Presseportal: Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte - OLG Köln verurteilt Telekom zur Erstattung von auf gesperrten Telefonkarten vorhandenen Restguthaben
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Mit Urteil vom 03.06.2006 - 11 U 213/08 hat das OLG Köln die Deutsche Telekom zur Erstattung des auf von ihr gesperrten Telefonkarten der ersten Generation befindlichen Restguthabens einschließlich hieraus gezogenen Nutzungen verurteilt.
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Schöne Sache eigentlich, aber evtl. ein wenig spät.
Ich glaube ich habe seit über 5 Jahren keine Telefonkarte mehr gesehen...
Viel wird die Telekom sicherlich nicht zahlen müssen,die meisten werden die Karte weggeschmissen haben. Aber immerhin, gerade bei größeren Guthaben freuen sich einige :-)