Hilfe bei Abofalle: Was tun bei Abzocke? (inkl. Musterbriefe)

schnippewippe

New member
Da bin ich wohl eine Ausnahme :eek: Ich will wissen wie weit der Spass geht :D
Führe gerade regen Schriftwechsel mit einen uns bekannten Betreiber .
Man braucht bei der Anmeldung nicht mal bestätigen, dass man die AGB gelesen hat und eine Widerrufsbelehrung bekommt man auch nicht. Nun ja ,bei einen unverbindlichen Test braucht man das ja wohl auch nicht zu bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Die 10 fiesesten Web-Fallen.

Ein falscher Klick, und Sie schulden den Abzockern 190 Euro! Damit Sie nicht zu den Opfern zählen, klären wir hier über die 10 gefährlichsten Internet-Fallen auf.
Quelle&mehr: pcwelt.de
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Forderungen von Abzockern abwehren

Sorgfältig prüfen

Zunächst einmal muss man prüfen, wie der Anbieter überhaupt an die Daten gekommen ist. Kann man ausschließen, dass man selbst oder ein Familienmitglied die Seite aufgesucht hat, darf man sich zurücklehnen und muss überhaupt nicht reagieren. Im Streitfall obliegt es dem Anbieter zu beweisen, dass sein vorgeblicher Kunde den Vertrag geschlossen hat. Steht ein falscher Name auf einer Rechnung, sollte man keinesfalls korrekte Daten nachreichen. Hat man indes die Seite wirklich besucht und dabei die Kontaktdaten hinterlassen, darf man davon ausgehen, in eine Abofalle getappt zu sein.

Als Abofallen-Opfer sollte man sich genau einmal schriftlich beim Anbieter melden und anschließend nicht mehr reagieren. Sinnvollerweise verwendet man als Vorlage einen unserer Musterbriefe . Zusätzliche Informationen, die der Anbieter nicht kennt, sollte man dabei tunlichst für sich behalten, etwa die Postanschrift, wenn im Anschreiben nur die E-Mail-Adresse erwähnt ist.
Quelle&mehr: heise.de/ct/

Ps.
Carsten Kiefer arbeitet als Rechtsanwalt bei der Kanzlei JBB in Berlin.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
In der "Neue Juristische Wochenschrift" (NJW) ist ein Artikel erschienen der sich mit Abofallen beschäftigt.
Rechtliche Würdigung und Gegenstrategien (NJW Heft 44, Jahrgang 2009, Seite 3189)
Hier ein Zitat:
Die Verfasser erläutern, dass bereits die Anmeldung eines Internetnutzers nicht als Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, weil diese vom objektiven Empfängerhorizont aus auszulegen ist. Der Adressat der Anmeldung wisse aber, dass ein Vertragsschluss in diesen Fällen nicht bezweckt ist.(....)
Sie benennen die Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB wegen eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung.
(....)
Unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten liege in den üblichen Gestaltungen ein Verstoß gegen die PAngV vor. Darüber hinaus könne eine irreführende Werbung gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG bejaht werden, da der Eindruck erweckt wird die Leistung könne kostenfrei in Anspruch genommen werden.
Quelle: lexisnexis.de
 

niobe-1958

New member
Ups, das Männchen mit dem blauen Mantel kommt mir
irgendwie "bekannt" vor?!

Diesen Tipp finde besonders erwähnenswert:

Nicht einschüchtern lassen: Wenn Sie einem Vertrag schriftlich widersprechen oder die Zahlung verweigern, werden die unseriösen Anbieter versuchen, Sie unter Druck setzen - auch mit Unterstützung von Inkasso-Unternehmen. Bleiben Sie erkennbaren Abzockern gegenüber standhaft und drohen Ihrerseits mit der Einschaltung der Verbraucherzentrale oder der Behörden. Seien Sie gewiss: Um nicht weiter aufzufallen, werden die schwarzen Schafe irgendwann nachgeben. Allerdings: Wenn Sie tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid erreicht, müssen Sie auf jeden Fall aktiv werden und binnen zwei Wochen Widerspruch gegen die Forderung einlegen - sofern sie unberechtigt ist. Informationen zur Vorgehensweise finden sich im Mahnbescheid. In so einem Fall müsste der Anbieter dann vor Gericht den vermeintlichen Anspruch begründen. Es scheint jedoch eher zweifelhaft, dass ein unseriöser Anbieter so weit gehen wird.

Quelle: Internet-Abzocke: Reingefallen - so wehren Sie sich! - News - CHIP Online
 

schnippewippe

New member
Gegen Abzocker vorgehen.

Das könnte bestimm den ein oder anderen User interessieren.

Aktiv werden und den Gaunern in die Suppe spucken:

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat einen Leitfaden veröffentlicht, welcher mit vereinten Kräften dazu führen könnte das Geschäftsmodell “Abzocke“ für die Betreiber unattraktiv zu machen. Werden Sie aktiv, wehren Sie sich und gehen Sie in die Offensive!
Zitiert von der Verbraucherzentrale Hamburg:
 

manafraid

New member
Mal wieder n ct´Magazin verpennt. Vielleicht sollte man hier mal einstellen, wann die gesendet werden. Danke, Schnippie.
Der gute Herr Schnurer ist wirklich ein genialer Typ. Kann mich immer schlapplachen, wenn er gegen die "spiegelnden" Monitore wettert. Inzwischen kann ich das aber nachvollziehen, weil ich in einem Falle auch auf so ein Spiegelteil hereingefallen bin.

Gruß
manafraid
 
Oben