Neues Urteil -BGH- nicht zahlen- Entgeltklausel sei nämlich überraschend

schnippewippe

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...........Online-Branchenbuch: Mann sollte 773,50 Euro zahlen pro Jahr

Ein Geschäftsführer füllte das ihm unaufgefordert zugesandte Formular aus und sandte es zurück. Die Branchenbuch-Firma trug das Unternehmen des Mannes in das Verzeichnis ein und stellte dafür 773,50 Euro brutto in Rechnung. Als der Mann die Zahlung verweigerte, wurde er von der Firma verklagt. Schließlich landete der Fall beim Bundesgerichtshof.

Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs kam dabei zum Schluss, dass der Mann die Rechnung für den Eintrag nicht bezahlen muss. Die so unauffällig eingefügte Entgeltklausel sei nämlich überraschend und deshalb gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden. Nachdem Grundeinträge in Online-Branchenverzeichnisse sehr oft kostenlos sind, so die Richter, habe der Geschäftsmann nicht davon ausgehen müssen, dass in dem Schreiben irgendwo ein Passus zu Kosten versteckt ist.
..................mehr darüber im link
 

schnippewippe

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Branchenbuch-Abzocker zu 2,5 Jahren Haft verurteilt

Branchenbuch-Abzocker zu 2,5 Jahren Haft verurteilt
..............Mit deutlich höheren Strafen haben dann wohl zwei weitere Branchenbuch-Abzocker zu rechnen: Florian Wilk und Robert Schnell. Gegen diese läuft seit Frühjahr 2013 bei der Staatsanwaltschaft Rostock ein Ermittlungsverfahren inklusive Sicherstellung von Vermögenswerten. Wie mir eine Sprecherin vor einiger Zeit mitteilte, geht man hier von einem Schaden von 3 bis 4 Millionen Euro aus, der zwischen 2010 und 2012 den betroffenen Unternehmern entstanden ist. Rund 4000 vermutlich Geschädigte wurden angeschrieben und gebeten, ihre Rückforderungen aus der Sicherstellung geltend zu machen......................
 
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