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AG Düsseldorf: Streitwert für herabsetzende Äußerungen in einem Internetforum beträgt 5.000 Euro
AG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2013, Az. 51 C 9184/13
§ 823 Abs. 1 BGB
AG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2013, Az. 51 C 9184/13
§ 823 Abs. 1 BGB
Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass der Streitwert für mehrere herabsetzende, unwahre Tatsachenbehauptungen über ein Unternehmen in einem Internetforum bei 5.000,00 EUR liegt. Als unwahr gelten die bestrittenen Behauptungen auch dann, wenn der Behauptende keinen oder nur ungenügenden Beweis für die Wahrheit anbietet. Zum Volltext der Entscheidung:
Amtsgericht Düsseldorf
Urteil
In dem Rechtsstreit.....................weiter im link