Alle Hartz IV-Bescheide für 2013 sind ausnahmslos rechtswidrig

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Alle Hartz IV-Bescheide für 2013 sind ausnahmslos rechtswidrig


Freitag, 11. Oktober 2013
Hartz IV-Erhöhung gebilligt

Der Bundesrat hat am 11.10.2013 der Erhöhung der Regelsätze für die rund 6,1 Mio. Empfänger von Hartz IV-Leistungen zugestimmt.
Vorgesehen ist ein Anstieg um 2,27%. Alleinstehende erhalten somit ab Januar 2014 einen Betrag von 391 Euro und damit neun Euro mehr als bisher. Nach einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2010 (BVerfG, Urt. v. 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) sind die Regelsätze an die Entwicklung von Preisen und Nettolöhnen gekoppelt.........................
 
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