Zitat:
Zitat von schnippewippe
Na dann mal los!!
Dann gehe mal bei den Abzocker mit "" Guten Beispiel "" voran.  Ich mache es nach 
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Ich habe geschrieben:
Zitat:
Zitat von De kleine Eisbeer
Ps.
Allgemein.
Für viele Fälle gibt es Schiedsstellen.Die sollte man erst in Anspruch nehmen.
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Damit wollte ich sagen;bevor man ein Gericht anruft sollte man erst eine Schlichtung versuchen.
Gerade im kaufmännischen Bereich gibt es eine Reihe von Möglichkeiten.
Die örtlichen IHK geben über das Thema Auskunft.
Beispiel:
hk24.de/Schiedsgerichtsbarkeit - FAQs

Ich habe nicht geschrieben das sich ABO-Fallenbetreiber darauf einlassen.