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Alt 03.06.2009, 13:25   #1 (permalink)
Anonym1337
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Standard Guthaben von alten gesperrten Telefonkarten müssen erstattet werden

Presseportal: Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte - OLG Köln verurteilt Telekom zur Erstattung von auf gesperrten Telefonkarten vorhandenen Restguthaben

Zitat:
Mit Urteil vom 03.06.2006 - 11 U 213/08 hat das OLG Köln die Deutsche Telekom zur Erstattung des auf von ihr gesperrten Telefonkarten der ersten Generation befindlichen Restguthabens einschließlich hieraus gezogenen Nutzungen verurteilt.
Schöne Sache eigentlich, aber evtl. ein wenig spät.
Ich glaube ich habe seit über 5 Jahren keine Telefonkarte mehr gesehen...

Viel wird die Telekom sicherlich nicht zahlen müssen,die meisten werden die Karte weggeschmissen haben. Aber immerhin, gerade bei größeren Guthaben freuen sich einige :-)
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