Vorsicht bei Tattoo-Selfies – ein Fall für die Juristen

schnippewippe

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Tattoo-Selfies – ein Fall für die Juristen
Momentan kommen zwei Sachen zusammen: Es wird Sommer, und die Selfie-Ära ist angebrochen. Da liegt es nahe, auch mal die eigenen Tattoos einer größeren Öffentlichkeit zu präsentieren. Auf Twitter etwa. Oder Facebook. Allerdings gibt es nichts, woran einem Juristen nicht den Spaß verderben können.

Ein vermeintllich schicker Tattoo-Schnappschuss kann im schlimmsten Fall – Stichwort Arschgeweih – nicht nur zu Hohn und Spott führen, sondern sogar zu einer Abmahnung. Wegen Urheberrechtsverletzung..................................
 

DerKrefelder

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Link schrieb:
sondern sogar zu einer Abmahnung. Wegen Urheberrechtsverletzung.
Dann ist ein Foto meiner Wohnung auch eine Verletzung vom Urheberrrecht.
Das Bild an der Wand,die Kaffeemaschine,der Teppich....das Billy-Regal.
Alles Kunstwerke.

Ach...Auch Friseure schimpfen sich oft "Künstler", also immer schön eine Kopfbedeckung tragen.

Ps.
Für ein Tattoo werden oft auch Vorlagen von anderen Tätowierer benutzt.
Also reicht es nicht das man sich die Genehmigung von dem holt der das Tattoo gemacht hat.
 

Krennz

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Ich sehe das anders.

Jedes Tatoo wirkt auf jeder Haut anders.

Ok, es gibt Leute die entwerfen Tatoos und sind Urheber nach UrHG.

Doch in einzelnen ist doch meine Haut der Urheber des entstanden Kunstwerks.

Wie will das ein "Entwerfer" begründen, dass dasd Tatoo so ausgefallen ist, wie es ist.

Viele Tatoos gibt es weltweit, hat man die Künstler jemals gefragt, ob sie es so wollten?
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Doch in einzelnen ist doch meine Haut der Urheber des entstanden Kunstwerks.
??Deine Haut kann tätowieren?
Deine Haut ist "nur" die Leinwand.

Das Problem beim Tattoo ist,es handelt sich um 2 Verträge.
1.)Dienstvertrag (das Tätowieren)
2.)Werkvertrag (das fertige Tattoo)

Ich denke aber ein Abmahner wird es schwer haben um Rechte durchzusetzen da das tätowieren eine verzwickte Sache ist und es nicht immer klar ob Rechte bestehen und wenn ja,wer Rechteinhaber ist.

Siehe hier>> "COPYCATS - NEIN DANKE!"
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Das hat mit Abmahnungen nichts zu tun.
Es ist ein Urteil vom BFH Bundesfinanzgericht.
Hier ging es darum ob die Tätigkeit mit 19% oder dem ermässigten Satz von 7% besteuert wird.
§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG
(2) Die Steuer ermäßigt sich auf 7 Prozent für die folgenden Umsätze:
[...]
c) die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

Fazit;ohne Vertrag hat der Tätowierte kein Nutzungsrecht nach § 31 UrhG Einräumung von Nutzungsrechten.

Tätowierer verklagt Warner So ein Tattoo kann teuer werden
Vergessen?Hier ging es um eine Sache in den USA.Die haben andere Gesetze.
 

schnippewippe

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Eigentlich wollte ich den Bericht einstellen wo das hier eingestellte Urteil als Link steht. Dann noch einmal ein Zitat aus dem Bericht und den Link zum Bericht dazu.

Mike Tyson: Tätowierer der Gesichtstätowierung des ehemaligen Boxweltmeisters macht urheberrechtliche Unterlassungsansprüche geltend

Das Tattoo des Ex-Champs ist wichtiger Bestandteil eines Gags des neuen Warner-Brothers-Films "Hangover 2". Der Hauptdarsteller des Films wacht zu Beginn des Films mit einer Kopie des Gesichtstattoos von Tyson auf. Der Tatto-Künstler will mit seiner Klage gegen Warner Brothers Entertainment die Nutzung des von ihm nur für den persönlichen Gebrauch von Tyson entworfenen Tattoos für den Film verhindern. Ein lukrativer Vergleich für den Urheber der Tätowierung von Mike Tyson wird die wahrscheinlichste Lösung sein. Warner kann Geld mit dem Film verdienen und der Künstler schneidet sich einen angemessenen Teil vom Gewinn mittels Vergleich ab.

In Deutschland hatte sich der Bundesfinanzhof mit der Urheberrechtsfähigkeit von Tätowierungen in einem Urteil zum Aktenzeichen V R 87/97 am 23. Juli 1998 schon einmal am Rande beschäftigt
:....................................

.....................................Was meint der Anwalt dazu.
Es dürfte keine Zweifel daran geben, dass eine Tätowierung Werksqualität erreichen und damit nach dem Urhebergesetz schutzfähig sein kann. Gemäß dem urheberrechtlichen Zweckübertragungsgrundsatz wird der Träger eines derart schutzfähigen Tattos lebenslang vom Tätowierer unbehelligt in ärmellosen T-shirts posieren dürfen, während der Bruder des Tätowierten das Motiv jedoch nicht ohne den Urheber zu fragen als Logo für seine Security-Firma nutzen darf.
Für die User die den link im Bericht übersehen haben.
http://www.infodocc.info/begehe-ich...oto-meines-neuen-tattoos-ins-internet-stelle/

*****************
Die Urlaubszeit steht ja bevor.
Ausweisung wegen religiösem SymbolTouristin in Sri Lanka wegen Buddha-Tattoo verhaftet
Eine Touristin ist bei ihrer Einreise nach Sri Lanka festgenommen worden. Der Grund: eine Buddha-Tätowierung auf dem Arm. Die Behörden hielten diese offenbar für respektlos gegenüber der buddhistischen Religion. Die Frau wurde des Landes verwiesen.........................
Im Link vom Mod....http://www.taetowiermagazin.de/index.php?c_id=170&con_id=0 sollte man mal bis
.WEM GEHÖRT MEIN TATTOO?
Tätowierungen im Licht des Urheberrechts........scrollen.
 
Zuletzt bearbeitet:

developer

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Ich denke aber ein Abmahner wird es schwer haben um Rechte durchzusetzen da das tätowieren eine verzwickte Sache ist und es nicht immer klar ob Rechte bestehen und wenn ja,wer Rechteinhaber ist.
Das sehe ich im Zweifelsfall ähnlich.

Selbst wenn das Motiv - theoretisch - nicht demjenigen gehört, der es sticht, kann der Erfinder ja am anderen Ende der Welt wohnen. Dann genau dieses Motiv wiederzufinden, wäre ein ziemlich großer Aufwand, vor allem dann, wenn es ein sehr seltenes Motiv ist.
Ob das dann lohnt ...
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Eigentlich wollte ich den Bericht einstellen wo das hier eingestellte Urteil als Link steht. Dann noch einmal ein Zitat aus dem Bericht und den Link zum Bericht dazu.

Mike Tyson: Tätowierer der Gesichtstätowierung des ehemaligen Boxweltmeisters macht urheberrechtliche Unterlassungsansprüche geltend
Nochmals...USA interessiert hier nemanden.
Ausserdem,alter Kaffee. Ein Urteil,was wichtig wäre,gibt es nicht.
Es wurde verglichen. (genaues nicht bekannt.Auf jedenfall gibt es das Tattoo im Kinofilm noch.Auf der DVD wurde es entfernt).
Link schrieb:
Es dürfte keine Zweifel daran geben, dass eine Tätowierung Werksqualität erreichen und damit nach dem Urhebergesetz schutzfähig sein kann.
Dann muss dies in einem Vertrag geregelt sein.Werkvertrag.

Ps.
Bisher habe ich keinen Vertrag von einem Tätowierer gesehen wo dieses geregelt ist.
In der Regel geht es bei denen nur um Volljährigkeit und gesundheitliche Risiken.
Sprich... Dienstvertrag.
Richtig wäre...2 Verträge. Dienst-, und Werkvertrag oder Mischvertrag.
 

Krennz

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Ach weisst Du, früher oder später haben wir diesen Scheisxx auch bei uns.

Das Freihandelsabkommen wird gerade versucht in trockene Tüscher zu bekommen.

Gute Nacht Europa.
 

schnippewippe

New member
Nochmals...USA interessiert hier nemanden.
Ausserdem,alter Kaffee. Ein Urteil,was wichtig wäre,gibt es nicht.
Es wurde verglichen. (genaues nicht bekannt.Auf jedenfall gibt es das Tattoo im Kinofilm noch.Auf der DVD wurde es entfernt).
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Sorry das ich meinen ersten Post mit einen zweiten Post korrigiert habe.
Ich hoffe es bricht nun nicht die Welt zusammen.
 
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