Hallo,
naja ...
Zitat:
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Das Landgericht Mannheim entschied in seinem Urteil vom 12.05.2009 (Az. 2 O 268/08, nicht rechtskräftig), dass keine Klausel verwendet werden darf, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten.
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Dann warten 'se halt demnächst noch zwei Wochen länger bis die Rechnung raus geht.
Gruß Sebastian