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Alt 01.11.2009, 00:38   #3 (permalink)
schnippewippe
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Standard Filesharing: OLG Köln stutzt Streitwert

Filesharing: OLG Köln stutzt Streitwert, äußert sich zur Störerhaftung & Lizenzanalogie (30 € pro Song)

30. Oktober 2009

Zitat:
Hochspannung heute im Saal 145 des OLG Köln. Um 14:15 Uhr beginnt die Berufungsverhandlung mit dem Aktenzeichen 6 U 101/09. Es geht um das Thema Filesharing und um ein Urteil des Landgerichts Köln, das viele Anwälte in Deutschland kennen. Am 13.05.2009 (Az. 28 O 889/08 ) verurteilte das Landgericht Köln einen Anschlussinhaber zur Zahlung von 5.832,40 € Abmahngebühren. Seitdem verschicken die Rechtsanwälte Rasch dieses Urteil hundertfach an die Filesharer und ihre Anwälte. Ob das Urteil auch vor dem OLG Köln Bestand hat, darf nach der heutigen Beweisaufnahme mit Fug und Recht bezweifelt werden. Doch beginnen wir der Reihe nach. Ein Terminsbericht von RA Christian Solmecke..........mehr darüber oben im link :
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Vorsicht sonst droht Sperrung
Damit es nicht im Thread untergeht und keiner sagen kann er hat es nicht gewusst!
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“Brieffreundschaft mit einem Abzocker”

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html

Musterbrief für die Bank

Geändert von schnippewippe (01.11.2009 um 00:43 Uhr)
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