HitEnergie Nötigung durch Drohung mit negativem Schufaeintrag oder nicht?

Kunde013

New member
Guten Tag Zusammen, lest doch mal was einem so mit Energieversorgern passieren kann. - Evtl. kann mir ja jemand sagen ob bei dieser Vorgehensweise ein Fall von Nötigung vorliegt oder nicht.
Ich erhielt am 05.05.2013 eine Schlußrechnung nach der mein Verbrauch geschätzt wurde, da angeblich die Daten der Zählerstände nicht übermittelt wurden. Nach Rücksprache mit der RWE war klar die Daten wurden übermittelt. Zwischenzeitlich waren aber 78,38 Euro von meinem Konto abgebucht worden. Dies reklamierte ich und erhielt daraufhin am 21.06. eine Stornobuchung, allerdings ohne den Hinweis, wann ich denn nun das zu Unrecht abgebuchte Geld zurückerhalte. Am 24.06 erhielt ich eine neue Schlußrechnung auf der ein Guthaben von 27,45 Euro ausgewiesen wurde. Dieses Guthaben wurde auch schon überweisen. Es gab aber keinenHinweis über den Verbleib der 78,38 Euro. Also habe ich eine Lastschriftrückgabe gemacht um an mein Geld zu kommen. Und nun kommt das dicke Ding. Ich erhielt daraufhin eine Kostenrechnung von 10,00 Euro zzgl. Mahngebühren von 3,00 Euro, weil ich mein Geld das der HitEnergie nie zustand zurückgebucht habe. In dem Schreiben heißt es auch gleich wenn ich nicht bis zum 05.07. die Mahngebühren bezahlt habe werde ich einen negativen Schufaeintrag erhalten. Ich sah mich nun genötigt das Geld unter Vorbehalt zu überweisen um nicht das erste Mal in meinem Leben einen negativen Schufaeintrag zu erhalten. Ich reklamierte natürlich telefonisch und erhielt folgende Mail von HitEnergie: Sehr geehrter

Herr H......,

ich nehme Bezug auf Ihr Telefonat am 27.06.2013 zur Vertragsnummer 387779.
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wo die 78,38 Euro verblieben sind.

Sie haben aktuell ein Guthaben von 27,45 Euro und hätten eigentlich noch ein Guthaben über 78,38 Euro, weil die falsche Schlussrechnung nicht korrekt war, aber zur Bearbeitung für die Korrektur verlasst wurde. Da Sie aber die 78,38 Euro rückbuchen lassen haben, besteht nur noch ein Guthaben von 27,45 Euro. Die Forderung für die Rücklastschriftgebühren über 10,00 Euro und 3,00 Euro Mahngebühren sind somit berechtigt.

Dies ist übrigens eine Kopie des original Schreibens die darin enthaltenen Fehler sind tatsächlich so geschrieben worden!
 

schnippewippe

New member
Irgendwie stehe ich da aber ganz schön auf der Leitung. :ermm:Kein Durchblick was die damit sagen wollen.
Ich verstehe das jetzt mal so, dass sie dir

78,38 Euro zu Unrecht abgebucht haben. Nun wurde das nach dem du widersprochen hast, überarbeitet. Nun hast du aber auf einmal ein Guthaben von 27,45 Euro . Das auch überwiesen wurde.
Aber über einer Rückzahlung der zu unrecht abgebuchten 78,38 Euro hast du keine Mitteilung erhalten. Somit blieben diese 78,38 Euro von denen unbeachtete und du hast das Geld zurück geholt. Wenn unberechtigt Geld abgezogen wird, und man es zurück holt, trägt der die Rücklastschriftgebühren ,der das Geld unberechtigt abgebucht hatte., Was die 3 Euro Mahnung sein sollen ? :ermm:

Also ich als Laie würde das machen. Per Einschreiben mit Einwurf.

Dann würde ich denen das so wie die geschrieben haben mitteilelen.

zu dieser Antwort von Ihnen vom .........................
"""ich nehme Bezug auf Ihr Telefonat am 27.06.2013 zur Vertragsnummer 387779.
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wo die 78,38 Euro verblieben sind.

Sie haben aktuell ein Guthaben von 27,45 Euro und hätten eigentlich noch ein Guthaben über 78,38 Euro, weil die falsche Schlussrechnung nicht korrekt war, aber zur Bearbeitung für die Korrektur verlasst wurde. Da Sie aber die 78,38 Euro rückbuchen lassen haben, besteht nur noch ein Guthaben von 27,45 Euro. Die Forderung für die Rücklastschriftgebühren über 10,00 Euro und 3,00 Euro Mahngebühren sind somit berechtigt.""""""
teile ich Ihnen mit.

Da du ja ein Guthaben von 27,45 € hast , das auch später überwiesen wurde.
Zuvor wurden aber 78,38 Euro widerrechtlich von deinem Konto abgebucht.
Dieser Abbuchung hast du widersprochen! Obwohl du ein Guthaben von 27,45 Euro hast wurde dir nicht mitgeteilt was mit den 78,38 Euro geschehen wird. Ob diese in den kommenden monatlichen Zahlung/en als Guthaben mit verrechnet werden. Da das Guthaben von 27,45 Euro.ja auf deiner Bank eingegangen ist, ist für dich nicht davon auszugehen ,dass die 78,38 Euro in die laufenden monatlichen Abrechnungen als Gutschrift verrechnet werden. Es wurde dir auch nicht mitgeteilt, dass sie das Geld zurück überweisen werden. Darum hast du dir auch das zu Unrecht abgebuchte Geld zurückbuchen lassen. Wenn jemand zu unrecht Geld vom Konto abbucht und mich im Unklaren darüber lässt , wie er mir das Geld zurück erstattet, ist selber Schuld wenn ich es zurückbuchen lasse. Bei unberechtigter Abbuchung zahlt der die Rücklastschriftgebühren der zu unrecht Geld von meinen Konto abgebucht hat. Ist doch nicht meine Schuld wenn sie nicht klar kommen und mich nicht informieren. Wozu sollst du Mahngebühren zahlen. :ermm:
Diese Mitteilung von Ihnen
""""""wenn ich nicht bis zum 05.07. die Mahngebühren bezahlt habe werde ich einen negativen Schufaeintrag erhalten""""
sehe ich als Drohung/ Nötigung an.
Ich würde klar mitteilen, dass du sofort die 78,38 Euro die sie widerrechtlich abgebucht haben sofort überweisen sollen. Sonst wirst du es dem Anwalt der Mieterzentrale übergeben.
Mit diesen Kosten müssen Sie bei einer Rücklastschrift rechnen | FinanzKraft.de
Eine fehlerhafte oder unberechtigte Lastschrift darf der Kontoinhaber in jedem Fall durch die kontoführende Bank zurückholen lassen. In dieser Situation entstehen dem Kunden keine Kosten, sondern nur dem Abbuchenden
Ich fürchte freiwillig bekommst du das Geld nicht zurück.

HitStrom: Erfahrungen, Erfahrungsberichte, Infos zu HitEnergie - Strompreise.net

https://www.google.de/search?q=HitE...08,d.ZWU&fp=cc48325920ca2fe9&biw=1024&bih=593 :shocked:

Kann es sein, dass sie die 78,38 Euro als Guthaben in ihrere Berechnung mit einbezogen haben und dann ist ein Guthaben von 27,45 Euro rausgekommen. Aber dann passt das ja gar nicht dahin.
hätten eigentlich noch ein Guthaben über 78,38 Euro,
Wie gesagt ! Ich stehe auf der Leitung!


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Kunde013

New member
Hallo Schnippewippe,

also es ist so, daß ich dort nicht mehr Kunde bin und es sich um Schlußrechnungen handelt. Die 1. war die bei der ich 78,38 Euro zahlen sollte. (wurde sofort von meinem Konto gebucht). Nach meiner Reklamtion kam eine neue Schlußrechnung nach der ich 27,45 Euro Guthaben hatte. Dieses Guthaben wurde zeitnah überwiesen. Allerdings ging man gar nicht weiter auf die 78,38 Euro ein. Ich erhielt einen Stornorechnung zur 1. Rechnung. Aber in der befand sich kein Hinweis was mit den 78,38 Euro passiert. Eine Verrechnung ist nicht möglich, da ich nicht mehr Kunde bei denen bin. In der 2. Schlußrechnung tauchen die 78,38 Euro nicht auf. Auf der Stornorechnung steht nicht: "wir überweisen innerhalb der nächsten XX Tage oder ähnliches." Deshalb habe ich das Geld dann selber zurückgebucht. Immerhin stand es der Firma HitEnergie nie zu. Daraufhin erhielt ich halt die Rechnung für die Rücklastschrift zzgl. Mahngebühren und die Drohung, das ich einen negativen Eintrag bei der Schufa erhalte wenn ich nicht bis zum 05.07.2013 zahle.
 

schnippewippe

New member
Ok .Die 78,38 Euro haste ja zurück geholt.
Die 13 € hast du selber bezahlt und kannst die nicht mehr zurück holen lassen. . Wenn ich mir die Postings im Internet so ansehe , wirste das Geld wohl auch nicht freiwillig von denen zurückbekommen.

Kannste wohl abschreiben. Wenn du jetzt per Einschreiben schreibst, sind noch mal ca 4 € weg. Verbraucherzentrale kostet auch Geld.

Haste ne Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteidigung? Dann würde ich es da mal schildern. Ansonsten - fällt mir auch nichts mehr ein.

Ich würde es hier mal einfach schildern,
http://www.echte-abzocke.de/smallta...bzocker-blender-und-werbeluegner-gesucht.html
 

Kunde013

New member
Ja, ich sehe das auch als schwierig an. Daher die Frage: "Ist es Nötigung?" Dann würde ich halt Anzeige erstatten. Hier geht es sich ums Prinzip und nicht mehr um die 13,00 Euro. Denn wenn die das montl. bei 1500 Kunden machen, haben die einen Zusatsumsatz von fast 'ner 1/4 Million im Jahr für nix, außer erezugter Angst.
 

schnippewippe

New member
Hier geht es sich ums Prinzip und nicht mehr um die 13,00 Euro. Denn wenn die das montl. bei 1500 Kunden machen, haben die einen Zusatsumsatz von fast 'ner 1/4 Million im Jahr für nix, außer erezugter Angst.
Da muss ich dir Recht geben. so etwas ärgert mich auch immer .

Lese dir mal durch was ein Anwalt schreibt.
Unzulässigkeit der Drohung mit einem Schufa-Eintrag?
Drohung mit Schufa-Eintrag: Nötigung oder zulässig? > Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Verbraucherrecht > abzocke, inkasso, schufa

Darf die Schufa überhaupt einfach so informiert werden? – Nein!

Die erste wesentliche Zulässigkeitshürde ist – unabhängig von der Frage, ob die geltend gemachte Forderung überhaupt besteht – dass der Betroffene in die Datenweitergabe einwilligen muss. Ob eine Einwilligung überhaupt wirksam erfolgt ist, muss im Einzelfall geprüft werden

Die Datenweitergabe an dritte Personen stellt eine Datennutzung im Sinne des § 4 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dar. Die Zulässigkeit zur Weitergabe von Daten an die Schufa Holding AG kommt unabhängig von der Frage, ob die Forderung überhaupt besteht, nur dann in Betracht, wenn der Betroffene gemäß § 4 Abs.1 bzw. Abs. 3 BDSG zuvor in die Datenweitergabe eingewilligt hat.

Außerdem hat der Bundesgerichtshof deutliche Zweifel dahingehend aufgeworfen, ob es überhaupt möglich ist, eine Einwilligung zur Datenweitergabe formularmäßig in Geschäftsbedingungen zu erteilen. In vielen uns bekannten Fällen hatten die Betroffenen gar keine Schufaklausel unterschrieben und der Gegner drohte trotzdem mit einem Schufaeintrag. Das ist klar unzulässig.

Unabhängig von der Frage der Notwendigkeit einer vorherigen Einwilligung zur Datenübermittlung, ist die Übermittlung nur zulässig, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmens erforderlich ist. Der Bundesgerichtshof verlangt, dass die übermittelnde Stelle in jedem Einzelfall eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte Abwägung zwischen ihren berechtigten Interessen und den schutzwürdigen Belangen des Betroffenen vorzunehmen hat (BGH, NJW 1984, 436 [437]; BGH, MDR 1984, 822 f.)

Wann ist die Androhung eines Negativeintrages rechtswidrig?..................weiter im link
Ich würde sagen ( nur meine Meinung) er wusste das ihnen das Geld nicht zusteht. Vielleicht ist der Brief deshalb so gewöhnungsbedürftig ?Die sind doch nicht doof.
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