Strom- und Gasanbieter: EuGH kippt Preisklauseln

schnippewippe

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Strom- und Gasanbieter: EuGH kippt Preisklauseln
Strom- und Gasanbieter müssen ihre Haushaltskunden in der Grundversorgung ("Tarifkunden") vor Preiserhöhungen genau über den Grund und Umfang informieren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil (Rechtssachen C-359/11 und C-400/11) vom 23. Oktober 2014 festgestellt und damit Rechtsnormen gekippt, nach denen Energieversorger die Preise einseitig anheben konnten.

Die für Haushaltskunden in der Grundversorgung maßgeblichen Preisänderungsregelungen der Paragraphen 5 Absatz 2 und 3 Strom- und Gas-Grundversorgungsverordnung seien nicht mit europäischem Recht zu vereinbaren. Denn die Vorschriften würden nicht gewährleisten, dass Verbraucher rechtzeitig über Anlass, Voraussetzungen und Umfang einer Preisänderung informiert werden, bevor sie in Kraft tritt........................weiter im link
 
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