Hilfe!!! Computerbetrug!!!

schnippewippe

New member
Identitätsdiebstahl
Identitätsdiebstahl in der Praxis......Waren-Bestellungen:......Namens-Missbrauch in Blogs und Foren.......Erstellung falscher Profile in sozialen Netzwerken: .......Vortäuschung falscher Tatsachen:........Falsche Verdächtigung und Unterstellung von Straftaten:

Internetkriminalität nimmt weiter zu - Bundeskriminalamt warnt vor Computerbetrug, Identitätsdiebstahl und Missbrauch fremder Daten

Accountmissbrauch


1 die unrichtige Gestaltung des Programms

Du wirst deine Angelegenheit nicht in den Foren lösen konnen.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Das heißt also das ich wegen etwas anderem Beschuldigt werde
jein.es könnte z.B. mit Kreditkartenbetrug zu tun haben.Z.B. das du als Finanzagent fungiert hast.
1 verstehe ich gar nicht
Man hat eine Software verändert,z.B. Virus eingebaut.
2 könnte ja bedeuten, das ich einen Fake Account habe bei dem meine angaben nicht stimmen oder?
Ja.
3 könnte bedeuten, das ich mich in einem fremden email account eingeloggt habe oder?
Aber auch die Verwendung fremder Daten z.B. PIN-Nummer
verstehe ich ebenfalls nicht
Das eine Software etwas anderes macht als es eigentlich machen soll.

Durch eine Anzeige von jemanden? Durch im Internet falsch angegebene Benutzerdaten?? Oder was noch
Du stellst Fragen die dir hier niemand beantworten kann.
Geh zu dem termin,hör dir an was die dir vorwerfen oder nimm dir einen Anwalt,der kann Akteneinsicht fragen.
 

Psalm230

New member
Müsste bei Punkt 2 und 3 dann nicht eine anzeige von dem betroffenen erstellt werden??

Ein beispiel : jemand loggt sich in das Mail Konto bei web.de ein.. das Passwort war bekannt,.. dort werden Mails gelesen... als neu markiert und wieder ausgeloggt...

Würde in dem Fall die Polizei von sich aus ermitteln oder muss hier der Besitzer des mail accounts eine anzeige machen?
 
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developer

New member
Guten Morgen!

Ganz ehrlich: Besorg dir rechtlichen Beistand.

Generell handelt es sich beim Betrug um ein Offizialdelikt, was bedeutet, die Strafverfolgung kann bei Kenntniserlangung von Amts wegen erfolgen, ohne dass es eines Strafantrages des Geschädigten bedarf.
Diese Regel wird jedoch durchbrochen, wenn es nur um geringwertige Vermögensschäden geht, oder der Geschädigte ein Familienangehöriger ist.

Tatsächlich ist es also so, dass die Strafverfolgungsbehörden in einem (vermuteten) Fall von (Computer-)Betrug, je nach Sachlage, von sich aus ermitteln und auch ggf. Anklage erheben können (das macht dann aber die Staatsanwaltschaft und nicht die Polizei).
Natürlich gilt auch hier "in dubio pro reo" (Im Zweifel für den Angeklagten), allerdings machen die Behörden so etwas (die Ermittlungen etc. pp.) ja nicht zum Spass an der Freude.


Der Gang zum Anwalt wird wohl unausweichlich sein.
Doch das Ding ist ja: Der eigene Anwalt ist ein "Freund".
Er ist dafür da, um den Beschuldigten nach allen Regeln der anwaltlichen Kunst zu verteidigen.
Ihm kann man vertrauen, denn er muss als Anwalt ja auch seine Verschwiegenheitsverpflichtungen beachten.

Also .... das ist mein Rat.
 
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Psalm230

New member
Wird dann der betroffene von der Polizei benachrichtigt z.B. sein Passwort zu ändern oder wird der nicht benachrichtigt?

Und wie soll die polizei davon kenntniss genommen haben?

Geschädigt wurde niemand.. (geldmäßig)
 

developer

New member
Hallo!

Du stellst Fragen, die zumindest ich dir nicht beantworten kann.

Es ist relativ unwahrscheinlich, dass die Polizei durch Zufall mitbekommt, wenn sich jemand in ein Email-Konto einloggt, dass ihm nicht gehört.
Das kriegt tendentiell eher der Betroffene selbst mit. Ob der das dann nachverfolgen kann, steht auf einem anderen Blatt.
Generell sollte man so etwas als unbefugter Dritter niemals tun, denn es verletzt die Privatsphäre einer anderen Person ungemein.

Es ist weder witzig noch sonst irgendwas Harmloses. Noch dazu ist es ethisch verwerflich.

Ob die objektiven als auch die subjektiven Tatbestandsmerkmale des Computerbetruges erfüllt sind, prüft in letzter Instanz nicht die Polizei. Diese ermittelt nur und gibt die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft weiter, welche dann ggf. Klage erhebt.
Kommt es zur Eröffnung des Falles, wird die Sache im Rahmen eines Strafverfahrens geprüft - was regelgerecht entweder in einem Freispruch oder einer Verurteilung endet. Oder in einer Einstellung des Verfahrens.

Wenn die Polizei ermittelt, heißt das noch nicht, dass der Tatbestand auch wirklich vom Beschuldigen erfüllt worden ist.
Deshalb heißt er "Beschuldigter" und nicht "Angeklagter" oder gar "der Verurteilte".

Die Polizei muss bei manchen Tatbeständen einfach ermitteln, wenn sie Kenntnis davon erhält. Das ist u.a. eben bei Betrug so, oder bei gefährlicher Körperverletzung u.ä. Dingen.
Was dabei schlussendlich rauskommt, kommt darauf an, was wirklich passiert ist.
(Denn das beeinflusst ja das Ermittlungsergebnis ungemein :fear: )

Hat ein Beschuldigter sich nichts zu Schulden kommen lassen, ist in einem Rechtsstaat vorgesehen, dass derjenige nicht bestaft wird.
Andersherum sieht u.a. das StGB als Strafgesetzbuch gewisse Rechtsfolgen für die tatsächliche Begehung normierter Straftaten vor.


Aus solch einer Sache kommt man nicht über Beiträge in einem Internetforum heraus.
Das muss man in der realen Welt klären.
 
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Psalm230

New member
So langsam kommt mir der Verdacht auf das du ganz genau weisst worum es geht.

nein eben nicht.. es wurde niiemand geschädigt, ausser mails gelesen. aber das is doch kein computerbetrug, da ja kein geldschaden vorliegt.. oder?

wie erhällt die polizei denn kenntniss davon, .. ohne eine anzeige von dem betroffenen? ist es möglich das der mail anbieter anzeige erstattet? (yahoo, gmx, web, kabeldeutschland, telekom, ewe) ??
 

schnippewippe

New member
Hallo!

Du stellst Fragen, die zumindest ich dir nicht beantworten kann.

Es ist relativ unwahrscheinlich, dass die Polizei durch Zufall mitbekommt, wenn sich jemand in ein Email-Konto einloggt, dass ihm nicht gehört.
Das kriegt tendentiell eher der Betroffene selbst mit. Ob der das dann nachverfolgen kann, steht auf einem anderen Blatt.
Generell sollte man so etwas als unbefugter Dritter niemals tun, denn es verletzt die Privatsphäre einer anderen Person ungemein.

Es ist weder witzig noch sonst irgendwas Harmloses. Noch dazu ist es ethisch verwerflich.
Wie ich das als Laie sehe.
E-Mail-Spionage ist verboten!:mad: Was schnüffelst du in fremden E-mails rum.
Eine E-Mail ist einer bestimmten Person zugedachte .Ich schätze damit ist es wie bei einen Brief oder einen Telefonanruf. Sie fällt damit unter das Brief- und Fernmeldegeheimnis, das im Grundgesetz festgeschrieben ist. Also darf man nicht absichtlich anderer Leute E-Mails in seinen Besitz bringen und lesen.
Beim Brief muss ich diesen öffnen um ihn zu lesen.
Du hast dich in ein fremden Email-Konto einloggt (geöffnet )um dir die Möglichkeit zu verschaffen die E-mails lesen zu können und hast somit auch dessen Privatsphäre verletzt.
Sieht mir wie nach einer Beziehungskiste aus:whistle:
Auch wenn der Anschlussinhaber dein Vater ist, so wird der/die Betroffene/er ja wohl wissen, wer das Passwort kennt.
@Psalm230
nein eben nicht.. es wurde niiemand geschädigt, ausser mails gelesen. aber das is doch kein computerbetrug, da ja kein geldschaden vorliegt.. oder?
http://www.fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/aktuelles/computerbetrug/
Beim Computerbetrug handelt es sich um einen betrugsverwandten Spezialtatbestand. Anders als beim Betrug wird kein Mensch getäuscht, sondern ein Computer manipuliert. Insoweit gibt es vier Tatmodalitäten: Unrichtige Programmgestaltung, Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, unbefugte Verwendung von Daten, sonst unbefugte Einwirkung auf den Ablauf. Objekt der Tathandlung ist ein Datenverarbeitungsvorgang.
 
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Psalm230

New member
Sieht mir wie nach einer Beziehungskiste aus
Auch wenn der Anschlussinhaber dein Vater ist, so wird der/die Betroffene/er ja wohl wissen, wer das Passwort kennt.
Nein es handelt sich nicht um eine beziehungskriese.

und die person wusste auch nicht, das ich das passwort kenne..

wie erhält die polizei denn kenntniss davon wenn der betroffene keine anzeige macht?
 

developer

New member
Irgendwie drehen sich die Fragen hier im Kreis.
Das WIE ist nicht mehr entscheidend, da es ein Faktum ist, dass die Polizei nun ermittelt.

Vielleicht handelt es sich aber gar nicht um diese eine Sache, von der du denkst, dass es das ist.
Möglicherweise geht es um ganz etwas anderes, was vielleicht ein Dritter mit den Daten deines Internetanschlusses angestellt hat.
Oder mit deinen sonstigen persönlichen Daten.

Gegen letztere Möglichkeit spricht zwar, dass du bisher keine anderen Schreiben erhalten hast (Rechnungen, Mahnungen ...), aber sicher ausschließen sollte man diese Option deswegen trotzdem nicht.


Deshalb nochmal:
Anwalt einschalten und dann beraten lassen, wie hier konkret vorzugehen ist.
 
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Psalm230

New member
ja aber mich würde trotzdem interessieren wie die polizei da kenntniss von genommen haben kann.. es existiert auch ein fake account bei facebook der allerdings gesperrt wurde
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
nein eben nicht.. es wurde niiemand geschädigt, ausser mails gelesen. aber das is doch kein computerbetrug, da ja kein geldschaden vorliegt.. oder?
Wie naiv bist du eigentlich?
Was verstehst du an Betrug nicht?Es muss kein materieller Schaden vorliegen.
Es kann auch ein immaterieller Schaden sein, z.B. Nichtvermögensschaden (Beeinträchtigung der Ehre) sein.
 
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