Streitwert für herabsetzende Äußerungen in einem Internetforum beträgt 5.000 Euro

schnippewippe

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AG Düsseldorf: Streitwert für herabsetzende Äußerungen in einem Internetforum beträgt 5.000 Euro

AG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2013, Az. 51 C 9184/13
§ 823 Abs. 1 BGB

Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass der Streitwert für mehrere herabsetzende, unwahre Tatsachenbehauptungen über ein Unternehmen in einem Internetforum bei 5.000,00 EUR liegt. Als unwahr gelten die bestrittenen Behauptungen auch dann, wenn der Behauptende keinen oder nur ungenügenden Beweis für die Wahrheit anbietet. Zum Volltext der Entscheidung:

Amtsgericht Düsseldorf

Urteil

In dem Rechtsstreit.....................weiter im link
 

werv

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Manchmal ist es schwierig zu entscheiden, wo die "Meinungsfreiheit"
endet und eine "herabsetzende Äußerung" anfängt. Als Norm kann allerdings gelten: hat man seine Rede auf wahren Gegebenheiten gestützt und man
versucht nicht alles um die andere Person zu beleidigen/herabzuwürdigen dann
gehört es zur "Meinungsfreiheit"

Ich verlinke hier ein Artikel aus dem juraforum

Meinungsfreiheit: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de


Es hilft wirklich eine Meinung in der "Ich"-Form zu verfassen. Da ist man
normalerweise auf sicherer Seite:

Wenn z.B ich keine Ware von einem Ebay Verkäufer erhalte und
negative Bewertung schreibe:

"Ich wurde von Verkäufer Mustermann betrogen, Er hat meine Ware
nicht geliefert" - zulässig da ich es auf meiner wahren Beobachtung stütze

"Der Verkäufer ist ein Betrüger, er liefert die Ware nicht aus" - mit Vorsicht zu
geniessen, da ich nicht nachweisen kann, ob andere ihre Ware nicht gekriegt hatten.
 
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