich ist das mit den Mahnbescheiden im Video nicht zu erkennen.
Sie haben doch erklärt, daß wenn man sich nicht auf die Verjährung beruft, dann darf und wird Acoreus auch gerichtliche Mahnbescheide bis hin zur Zwangsvollstreckung erwirken. Das sagte die Tante von der Verbraucherzentrale.

Das ist ja das schöne an unserem System. Wenn mir jetzt einfällt, daß ich wenig Geld habe sag ich einfach "schnippewippe, ich krieg von Dir mal 500 EUR". Ohne Mahnungen oder Rechtsanwälte einschalten zu müssen kann ich sofort zum Gericht tampern und die nen Mahnbescheid losschicken lassen. Das interessiert die gar nicht, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Erst wenn schnippewippe dann einen Widerspruch gegen diesen gerichtlichen Mahnbescheid ausspricht/schreibt, dann muss ich nachweisen, daß die Forderung berechtigt ist. Antwortet schnippewippe eben nicht, hab ich 2 Wochen später einen Vollstreckungsbescheid und somit einen Schuldnertitel, unabhängig ob die Forderung nun berechtigt ist oder nicht.

Gruß Maddin
 

schnippewippe

New member
Mir ging es darum, wenn ich solche Berichte lese , wo man das als Erstes liest,
Tausende Deutsche laufen im Moment Sturm gegen Mahnbescheide, die alte Telefonrechnungen betreffen: Oft vier bis sechs Jahre alt. Angeblich offene Forderungen im einstelligen Bereich,
denken viele Leser das die Mahnbescheide schon geschickt wurden und bekommen Panik. Wir wissen doch wie schnell die Angemahnten Angst bekommen.
Wenn ich bei dem Bericht auf der rechten Seite mich durchklicke um mehr zu erfahren lande ich hier konsumer.info/?p=5153
Wo dann auch noch über einen Mahnbescheid geschrieben wird.
Meine Erfahrung ist, dass viele Angemahnten in der Aufregung gar nicht begreifen was Sache ist.

Es wäre wohl besser wenn stehen würde """" Tausende Deutsche laufen im Moment Sturm gegen Mahnungen,"""""

Wie das mit der Verjährung ist und wie man sich wehren sollte , wird am Ende von der Verbraucherzentrale erklärt.

Hier noch mal den Bericht von der Verbraucherzentrale. Ganz unten befindet sich dann ein Musterbrief.
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein : In die Jahre gekommen
 
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niobe-1958

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Beim lesen des Artikels über "Mahnbescheide von Acoreus" dachte ich auch im ersten Moment, oh je nun klagen die wirklich?

Für mich persönlich findet auf den Seiten
der konsumer.info keinerlei Aufklärung
zu den behandelnden Themen statt.


Mahnung (außergerichtlich), auch als Zahlungserinnerung
bezeichnet, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen.

Weitere Info in diesem Link: Mahnung ? Wikipedia


Auszug:

Mahnverfahren (gerichtlich), Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichenMahnungen durch Unternehmen, Rechtsanwälte oder Inkassobüros.

Das Mahnverfahren wird bei dem zuständigen Amtsgericht als Mahngericht, das im automatisierten Verfahren immer ein Zentrales Mahngericht ist, unter der Verantwortung eines Rechtspflegers (§ 20 Nr. 1 RPflG) durchgeführt.

Das Mahnverfahren wird durch einen Antrag des Gläubigers beim zuständigen Mahngericht eingeleitet. Dieser Antrag kann jederzeit gestellt werden. In der Praxis ist eine Antragstellung jedoch erst sinnvoll, wenn ein Schuldner in Verzug geraten ist, also - soweit nichts anderes vereinbart ist - wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung die Zahlung leistet.

Weitere Info: Mahnverfahren ? Wikipedia


Darum finde ich es hier bei Echte-Abzocke.de gut,
das man Vorgänge hinterfragt kann,
persönliche Erfahrungen einbringen darf
und auch Bedenken geäußert werden dürfen ;)
 

DerKrefelder

New member
Also für mich ist das mit den Mahnbescheiden im Video nicht zu erkennen.:confused:
Da wurden auch keine Mahnbescheide gezeigt.
Der Moderator benutzt fälschlicherweise den Begriff Mahnbescheid.Es handelt sich lediglich um Mahnungen.
Tausende Deutsche laufen im Moment Sturm gegen Mahnbescheide, die alte Telefonrechnungen betreffen: Oft vier bis sechs Jahre alt. Angeblich offene Forderungen im einstelligen Bereich,
Wenn ich bei dem Bericht auf der rechten Seite mich durchklicke um mehr zu erfahren lande ich hier konsumer.info/
Das passiert wenn man keine eigene Meinung hat,und nur Copie&Paste kennt.
Das Original findet man hier.... sat1.de/ratgeber_magazine/akte09/Wer jetzt mit aller Gewalt Gebühren eintreibt

Ps.
Würde der Herr Konsumer die Quelle nennen,was eigentlich Pflicht ist wenn man das geistige Eigentum anderer benutzt,stände er nicht so blöd da.

m.f.G.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Für mich persönlich findet auf den Seiten
der konsumer.info keinerlei Aufklärung
zu den behandelnden Themen statt.
Aufklärend oder besser gesagt informativ wäre,was auch im Originaltext steht, ein Hinweis auf das Musterschreiben.

Das hole ich dann hier nach.
Zu beachten: Forderungen aus den Jahren 2005 und davor sind inzwischen verjährt und müssen nicht mehr beglichen werden. Um sich jedoch auf die Verjährung berufen zu können, müssen die Betroffenen tätig werden. Im Juristen-Deutsch heißt dies: Geltendmachung der Einrede der Verjährung.
Sollte der Verbraucher sich also auf Verjährung berufen können, so kann er hierzu das Musterschreiben der Verbraucherzentrale nutzen.

Quelle&mehr: vzsa.de/Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
 

schnippewippe

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acoreus - Aktuelle Mahnungen & Inkasso

acoreus - Aktuelle Mahnungen & Inkasso
Eingestellt am 8. Dezember 2009 von admin

Oft kommen Richter auch zum Schluss, dass dem Schuldner eine faire Chance gegeben werden muss, die Forderung zu begleichen. Dies ist aber unmöglich, da insbesondere die Telekom-Kunden meist gar nicht wissen, dass noch etwas offen steht.

verbraucherschutz.tv empfiehlt, umgehend die wirklich entstandenen Gebühren für die Gespräche zu zahlen, um die Zahlungswilligkeit zu dokumentieren. Dabei sollten man dem Anbieter die Sachlage erklären. Anschließend würde ich auf einen gerichtlichen Mahnbescheid warten und dann einen im Telekommunikationsrecht erfahrenen Rechtsanwalt hinzuziehen..............mehr im link


Noch einmal das Video.
Akte09: acoreus - Alte Rechnung, teures Inkasso!
 
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schnippewippe

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Bussek & Mengede fordert für Mr.Net

Stiftung Warentest rät zur radikalen Lösung

Ganz so ohnmächtig sind die Verbraucher gleichwohl nicht. "Die Inkassofirma muss auf Verlangen des Schuldners nachweisen, dass sie die rechtmäßige Inhaberin der Forderung ist. Wer es also schafft, ein wenig bürokratischen Aufwand zu verursachen, könnte damit das rettende Ufer erreichen. Denn Aufwand mögen diese Firmen überhaupt nicht", sagt Thomas Hagen.

Die Stiftung Warentest, die ebenfalls mit dem Inkasso-Ärger befasst ist, rät gar zu einer radikalen Lösung: "Nur die Ursprungsforderung begleichen, alle weiteren Kosten aber als unangemessen hoch zurückweisen." Dann bleibt es womöglich doch bei 2,34 Euro. ......aus dem link
Und genau das werde ich machen wenn es mich erwischt. ;)
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Aus dem Link:
Die Kanzlei Bussek & Mengede forderte ihn schroff und bündig auf, endlich zu zahlen.
Rechtsanwälte sollten sich auf ihr Geschäft beschränken.... > Klienten beraten und eventuell vor Gericht vertreten.
Anwälte,wie oben genannte haben vermutlich nur eines im Sinn,das schnelle Geld.
Siehe diverse Ergebnisse bei Suchmaschinen...

Diese Rectsanwälte vergessen eine sehr wichtige Sache! In der heutigen Zeit ist das negative Werbung.
Ich,und das ist meine persönliche Meinung,wúrde einen solchen "Rechtsanwalt" nicht mit meinen Belangen beauftragen.
Es sei denn ,ich "möchte" "unberechtigt" an das Geld meiner Mitbürger.
 

schnippewippe

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Bericht von der Verbraucherzentrale über acoreus AG

Bericht von der Verbraucherzentrale über acoreus AG

Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale, die Mahnung mit der ursprünglichen Rechnung zu vergleichen und offene Beträge zu begleichen. Liegen keine Rechnungen aus den vergangenen Jahren mehr vor, sollte man sich die Richtigkeit der Forderung von der Firma nachweisen lassen. Forderungen aus dem Jahr 2006 oder früher sind verjährt und müssen nicht bezahlt werden, wenn der Verbraucher der Firma acoreus schriftlich mitteilt, dass die Verjährung eingetreten ist (Einrede der Verjährung).............aus dem link
 

schnippewippe

New member
War ja lange Ruhe hier.;)
Call-by-Call: Abzocke mit alten Rechnungen?
Abzocke mit alten Rechnungen? Dem Wolfsburger Achim Conzem flatterte jetzt eine Mahnung über 3,66 Euro ins Haus. Das Unternehmen „acoreus“ fordert das Geld, weil der 39-Jährige angeblich Call-by-Call-Gespräche über 66 Cent nicht bezahlt haben soll – im Jahr 2005. Die Polizei rät Conzem und möglichen anderen Betroffenen, solche Briefe zu ignorieren............hier der link dazu
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: Bussek & Mengede fordert für Mr.Net

Nach einer Ruhepause sind sie wieder aktiv die werten Rechtsanwälte.

Abzocke am Telefon
Alte Rechnungen
[...]
Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei B. und M. informierte ihn darüber, dass noch eine Telefonrechnung offen ist. Für 1,51 Euro soll Lange die Dienste der Telefonauskunft Telegate genutzt haben – im September 2006! Inzwischen sind Anwaltskosten und Mahngebühren hinzugekommen, statt 1,51 Euro soll der Berliner nun 37,66 Euro zahlen. Die Anwaltskanzlei handelt dabei im Auftrag des Inkassounternehmens Nexnet, das Schulden für Telefondrittanbieter eintreibt.
[....]
*Denn nach drei Jahren setzt die Verjährungsfrist ein, die Forderungen verfallen. Der Kunde kann sich auf die Verjährung berufen und muss nicht mehr zahlen.
Quelle&mehr: Tagesspiegel.de
Ps.
* Die Verjährung tritt nicht von Amtswegen ein.
Es bedarf der Einrede der Verjährung.>>> Musterbrief
 

schnippewippe

New member
Verjährung? Das geht nicht.

Online-Bezahl-Dienstleisters.

Aus dem Gespräch mit einer Hotline eines Online-Bezahl-Dienstleisters.

“… steht da noch eine offene Forderung von 7,45 EUR aus, die ausgeglichen werden muss. Die Bankdaten senden wir dann per E-Mail …”

“von wann stammt denn die Forderung?”

“Aus 2004″

“ist das nicht schon verjährt?”

“ja, aber das müssen Sie trotzdem bezahlen”

“auch wenn ich die Einrede der Verjährung erhebe?”

“….äh… ja, das geht nicht…”

“warum denn?”

“… naja, das hab ich hier so stehen…”
:laugh:

Zugegeben, die verjährte Forderung ist sehr überschaubar, aber mit Blick auf die bisherigen Scherereien, über die hier noch berichtet wird und die überzeugende Begründung, weshalb die Einrede der Verjährung nicht durchgreifen soll, habe ich mich entschieden, das mal durchzuziehen.

Möge die Inkassozunft anrücken.
 
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schnippewippe

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Telekom ist verurteilt worden an die telegate AG 41 Millionen zu zahlen.

41 Millionen von der Telekom
41 Millionen von der Telekom | Telekommunikation, Telefonauskunft, Kartellrecht | Rechtslupe

Mein erster Gedanke war, dann haben sie das ja hier nicht mehr nötig.

Die Anwaltskanzlei handelt dabei im Auftrag des Inkassounternehmens Nexnet, das Schulden für Telefondrittanbieter eintreibt. So auch für die Telegate AG. „Das Ganze liegt fast fünf Jahre zurück. Ich kann die Forderung jetzt absolut nicht mehr nachvollziehen“, sagt Lange.
 
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