fabrikverkauf-grosshandel.de

Helmi98

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Es gibt eine neue B2B-Abzockseite:

Großhandel B2B

Im Impressum steht folgende Adresse:

sky-networks UG (Haftungsbeschränkt)
Hauptstraße 86a
D-51143 Köln
(noch ohne Steuernummer)

In den AGB steht, dass Erfüllungsort Köln ist, aber der Gerichtstand in Chemnitz sei. Da dachte ich gleich an JW Handelssysteme (ehemals Melango). Und ich habe tatsächlich einen Zusammenhang im Impressum gefunden:
Persönliche Assistenten

Mit einer Mitgliedschaft bei Mega-Einkaufsquellen sind nicht nur vorteilhafte Konditionen und großzügige Rabatte verbunden. Jedem Mitglied wird über die gesamte Dauer der Mitgliedschaft ein persönlicher Assistent zur Seite gestellt, der sich entsprechend der Kundenwünsche um Waren- oder Lieferantengesuche kümmert. Unabhängig von Bürozeiten, Wochenenden oder Feiertagen kann die Suche durch die vielen persönlichen Assistenten zielgerichteter und effektiver erfolgen, was letztlich die Trefferquote erhöht.
Tja, wem gehört wohl Mega-Einkaufsquellen? Richtig, JW!
 
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Helmi98

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Ergänzung:

Jetzt steht da nur noch:
Mit einer Mitgliedschaft bei uns sind nicht nur vorteilhafte Konditionen und großzügige Rabatte verbunden...

Auch der Gerichtstand ist plötzlich Köln!

Aber ich kenne ja diese "Verwandtschaft" zu JW Handelssysteme GmbH! :devil:

Und habe auch eine Bildschirmkopie dieses Impressums! :devil::devil:
 
Zuletzt bearbeitet:

Enzo1204

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Hallo Helmi,

kannst Du mir vielleicht einen Rat geben was ich machen kann bzw. wie ich mich verhalten soll, wenn ich schon auf diese Fa. herein gefallen bin?!:sad:
 

Helmi98

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kannst Du mir vielleicht einen Rat geben was ich machen kann bzw. wie ich mich verhalten soll, wenn ich schon auf diese Fa. herein gefallen bin?!:sad:
Falls Du Verbraucher sein solltest, würde ich diesem Vertrag einmal widersprechen.

Bist Du Gewerbetreibender, kannst Du diesen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Mache eine Bildschirmkopie des Impressums! Gestern stand da immer noch keine Steuernummer. Man weiß nie, ob das noch wichtig sein könnte.

Google auch mal nach "Melango Urteile". Regelmäßig weisen Gerichte einen Zahlungsanspruch an die B2B-Plattformen zurück.

Hier gibt es ein ziemlich aktuelles Urteil:

http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/ag-moenchengladbach_4-c-476-12_jw-handelssysteme.pdf
 

schnippewippe

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Auf der ersten Seite steht nichts von Kosten bei der Anmeldung.

Weder oben
http://img199.imageshack.us/img199/6830/slf.bmp

noch unten
http://img543.imageshack.us/img543/8973/39ky.png

Erst auf der zweiten Seite wo man seine Daten eingeben muss stehen auf der Rechten Seite die Kosten.



Das Impressum

http://img834.imageshack.us/img834/9325/jg6b.png
Steuernummer muss nicht angegeben werden.
Keine Steuernummer ins Impressum | Aysberg-Blog
Kurzer Exkurs: Auf Rechnungen ist seit 1. Juli 2002 die Angabe der normalen Steuernummer Pflicht! Außer man hat eine USt-IdNr., dann darf man stattdessen diese verwenden.

Anbieterkennung.de - Informationen zu Anbieterkennzeichnung, Online-Impressum, Impressumspflicht, Telemediengesetz
Im Impressum steht
sky-networks UG (Haftungsbeschränkt)
Hauptstraße 86a ... D-51143 Köln
Keine Telefonnummer
Im Forum ""gutefrage.net"" bekommt ein Fragesteller als Antwort von einen Mitarbeiter? des Unternehmen
http://img194.imageshack.us/img194/6743/u5a0.png
Also habe ich mal versucht die Telefonnummer über Google zu erfahren und habe....Sky-Networks UG Inh. Sascha Jacobsen.....eingegeben.
Sky-Networks UG Inh. Sascha Jacobsen...
Da finde ich nichts. https://www.google.de/search?q=+sky...=org.mozilla:de:official&sa=X&ved=0CCsQ8BYoAQ Hier wird der Sascha aber mit K geschrieben und ist nicht in Klön :getlost:
Habe mal die Adresse bei Google eingegeben. Hauptstraße 86a ... D-51143 Köln http://img5.imageshack.us/img5/9637/b8x1.png

und CGN-OFFICE HAUPTSTRAE 86A 51143 KLN

***************************************************

Internetfalle B2B-Portal für Firmen und Gewerbekunden
Antwort eines Anwalt zur Frage eines Ratsuchenden.




Fachanwalt für IT-Recht .....mega-einkaufsquellen.de ...ist ja alles der selbe Mist.
Allerdings haben auch Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler das Recht, eine Erklärung im Rahmen des § 119 BGB anzufechten, wenn sie bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum waren oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollten. Das gleiche Recht steht selbstverständlich auch Privatpersonen zu, wenngleich Melango nach eigenen Bedingungen gar keine Verträge mit Privatpersonen abschliessen will. Zahlungsaufforderungen werden natürlich trotzdem verschickt.
Verbraucherschutz: Button-Lösung ab 01.08.2012 für alle Online-Shops im B2C-Bereich verpflichtend

Was darf ab sofort auf dem Button stehen?
Hintergrund für diese Änderung sind Kosten-Fallen, in die tausende Internet-Nutzer Jahr für Jahr tappen. Buttontexte wie „Jetzt bestellen“ oder „Hier Anmelden“ sind zukünftig nicht mehr zulässig, da sie eine zahlungspflichtige Bestellung nicht deutlich genug ankündigen.

Hier eine kleine Übersicht über erlaubte und unerlaubte Buttontexte (betreffen nur den finalen Button vor der Bestellung – alle anderen Buttons bleiben davon unberührt):

Verbraucherschutz: Button-Lösung ab 01.08.2012 für alle Online-Shops im B2C-Bereich verpflichtend | marketingfire
Verkauf nur an Unternehmer: Anforderungen an einen B2B-Shop

Das ist hier genauso wie auf diesen Seiten hier
http://www.echte-abzocke.de/allgeme...rbetreibende-vor-grosshandel-angebote-de.html

http://www.echte-abzocke.de/allgemein/3080-neue-abzockseite-mega-einkaufsquellen-de.html

Da gibt es noch Einiges mehr hier im Forum.
 

Enzo1204

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Danke für Eure schnelle Hilfe!
Ich bin nur privater Nutzer und auf der Jagd nach Schnappern hierauf reingefallen.
Habe versucht per Email der ganzen Sache zu Widersprechen und auch mitgeteilt das ich garkein Gewärbe habe, bekomme die Email aber als nicht zustellbar zurück.
Muß ich denn jetzt schon ein Einschreiben losschicken oder sollte ich erstmal abwarten. Hab bis jetzt weder weitere Email noch Post von denen bekommen!?

Gruß
 

Niclas

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registriert ist die Domain fabrikverkauf-grosshandel.de auf
Domaininhaber: S. G.
Organisation: Grosshandelsmeister Online GmbH
Adresse: Friesenweg 10
PLZ: 26419
Ort: Schortens
was ein Grosshandelsmeister ist, weiß auch Google nicht.
 

schnippewippe

New member
Danke für Eure schnelle Hilfe!
Ich bin nur privater Nutzer und auf der Jagd nach Schnappern hierauf reingefallen.
Habe versucht per Email der ganzen Sache zu Widersprechen und auch mitgeteilt das ich garkein Gewärbe habe, bekomme die Email aber als nicht zustellbar zurück.
Muß ich denn jetzt schon ein Einschreiben losschicken oder sollte ich erstmal abwarten. Hab bis jetzt weder weitere Email noch Post von denen bekommen!?

Gruß
Hast du mitgeteilt das du eine Privatperson. ( Privat)
Ob du sofort per Einschreiben mit Einwurf schreibst oder erst abwartest ?
Ich würde warten. Hmmm ist nur mein Eindruck. Alles sehr seltsam mit der Seite.

Habe mal den Link oben in meinen Post mit der Antwort des Anwalts zur Hilfe genommen.

Wenn ich mich da angemeldet habe und die anfangen zu fordern, würde ich der Sache widersprechen
Würde mitteilen, dass ich das mit den Kosten bei meiner Anmeldung nicht gesehen habe . Ich wollte als Privatperson die Angebote nur einmal ansehen. Wenn mir aufgefallen wäre, dass schon mit der Anmeldung Kosten anfallen,hätte ich mich unter diesen Bedingungen gar nicht angemeldet.
Wenn man die Seite im Internet aufruft steht
Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie Zugang zur Produkt-Suche, Händlern, Großhändlern, Restpostenhändlern & Konkurswarenhändlern!
Da auch kein Nachweis über einen gültigen Gewerbenachweis vor der Anmeldung verlangt wurde, ist mir der Irrtum auch nicht aufgefallen. Auf der Seite steht "" Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie Zugang zur Produkt-Suche""Das wollte ich mir einmal ansehen.
Da ich der Meinung war, Information zu Produkten auf der Seite zu bekommen und nicht einen kostenpflichtigen Vertrag durch meine Anmeldung abzuschließen, erkläre ich hiermit die Anfechtung des Vertrages wegen Inhaltsirrtum.
Wenn du das mit Privat bei der Anmeldung mitgeteillt hast, kannst du auch das noch mitteilen.

Dazu gibt es ein Urteil vom Amtsgerichts Bochum,

Der Betreiber einer Dienstleistungs- und Handelsplattform ausschließlich für Unternehmer hat bereits nach den eigenen Bedingungen für die Mitgliedschaft in der Plattform keinen Anspruch gegen einen Kunden, wenn dieser bei der Registrierung für die Plattform "privat" angibt, da insoweit bereits die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft nicht erfüllt sind.
Sind nur ein paar Punkte zur Anregung für einen Brief.
 
Zuletzt bearbeitet:

Helmi98

New member
Ob du sofort per Einschreiben mit Einwurf schreibst oder erst abwartest ?
Ich würde warten. Hmmm ist nur mein Eindruck. Alles sehr seltsam mit der Seite.
Ich bin sehr gespannt auf DEREN Rechnung! Enthält die die Steuernummer? Ist die Umsatzsteuer extra ausgewiesen?

@Enzo1204, teile uns das bitte mit, wenn die Rechnung bei Dir einschlägt.
 

niobe-1958

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Anwaltskanzlei Neuber
Achtung
Betrügerische Forderung der Firma Sky-Networks
Mehrere Mandanten von mir wurden von der Plattform „GroßhandelB2B“ angeschrieben, weil sie sich (angeblich) auf der Seite fabrikverkauf-grosshandel.de als Abonnent angemeldet hätten.
Betreiber dieser Plattform „soll“ eine Firma „sky-networks UG“ aus Köln sein, Inhaber Sascha J.
Dieser Firma ist aber nicht existent, sie ist weder im Handelsregister Köln noch im Handelsregister Flensburg eingetragen.
Ein Herr Jacobsen war für uns nicht auffindbar, denn die Post kam als unzustellbar zurück.
Es kann nur ausdrücklich davor gewarnt werden, Zahlungen an die Firma vorzunehmen oder in Brieffreundschaft mit dieser Firma zu treten.
Quelle: facebook.de

Am 19.08.2013 wurde auf denic.de eine Änderung vorgenommen:

Domaininhaber: Sascha J.
Adresse: Hauptstraße 86a
PLZ: 51143
Ort: Köln
Land: DE
 
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Helmi98

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Märchenstunde auf Großhandel B2B

Firmenname wird Pflichtfeld auf Großhandel B2B
(warum erst jetzt?)

Blablabla....

Der Bundesgerichtshof hat in einer grundlegenden Entscheidung Klartext gesprochen. Die BGB-Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) gelten nicht, wenn der Käufer dem Verkäufer einen gewerblichen Verwendungszweck des gekauften Produkts vortäuscht. Was heißt das für den Betroffenen? Ganz einfach: Er muss sich dann auch als Gewerbetreibender behandeln lassen. Sämtliche Verbraucherrechte wie zum Beispiel der Widerruf kommen ihm nicht zugute. Dann gilt auch für ihn wie für alle Gewerbetreibenden: Vertrag ist Vertrag. Und er muss sich daran halten.
Falls jemand dieses Urteil finden sollte, bitte hier posten. Ich denke aber, da kann man lange suchen! :laugh:

Anm. Mod.
wenn du noch einmal einen Direktlink hier einstellst ist für dich hier Feierabend.
 
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schnippewippe

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Dem Käufer, der dem Verkäufer einen gewerblichen Verwendungszweck der Kaufsache vortäuscht, ist die Berufung auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) verwehrt.


Dem Kaeufer der dem Verkaeufer einen gewerblichen Verwendungszweck der Kaufsache vortaeuscht ist die Berufung auf die Vorschriften ueber den Verbrauchsgueterkauf 474 ff BGB verwehrt VIII ZR 91 04 BGH Urteil 117663

Verkündet am: 22.12.2004 Bundesgerichtshof

Tatbestand:


Der Kläger kaufte vom Beklagten, einem Kraftfahrzeughändler, am 5. Oktober 2002 einen gebrauchten Pkw Fiat Barchetta zum Preis von 6.500 €. Abweichend von der Absicht des Klägers, das Fahrzeug privat zu nutzen, enthält der Vertrag folgende \"Sondervereinbarung\":

\"Keine Gewährleistung. Händlergeschäft. Baujahr 1995. EZ 03.00 in Deutschland\".

Diese Abrede beruhte darauf, daß dem Zeugen H. , der für den Kläger die Kaufverhandlungen mit dem Beklagten führte, bekannt war, daß der Beklagte das Fahrzeug nur an einen Händler verkaufen wollte, gegenüber dem er die Gewährleistung ausschließen konnte. Deshalb deklarierte der Zeuge H. den Kauf gegenüber dem Beklagten als Händlergeschäft. In Kenntnis dieser Zusammenhänge unterzeichnete der Kläger den Vertrag mit der vom Zeugen H. handschriftlich eingefügten Sondervereinbarung.

Der Kläger begehrt die Rückabwicklung des Kaufvertrages mit der Begründung, das Fahrzeug weise technische Mängel auf und sei abweichend von den Angaben im Vertrag vor der Zulassung in Deutschland bereits in Italien zum Verkehr zugelassen gewesen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Mit seiner vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Begehren weiter........
 

Helmi98

New member
Sollte es wirklich dieses Urteil sein?

Aber mal anders gedacht!?

"Vertrag ist Vertrag" - das heißt ja, dass ich als Privatperson dort billig einkaufen kann! Juhuuuuhhhh!!!!!!!!!!!!!
 

schnippewippe

New member
Ich schätze schon , dass dieses Urteil gemeint ist.

Deine Meinung mit Vertrag ist Vertrag teile ich nicht.
Das Geld wird ja von fabrikverkauf-grosshandel.de dafür verlangt,dass du da Firmen findest wo du als Gewerbebetreiber etwas kaufen kannst.
Wir bieten Zugang zu über 20.000 Händlern, Großhändlern, Restposten- und Insolvenzwarenhändlern!
Du hast keinen Vertrag mit diesen Firmen abgeschlossen.:whistle:
Händlern, Großhändlern, Restpostenhändlern & Konkurswarenhändlern!
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man da Einzelstücke kaufen kann. Oder ?

http://www.justanswer.de/verbrauche...-auf-der-internetseite-gewerblichhandeln.html


.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Sollte es wirklich dieses Urteil sein?

Aber mal anders gedacht!?

"Vertrag ist Vertrag" - das heißt ja, dass ich als Privatperson dort billig einkaufen kann! Juhuuuuhhhh!!!!!!!!!!!!!
?? Steht dein Gehirn auf Durchzug?Du solltest mal Brain 2.0 einschalten.
Was ist da billig einkaufen wenn ich jeden Monat ein ABO bezahlen muss.

jeder sollte z.B. Firmen wie die Makro kennen,SB-Laden nur für Wiederverkäufer.
Muss man dort ein ABO abschliessen???
 

Helmi98

New member
Naja, meine Antwort war ja eher ironisch gemeint! :blink:

Aber weil sie ja selbst Privatpersonen in den AGB ausschließen, kommt ja schon mal gar kein Vertrag zustande:

Die Anbieterin schließt Verträge ausschließlich mit Vertragspartnern, die die von der Anbieterin angebotenen Leistungen zum Zwecke ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit oder im Rahmen ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit bestellen und/oder verwenden. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung der angebotenen Leistung ausgeschlossen.
Jaja, ausgeschlossen aber trotzdem zahlen sollen!
 
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