Deutschlands Beste Shops

Spelly

New member
Hi,

mich hat eine "Firma" angeschrieben und gemeint, sie würden meinen kleinen Shop auszeichnen wollen und das kostenlos. Auch haben sie mir angeboten, dass sie auf Facebook Werbung für mich machen. Auch kostenlos. Also habe ich zugestimmt, Werbung kann man ja gebrauchen.
Dann zwei Wochen später meinten sie, dass die Probezeit nun vorbei sei und ich nun 50 Euro im Monat für ein Abo zahlen soll. Ich habe aber von einem Abo oder so nichts vorher gelesen. Als ich nachfragte, meinten sie, das stünde doch bei denen in den AGB. Nachgeschaut und stimmt, da stehts schon ziemlich weit unten, aber der Kontakt war ja ausschließlich über Email und hab darum nie auf deren Seite nachgesehen.

Jetzt hat mich eine Novalnet AG angeschrieben, ich soll das Geld bezahlen. Weiß da jemand was drüber?? Was kann ich da machen? Die sind aus der Schweiz. Das sieht mir nicht koscher aus.
 

Sven1963

New member
Auf alle Fälle den angeblichen Vertrag widerrufen, nicht kündigen.
Ich persönlich halte das mal wieder für die typische Abzocke.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Zum widerrufen ist es leider zu spät.
Hi,

mich hat eine "Firma" angeschrieben und gemeint, sie würden meinen kleinen Shop auszeichnen wollen und das kostenlos.
Auf alle Fälle den angeblichen Vertrag widerrufen, nicht kündigen.
Ich persönlich halte das mal wieder für die typische Abzocke.
Zum widerrufen ist es leider zu spät.
Es gibt kein Widerrufsrecht. es handelt sich hier um einen Gewerbetreibenden und nicht um einen Verbraucher.

Hier geht nur die Anfechtung.
Was aber bei gewerbetreibende schwierig ist.Von denen wird erwartet das man sich mit Verträgen auskennt.
Ohne Anwalt geht da nichts.
 

schnippewippe

New member
Ich würde mir da wirklich einen Anwalt nehmen. Mit der Kündigung hast du den Vertrag anerkannt. Dann nehmen sie die Kündigung zum Ende der Laufzeit an. Kann sein das ein Anwalt auf Grund des Inhaltes deines Briefes noch was retten kann.
 

schnippewippe

New member
Auch wenn DIE aus der Schweiz sind, müssen DIE sich an deutsches Recht halten.
Hast Du keine schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten, kannst Du diesen Vertrag immer noch widerrufen.
Ich habe auch nicht daran gedacht , das er ja keine Privatperson ist.
Darum hat @De kleine Eisbeer meine Frage nach der Widerrufsbelehrung wieder gerade gerückt

Gewerbetreibende und Freiberufler haben nicht den selben Schutz wie Verbraucher

Insbesondere das Widerrufsrecht ist ein reines Verbraucherrecht. Auch können Erklärungen eines Gewerbetreibenden nicht so schön ausgelegt werden wie bei Verbrauchern. Folge ist z.B. oft, dass der Gewerbetreibende einen "Widerruf" oder eine "Kündigung" erklärt, die dann meist nur mit hohem Aufwand in das umgedeutet werden können, was eigentlich gemeint war: meist eine Anfechtung.

Vorsorglich sollten Gewerbetreibende darum immer eine Begründung mitsenden, wenn sie sich von Verträgen lösen wollen (das ist auch keine Garantie, aber meistens deutlich besser).
Noch ein Tipp: als Gewerbetreibender handelt man nicht, wenn man zu rein privates Zwecken tätig geworden ist.

Das alles bedeutet natürlich nicht, dass man keine Chance hätte. Auch als Gewerbetreibender kommt man aus vielen Dingen wieder heraus, es ist eben nur etwas komplizierter.


Einige Firmen machen sich diesen Umstand zunutze................weiter im Link
 
Zuletzt bearbeitet:

Helmi98

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Upps! Irgendwie habe ich das überlesen oder verdrängt. Er/sie ist ja keine Privatperson.

Anfechten kann man das natürlich auch als Gewerbetreibender. War die Preisangabe/Aboverlängerung versteckt oder gut sichtbar? Da kann bestimmt etwas mit einem Anwalt erreicht werden.
 

Spelly

New member
Ja klar. mit einem Shop ist man ja ein Gewerbebetreibender. Aber ich frag mich, was ist teurer? Anwalt oder einfach ein Jahr lang das Abo zahlen?
 

Helmi98

New member
Du könntest erst einmal auf nichts reagieren. Falls dann ein Mahnbescheid kommen sollte, ist es immer noch Zeit, sich einen Anwalt zu nehmen. Ab hier müssen DIE dann den Anwalt bezahlen, falls DIE vor Gericht gehen und verlieren werden.

mich hat eine "Firma" angeschrieben
Wahrscheinlich unerlaubt. Mit Spammen schließt man keine Geschäfte ab!
 

Spelly

New member
Hast recht, ich wart jetzt mal ab... vielleicht melden sie sich auch nicht mehr. Bisher haben die nicht auf meine Mails reagiert oder auf meine Kündigung.
 

Sven1963

New member
Das sind sowieso alles Verb........ Sowas ist nur in Deutschland möglich. Im europäischem Ausland hätte man solchen Leuten schon lange das Handwerk gelegt.
 

schnippewippe

New member
Was steht bei der Anmeldung ?
http://img27.imageshack.us/img27/5207/4rn.png

..........Mit meinem Profileintrag erhalte ich zusätzlich kostenfreie PR-Werbung und die Nennung meines Online-Shops in den TV-Spots von Deutschlands Beste Shops bei den Sendern ZDF, SAT 1, Pro 7. .........
Ich stelle mir gerade vor , wie lange dann der Werbebeitrag auf den Sendern laufen muss, bis alle Namen genannt wurden.

Aus dem Impressum
Herausgeber: Deutschlands Beste Shops
Eine Marke der
Ubag Tech AG ........... Semen Larionov, Schweiz - moneyhouse

Finde ich sehr interessant
Kommentar: Ausgezeichnet - und doch nicht glücklich

Sicherlich haben viele in letzter Zeit Spam-Mails von www.DeutschlandsBesteShops.de erhalten.

oder hier
https://www.profi-blog.com/deutschlandsbesteshops-de-abzocke/3383

Arbeitsweise der Atriga GmbH Inkasso aus Langen vom Rechtsanwalt
Mann sollte zumindest vor der Fa. Novalnet.AG, Deutschlands Beste Shops, Deutschland Group AG und Atriga GmbH gewarnt sein.


Hier noch ein Forum.Atriga droht und nervt - zu Recht?.. Da teilt ein User ebenfall Urteile mit, die von der Inkasso im Schreiben mitgeteilt wurden ( 50 Stück an der Zahl)
Solche Art Druck zu machen , kenne ich nur als Einschüchterungen von anderen Azocker und deren Inkassos. Gibt es ja hier auch im Forum.
Die da auf der Seite anklickbaren Urteilen sind allgemeine Urteile. Aber sagt nichts darüber aus ob hier gezahlt werden muss.
********************************************************
Urteile
Der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen vom 29.06.2005 zu Az. VIII ZR 299/04 und vom 24.05.1967 zu Az. VIII ZR 278/64 die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten unter dem Gesichtspunkt des Verzuges dem Grunde nach anerkannt. In der Folge sind Inkassokosten in einer Vielzahl von Urteilen zugesprochen worden. Beispielhaft sei an dieser Stelle auf folgende Entscheidungen hingewiesen:
Der zweite Absatz mit den mitgeschickten Urteilen.
Insbesondere sind die konkret von unserem Unternehmen geltend gemachten Inkassokosten in vielen Urteilen als erstattungsfähiger Verzugsschaden zuerkannt worden. Diesbezüglich weisen wir auf folgende Entscheidungen hin:

Auch hier sind diese Urteile zu finden
http://img513.imageshack.us/img513/8158/mjl.png den Link dazu http://www.shopbetreiber-blog.de/2013/06/07/verbraucher-inkassokosten-schadensersatz/

.
 
Zuletzt bearbeitet:

Spelly

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Danke für eure Kommentare! Das hat mir geholfen. Vor allem hier von Schnippewippe. Das ist ja echt der Hammer! Ich glaube, die werden sich nie vor Gericht zeigen mit den Quellen.
 

Spelly

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Was mach ich denn wenn ein Mahnbescheid kommt? Und was ist wenn der mich gar nicht erreicht, weil meine richtige Adresse hab ich ja intuitiv nicht angegeben.
 

schnippewippe

New member
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die einen Mahnbescheid schicken würden.
Hat schon mal einer auf den genannten Sendern die Werbung gesehen.

Rechtsanwalt Wilde Beuger Solmecke ist mir durch die Hilfr bei Abmahnungen bekannt.

Warnung vor “Deutschlandsbesteshops.de”


Abschluss eines nutzlosen Abos ist die Folge

..............................................Anfang im Link

Bei näherem Hinsehen entpuppen sich diese scheinbaren Vorteile als Abo-Falle: Um auf der Webseite genannt zu werden, soll man nach einer vierwöchigen Probezeit 55 Euro monatlich zahlen. Das Ganze für eine Dauer von 12 Monaten. Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich der Vertrag automatisch.

Nach einigem Nachhorchen bei anderen Unternehmen, die auf der Webseite bereits erwähnt werden, bestätigt sich der Verdacht. Keiner kennt die Seite und es wird bereits versucht rechtliche Schritte gegen die Erwähnung des eigenen Unternehmens auf dieser unseriösen Webseite zu unternehmen
.

Fazit: Es handelt sich bei den E-Mails von deutschlandsbesteshops.de um eine klassische Abo-Falle von der Sie dringend Abstand nehmen sollten. Ähnliche E-Mails werden zum Teil auch mit dem gleichen Inhalt von „online-deluxe.de“ verschickt................................

@heise: Mit der Ubag Tech AG ist es etwas komplizierter


Vielleicht interessiert sich jemand dafür.
Nachfolgend finden Sie sämtliche Mitteilungen zur Firma Ubag Tech AG, welche im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem eAmtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung seit 1994 publiziert wurden. Zusätzliche Hintergrundinformationen und Finanzdaten zur Ubag Tech AG finden Sie unter den weiteren Menüpunkten.
Ubag Tech AG | Gaiserwaldstrasse 9015 St. Gallen
 
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