Mahnbescheide zur Ferienzeit von Waldorf Frommer

schnippewippe

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Mahnbescheide zur Ferienzeit von Waldorf Frommer
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.............Ganz eventuell könnte es aber auch sein, dass die Kanzlei Waldorf Frommer beabsichtigt über den Weg der Sommerferien-Mahnbescheid ganz schnell und günstig an vollstreckbare Titel zu gelangen ohne den mitunter langen Weg der Klage und eines sich anschließenden Gerichtsverfahrens gehen zu müssen.

Denn wird die Widerspruchsfrist von 2 Wochen versäumt ist der Vollstreckungsbescheid in der Welt, aus welchem vollstreckt werden kann, auch wenn diesem in einer weiteren 14tägigen Frist mit einem Einspruch entgegengetreten werden kann.

Ein Schelm wer böses dabei denkt. ..............der Anfang im link

Unangenehme Urlaubspost: Mahnbescheid, Vollsteckungsbescheid, Kündigung oder Abmahnung im Urlaub erhalten?


http://www.ferner-alsdorf.de/2013/07/un ... ng-urlaub/

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Eine kleine Übersicht der für mich wichtigsten Fälle unangenehmer Urlaubspost für Verbraucher:

Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid gekommen ist, gilt es sofort Widerspruch einzulegen – selbst wenn die 2 Wochen um sind. Diese 2 Wochen Widerspruchsfrist sind keine absolute Frist, vielmehr kommt nach dem gerichtlichen Mahnbescheid erst einmal der Vollstreckungsbescheid – und bis zum Erlass des Vollstreckungsbescheids kann Widerspruch eingelegt werden, der danach in einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid umgedeutet wird. Hier brennt also erst einmal nichts an, im Übrigen verweise ich auf meine detaillierte Darstellung zur Frage “Was tun nach einem gerichtlichen Mahnbescheid“.,,,,,,,,,,,,,,,, weiter im link
 
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