Forderungen von Abzockern abwehren
Sorgfältig
prüfen
Zunächst einmal muss man
prüfen, wie der Anbieter überhaupt an die Daten gekommen ist. Kann man ausschließen, dass man selbst oder ein Familienmitglied die Seite aufgesucht hat, darf man sich zurücklehnen und
muss überhaupt nicht reagieren. Im Streitfall obliegt es dem Anbieter zu beweisen, dass sein vorgeblicher Kunde den Vertrag geschlossen hat. Steht ein
falscher Name auf einer Rechnung, sollte man keinesfalls
korrekte Daten nachreichen. Hat man indes die Seite wirklich besucht und dabei die Kontaktdaten hinterlassen, darf man davon ausgehen, in eine Abofalle getappt zu sein.
Als Abofallen-Opfer sollte man sich genau
einmal schriftlich beim Anbieter melden und anschließend nicht mehr reagieren. Sinnvollerweise verwendet man als Vorlage einen unserer Musterbriefe . Zusätzliche Informationen, die der Anbieter nicht kennt, sollte man dabei tunlichst für sich behalten, etwa die Postanschrift, wenn im Anschreiben nur die E-Mail-Adresse erwähnt ist.
Quelle&mehr:
heise.de/ct/
Ps.
Carsten Kiefer arbeitet als Rechtsanwalt bei der Kanzlei JBB in Berlin.