Ärger mit einem Versandhaus

Monalisa

New member
Hallo,
ich bin neu hier und nicht sicher ob ich alles richtig mache.
Zum Thema - meine schon betagte Mutter glaubt noch an den Weihnachtsmann in Form eines Versandhauses, das sich eimal "Schöner Leben", "Janus" oder auch "Der gute Preis" nennt und mit sagenhaften Gewinnen winkt. Mal sind es 4500€, mal über 12500€ oder mal 7500€.
Ihre Rückantwort war immer mit Bestellungen verbunden. die mal gewollt und öfter ungewollt waren. Heisst - Sie hat den garantierten Gewinn angefordert, ein bis zwei Dinge bestellt und gekommen ist ein Paket mit der bestellten Ware und sehr viel Schrott, wo selbst ein 1Euro-Shop sich zu schade für wäre. Auf der Rechnung der bescheuerte Hinweis: Sehr geehrte Frau Sowieso, zu Ihrer Information haben wir verschiedene , für Sie interessante Beilagen mit zu Ihrer Ware gepackt, die für Sie speziell von Interesse sind.
Diese Dinge natürlich auf die Rechnung aufgeschlagen, ergeben ungefähr den dreifachen Preis. Ich möchte jetzt mal versuchen, die nicht bestellten Waren zurück an den Absender zu schicken, aber das kann ich mir wohl schenken, da ich erfahren habe, das es sich nur um eine Postfachadresse handelt.
Hat schon jemand von euch erfahrungen gesammelt mit diesem Verlag?
Wie reagiert man denn jetzt am besten?
Ich wäre dankbar für Ratschläge
 

schnippewippe

New member
So wie du schreibst ,kann man erkennen was nicht bestellt wurde.
Gleich noch mehr zu liefern und in Rechnung zu stellen, ist ja echt ein ganz mieser Trick. Aber die sind seit Jahren bekannt.
Nichts bestellt und trotzdem zahlen? Was ein Anwalt dazu schreibt.
Unbestellte Ware – was tun? Verbraucherzentrale


Verbraucherzentrale warnt vor Gewinnversprechen der Firma Schöner Leben mit Euro-Shopping S.A.R.L.


Gewinnen mit Euroshopping, Janus, Sani Vitalis, Saturnus, Bela Vita

Ich bin zwar nur ein Laie, aber wenn die nach den Brief von mir , weiterhin für unbestellter Ware Geld verlangen, würde ich Anzeige erstatten.
Ich würde mitteilen, dass die nicht bestellte Ware nicht bezahlt wird und 2 Wochen zur Abholung bereit liegt. Das du Ihnen untersagst weitere Post an diese Adresse zu senden. Ich würde auch einen Aufkleber am Briefkasten anbringen .
Einschreiben per Einwurf. Sendeverfolgung
Wenn der Empfänger seinen ]entgegenstehenden Willen geäußert hat.Der Werbeadressat muss dem Absender zu erkennen gegeben haben, dass er derartige Werbung nicht wünscht, z. B. durch eine schriftliche oder telefonische Mitteilung (BGH, Urteil vom 16.02.1973, AZ: I ZR 160/71).

Die unerlaubte Werbung und was man dagegen tun kann

Teil I: Werbung per Brief
Nach geltendem Recht wird hinsichtlich Werbematerial im Briefkasten unterstellt, dass der Briefkasteninhaber mit der Zusendung einverstanden ist. Zumindest sofern kein Aufkleber wie zum Beispiel „Keine Werbung“ gut sichtbar an Briefkasten oder Haustür angebracht ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon vor längerer Zeit entschieden (Urteil vom 20.12.1988, AZ: VI ZR 182/88), dass werbende Unternehmen entsprechende Aufkleber beachten müssen, da ungewollte Werbung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sowie eine Eigentums- und Besitzstörung und sogar einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
 
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