schnippewippe
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Telefonica Germany GmbH & Co. OHG Anwaltliches Mahnschreiben - A bissel gemogelt wird schon!
Ein anderer Bericht mit der Überschrift """Zufriedenheitsgarantie: Nach Kündigung abbuchen, trotz Kündigung klagen, wegen Kündigung verlieren """" ist oben im Link zu finden.Ein Mandant hat Ärger mit der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG und wird gemahnt. Weil er den Vertrag jedoch gekündigt hat und auf sein letztes Schreiben niemand reagierte, ruft er die in dem anwaltlichen Mahnschreiben genannte Hotline an.............................................
...................................Der Mandant ist Polizist, weist darauf hin, sich den Namen notiert zu haben und dass es nach § 132a StGB strafbar sei, unbefugt die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" zu führen. Die freundliche Frau am Telefon klingt schlagartig unsicher. Sie habe nicht behauptet, Rechtsanwältin zu sein und sei nur ihren Anweisungen gefolgt. Der Mandant hakt nach. Schließlich bittet das weibliche Wesen am anderen Ende um Verständnis. Die Hotline führe gar nicht zu der auf dem Anwaltsschreiben genannten Kanzlei, sondern zu einer Abteilung von Telefonica. Für die Organisation der Kommunikation sei sie jedenfalls nicht verantwortlich. Um den Druck auf den Mahnungsempfänger zu erhöhen, solle der Eindruck entstehen, dass die Sache von einem Anwalt betreut werde. Am Ende des Gesprächs versichert der Mandant der mittlerweile zittrigen Stimme, nichts zu unternehmen. Jedenfalls nicht gegen den armen "Call Center Agent". .............................aus dem link