Guten Tag Zusammen, lest doch mal was einem so mit Energieversorgern passieren kann. - Evtl. kann mir ja jemand sagen ob bei dieser Vorgehensweise ein Fall von Nötigung vorliegt oder nicht.
Ich erhielt am 05.05.2013 eine Schlußrechnung nach der mein Verbrauch geschätzt wurde, da angeblich die Daten der Zählerstände nicht übermittelt wurden. Nach Rücksprache mit der RWE war klar die Daten wurden übermittelt. Zwischenzeitlich waren aber 78,38 Euro von meinem Konto abgebucht worden. Dies reklamierte ich und erhielt daraufhin am 21.06. eine Stornobuchung, allerdings ohne den Hinweis, wann ich denn nun das zu Unrecht abgebuchte Geld zurückerhalte. Am 24.06 erhielt ich eine neue Schlußrechnung auf der ein Guthaben von 27,45 Euro ausgewiesen wurde. Dieses Guthaben wurde auch schon überweisen. Es gab aber keinenHinweis über den Verbleib der 78,38 Euro. Also habe ich eine Lastschriftrückgabe gemacht um an mein Geld zu kommen. Und nun kommt das dicke Ding. Ich erhielt daraufhin eine Kostenrechnung von 10,00 Euro zzgl. Mahngebühren von 3,00 Euro, weil ich mein Geld das der HitEnergie nie zustand zurückgebucht habe. In dem Schreiben heißt es auch gleich wenn ich nicht bis zum 05.07. die Mahngebühren bezahlt habe werde ich einen negativen Schufaeintrag erhalten. Ich sah mich nun genötigt das Geld unter Vorbehalt zu überweisen um nicht das erste Mal in meinem Leben einen negativen Schufaeintrag zu erhalten. Ich reklamierte natürlich telefonisch und erhielt folgende Mail von HitEnergie: Sehr geehrter
Herr H......,
ich nehme Bezug auf Ihr Telefonat am 27.06.2013 zur Vertragsnummer 387779.
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wo die 78,38 Euro verblieben sind.
Sie haben aktuell ein Guthaben von 27,45 Euro und hätten eigentlich noch ein Guthaben über 78,38 Euro, weil die falsche Schlussrechnung nicht korrekt war, aber zur Bearbeitung für die Korrektur verlasst wurde. Da Sie aber die 78,38 Euro rückbuchen lassen haben, besteht nur noch ein Guthaben von 27,45 Euro. Die Forderung für die Rücklastschriftgebühren über 10,00 Euro und 3,00 Euro Mahngebühren sind somit berechtigt.
Dies ist übrigens eine Kopie des original Schreibens die darin enthaltenen Fehler sind tatsächlich so geschrieben worden!
Ich erhielt am 05.05.2013 eine Schlußrechnung nach der mein Verbrauch geschätzt wurde, da angeblich die Daten der Zählerstände nicht übermittelt wurden. Nach Rücksprache mit der RWE war klar die Daten wurden übermittelt. Zwischenzeitlich waren aber 78,38 Euro von meinem Konto abgebucht worden. Dies reklamierte ich und erhielt daraufhin am 21.06. eine Stornobuchung, allerdings ohne den Hinweis, wann ich denn nun das zu Unrecht abgebuchte Geld zurückerhalte. Am 24.06 erhielt ich eine neue Schlußrechnung auf der ein Guthaben von 27,45 Euro ausgewiesen wurde. Dieses Guthaben wurde auch schon überweisen. Es gab aber keinenHinweis über den Verbleib der 78,38 Euro. Also habe ich eine Lastschriftrückgabe gemacht um an mein Geld zu kommen. Und nun kommt das dicke Ding. Ich erhielt daraufhin eine Kostenrechnung von 10,00 Euro zzgl. Mahngebühren von 3,00 Euro, weil ich mein Geld das der HitEnergie nie zustand zurückgebucht habe. In dem Schreiben heißt es auch gleich wenn ich nicht bis zum 05.07. die Mahngebühren bezahlt habe werde ich einen negativen Schufaeintrag erhalten. Ich sah mich nun genötigt das Geld unter Vorbehalt zu überweisen um nicht das erste Mal in meinem Leben einen negativen Schufaeintrag zu erhalten. Ich reklamierte natürlich telefonisch und erhielt folgende Mail von HitEnergie: Sehr geehrter
Herr H......,
ich nehme Bezug auf Ihr Telefonat am 27.06.2013 zur Vertragsnummer 387779.
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wo die 78,38 Euro verblieben sind.
Sie haben aktuell ein Guthaben von 27,45 Euro und hätten eigentlich noch ein Guthaben über 78,38 Euro, weil die falsche Schlussrechnung nicht korrekt war, aber zur Bearbeitung für die Korrektur verlasst wurde. Da Sie aber die 78,38 Euro rückbuchen lassen haben, besteht nur noch ein Guthaben von 27,45 Euro. Die Forderung für die Rücklastschriftgebühren über 10,00 Euro und 3,00 Euro Mahngebühren sind somit berechtigt.
Dies ist übrigens eine Kopie des original Schreibens die darin enthaltenen Fehler sind tatsächlich so geschrieben worden!