SEPA-Lastschrift: Neue Rechtslage stellt Unternehmer vor Probleme – Jetzt handeln!

schnippewippe

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SEPA-Lastschrift: Neue Rechtslage

SEPA-Lastschrift: Neue Rechtslage stellt Unternehmer vor Probleme – Jetzt handeln!
Mit der Einführung der SEPA-Lastschrift 2014 müssen Unternehmer in der neuen Rechtslage viele neue Anforderungen erfüllen. Das Verfahren wird deutlich erschwert – Ziel ist der Verbraucherschutz – und neue Voraussetzungen aufgestellt. Wer als Unternehmer die Lastschrift auch nach 2014 noch nutzen möchte, sollte sich bereits jetzt über die Voraussetzungen unter SEPA informieren. Es gilt, eine Gläubiger-ID zu erhalten und die Informationspflichten gegenüber den Kunden zu erfüllen. Im Einzelnen:

Wer unter SEPA Lastschriften einziehen möchte, benötigt eine sog. Gläubiger ID, die die Bundesbank ausstellen muss. Bislang wurden ca. 430.000 ausgegeben – bei deutschlandweit ca. 4,1 Millionen Berechtigten. Ein Engpass bei der Bundesbank ist bereits jetzt abzusehen, so dass jetzt sofort (unter diesem Link) diese beantragt werden sollte.

Folgende Voraussetzungen sind nötig, um unter SEPA Lastschriften einzuziehen:..........................mehr im link

SEPA-Überweisungen: Welche Änderungen durch IBAN und BIC für Verbraucher und Unternehmer?
Was muss ein Verbraucher bei SEPA-Überweisungen künftig beachten?

Es wird für Verbraucher eine Übergangsfrist bis 2016 geben, in denen die alten Kontodaten weiterverwendet werden können – genauso wie die Angabe von IBAN und BIC ausreichend ist. Es ändert sich also grundsätzlich nur, dass Sie bei Überweisungen an Unternehmen die neuen Daten eingeben müssen.
Ihre persönliche IBAN und BIS finden Sie auf der Karte abgedruckt sowie im Online-Banking, oft auch auf den Ausdrucken der Kontoträger. Daueraufträge im Online-Banking werden von der Bank i.d.R. automatisch angepasst...............................mehr im link
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AW: SEPA-Lastschrift:Zahlungen per Lastschrift nach dem 1.2.2014 noch rechtskonform?

Neuerungen beim Lastschriftverfahren – Zahlungen per Lastschrift nach dem 1.2.2014 noch rechtskonform?

Im Zuge der europäischen Einigung soll auch der Lastschriftverkehr innerhalb der Europäischen Union vereinfacht werden. Hierzu wurde das SEPA-Lastschriftverfahren entwickelt (SEPA = Single Euro Payments Area; zu übersetzen mit “Einheitlicher Raum für Eurozahlungen”). Ab dem 1.2.2014 dürfen Lastschriften nur noch gemäß den Vorgaben der SEPA-Verordnung vom 14. 3. 2012 sowie der begleitenden nationalen Gesetze ausgeführt werden. Abbuchungen bzw. Lastschriften im SEPA-Verfahren unterliegen besonderen Bestimmungen.

Auswirkungen auf bereits erteilte Lastschriften
..............weiter im link
 
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