schnippewippe
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Kündigung per E-Mail
Erhält der Arbeitnehmer eine E-Mail, mit der die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses ausgesprochen wird, ist eine solche Kündigung unwirksam. Denn eine Kündigung bedarf zwingend der Schriftform,
§ 623 BGB.
Ebenfalls unwirksam ist eine Kündigung per Fax......................................