schnippewippe
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voreingestelltem Häkchen ...Wer nicht aufpasst, stimmt zu
Die Verbraucherschützer kritisierten Häkchen auf Firmen-Websites. Wer Fahrkarten-Buchungen online durchführt, sollte gut aufpassen. Doch nicht nur die Bahn versucht, dem Kunden etwas unterzumogeln, was er nicht will.
DüsseldorfVerbraucherschützer haben die Praxis von Firmen kritisiert, Nutzern ihrer Internetseiten durch vorab angewählte Häkchen Werbung oder auch Produkte zum Kauf unterzumogeln. Dieses Vorgehen von Unternehmen im Internet sei „ebenso frech wie kundenfeindlich“, erklärte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Freitag in Düsseldorf. Zustimmung zum Empfang von Werbung oder zum Kauf von Produkten solle „Kunden weder zwangsweise untergejubelt noch per voreingestelltem Häkchen entlockt werden“...............................................
LG Hamburg: Online-Reisebüro darf keine voreingestellten Zusatzversicherungen anbieten
Immer wieder kommt es vor, dass auf den Webseiten von einem Online-Reisebüro zusätzliche Leistungen beim Buchungsvoreingang voreingestellt sind. Hierzu gehört vor allem der Abschluss von voreingestellten Zusatzversicherungen. Der Verbraucher muss hier aufpassen, dass er diese Leistungen abwählt. Dass diese sogenannte Opt-Out-Lösung unzulässig ist, hat jetzt das Landgericht Hamburg erneut klargestellt........................mehr im link
Hier noch was von der Verbraucherzentrale