Kurierfahrer unterschreibt digitale Empfangsbestätigungen von Paketen auf Lesegerät

schnippewippe

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Kurierfahrer unterschreibt digitale Empfangsbestätigungen von Paketen auf einem Lesegerät
Im Job kann es durchaus Phasen geben, in denen man sich mit seiner Arbeit irgendwie überfordert fühlt. In solchen Momenten entwickelt jeder seine eigene Bewältigungsstrategie, um der hohen Arbeitsbelastung gerecht zu werden. Eine weniger erfolgreiche Bewältigungsstrategie entwickelte ein Kurierfahrer eines Unternehmens, der mit der Auslieferung von Paketen beauftragt war. Um sich die Arbeit etwas zu erleichtern, deponierte er einige der auszuliefernden Pakete an verschiedenen Stellen oder entsorgte sie. Zur Verschleierung seiner Vorgehensweise unterzeichnete er die auf dem elektronischen Lesegerät vorbereiteten Empfangsbescheinigungen jeweils mit dem Namen des eigentlichen Empfängers der Sendung. Damit sollten die Pakete als zugestellt gebucht werden. Bei dem Lesegerät handelte es sich um ein von Paketzustellern häufig verwendetes digitales Gerät, auf dessen Benutzeroberfläche man mit einem dazugehörigen Stift in derselben Art und Weise wie auf einem Papier unterschreiben kann. Die Unterschrift wird sodann in dem Lesegerät gespeichert und kann jederzeit wieder abgerufen oder ausgedruckt werden..................................................

Urkundenfälschung ???? Was die Gerichte darüber denken. Weiter im Link
 
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