JW Handelssysteme GmbH, Abofalle, Inkasso, dubiose Kreditangebote: Hauptsache Abzocke

schnippewippe

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JW Handelssysteme GmbH, vorher Melango.de GmbH,

Abofalle, Inkasso, dubiose Kreditangebote: Hauptsache Abzocke

Die Firma JW Handelssysteme GmbH, besser bekannt unter ihrem vorigen Namen Melango.de GmbH, und ihre Geschäftsführer Thomas Wachsmuth, geb. Poller und David Jähn entwickeln derzeit viel Kreativität, um ahnungslose User in ihre unter ständig wechselnden Domains geschaltete Abofalle zu locken. Momentan wird unter anderem auch wieder über die Suchmaschinen Bing und Yahoo Werbung geschaltet:,,,,,,,,,,,,,,,,,weiter im link
http://www.kanzlei-thomas-meier.de/urteil-ag-bonn-jw-handelssysteme-gmbh-melango-verliert-erneut
25.4.2013: neues Urteil des AG Bonn gegen melango (jetzt: JW Handelssysteme GmbH)

Auch gegenüber Unternehmern ist die Entgeltklausel auf mega-einkaufsquellen.de nach § 305c BGB überraschend und unwirksam. So entschied das Amtsgericht Bonn, Urteil vom 25.4.2013, Az 115 C 26/13. Ein Verbraucher hatte das Feld "Firma" ausgefüllt. Das Gericht sah ihn dennoch als Verbraucher an und kam zu dem Schluss: er hat dadurch nicht vorgetäuscht, Unternehmer zu sein.........................weiter im link

Platz-fuer-Gewerbekunden.de der JW-Handelssysteme GmbH für 84,00 Euro – Persönliches Kulanzangebot


JW Handelssysteme GmbH: Fallensteller mit Online-Businessportal.de, mega-einkaufsquellen.de und b2b-48.de
14.06.2013 mit Ergänzungen vom 18.06.2013 – Kaum ist es ruhiger um die Vendis GmbH geworden, wird eine andere Firma mit einer vergleichbaren Masche wieder rege. Die seit einigen Jahren unter ihrer letzten Bezeichnung aktive Melango.de GmbH hat sich wieder einmal umbenannt. Jetzt tritt sie unter dem Namen JW Handelssysteme GmbH auf. Die Anschrift 09116 Chemnitz, Neefestraße 88 ist unverändert geblieben. Weiter dabei sind die im Mai 1982 geborenen Geschäftsführer David Jä** und Thomas Wach***h. Deswegen auch das J und das W im Firmennamen. Jeder der beiden hält einen Geschäftsanteil von 12.500 EUR. Eingetragen ist die Firma im Handelsregister des Amtsgericht Chemnitz (HRB 22402).

Aktuell geht es um die gleich gestalteten Seiten ......................weiter im link

Mahnungen und Forderungen der JW Handelssysteme GmbH aus Chemnitz
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Abzocke JW Handelssysteme GmbH online-businessportal.de

Bericht einer Anwaltskanzlei


Die Firma JW Handelssysteme GmbH, Neefestraße 88, D-09116 Chemnitz, Geschäftsführung: Herr David Jähn, Herr Thomas Wachsmuth betreiben das Portal online-businessportal.de.

Nach eigenen Angaben bietet die JW Handelssysteme GmbH über das Portal online-businessportal.de „Zugang zu über 20.000 Händlern, Großhändlern, Restposten- und Insolvenzwarenhändlern!“ an.

Wer jedoch eine derartige Rechnung vermeiden will,
.....................weiter im link
 

schnippewippe

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AW: JW Handelssysteme GmbH, Abofalle, wann greift die Button-Lösung“

""Button-Lösung"" bei der “ JW Handelssysteme GmbH,

http://www.ra-dr-graf.de/blog/2013/...r-fuer-gewerbetreibende-worauf-ist-zu-achten/

....................................Mit Urteil vom 26.07.2013 (Az. 08 O 3495/12) hat das Landgericht Leipzig entschieden, dass die Beschränkung eines Angebots auf Geschäftskunden nur dann zulässig ist, wenn diese klar und transparent erfolge. Andernfalls finden die verbraucherschützenden Vorschriften des § 312d BGB (Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen) und § 312g BGB (Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr: u.a. „Button-Lösung“) Anwendung.

Zum Sachverhalt:

Die Beklagte JW Handelssysteme GmbH war Inhaberin des Online-Schnäppchenmarktes melango.de, einem sogenannten „B2B“-Marktplatz, der sich gemäß Vertragsbedingungen nur an Unternehmer richtet. So wurden Kunden auf der Website mit „Willkommen liebe Geschäfts- und Gewerbekunden“ begrüßt. Auf der Seite wurden Produkte beworben. Zur näheren Produktbetrachtung und Bestellung war eine Anmeldung erforderlich. Unter der Rubrik „Vertragsinformationen“ wurde angegeben, dass mit der Anmeldung verbindlich ein gewerblicher kostenpflichtiger Zugang mit einer Grundgebühr iHv EUR 249,- sowie einer Aufnahmegebühr iHv EUR 199,- ohne Widerrufs- oder Rückgaberecht bestellt werde. Nach Ausfüllen und Klicken auf „weiter zu Schritt 2“ erschien eine Seite, auf der der Nutzer aufgefordert wurde, das Feld „Jetzt anmelden“ anzuklicken, um die AGB anzunehmen und die Datenschutzbestimmung zu akzeptieren. Unter diesem Feld stand der Vermerk „gewerblichen Zugang zahlungspflichtig bestellen“.

Dennoch konnten sich auch Verbraucher problemlos auf der Website anmelden. Eine Widerrufsbelehrung für Verbraucher erfolgte nicht.

Der Kläger macht Unterlassungsansprüche geltend.

Das Landgericht Leipzig gab der Klage nun statt....
........................weiter im link
 

schnippewippe

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Mittlerweile ist die 2. Mahnung der Solvenza auf dem Markt.

Mittlerweile ist die 2. Mahnung der Solvenza auf dem Markt.
Was unsere Mandanten betrifft, so hat sich nichts geändert, ausser der Tatsache, dass das Solvenza Inkasso – im Gegensatz zur Vendis selbst – offenbar beschlossen hat, das bestehende Mandatsverhältnis zu umgehen und unsere Mandanten gegen ihren ausdrücklich erklärten Willen weiterhin persönlich anzuschreiben.

Für uns nicht lediglich ein Verstoss gegen die Netiquette, sondern ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht unserer Mandanten. Die Grundlagen unserer Rechtsauffassung haben wir in unseren Posts........................mehr im link
 
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