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Alt 18.11.2009, 08:42   #6 (permalink)
De kleine Eisbeer
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Standard AW: Filesharing und der „neue“ § 97 a II UrhG

Folgendes sollte man sich durchlesen.

Zitat:
Was viele schon immer vermutet haben, wird langsam zur Gewissheit. Unter dem Deckmantel der (legitimen) Verfolgung urheberrechtlicher Interessen etabliert sich ein neuer Wirtschaftszweig, der die urheberrechtliche Abmahnung zu einem lukrativen Geschäftsmodell umgestaltet hat. Und hierbei wird offenbar gegen geltendes Recht verstoßen.
Quelle&mehr: internet-law.de/filesharing-abmahnungen
Ps.
Sollte das Dokument echt sein,hat der Anwalt ein Problem.

Pps.
Beim Besuch der Gulli-Seite,denkt daran wer der Eigentümer ist.
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