Gegen Werbe-Telefonanrufe wehren

schnippewippe

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Targobank zahlt über 700 Euro zurück

Gewinnspielmafia: Targobank zahlt Christiane N. über 700 Euro zurück

Eine weitere betagte Mandantin kann aufatmen. Auch sie war in einer Flut von Anrufen der Gewinnspielmafia erstickt und wußte nicht mehr, wie sie die älteren Lastschriften zurückbekommen konnte.

Bevor der Schaden noch größer wurde, konnte die Kanzlei Richter Berlin die Targobank davon überzeugen, das Geld unverzüglich rückzubelasten. Interessant dabei, welche Banken nach Auskunft der Targobank die Konten der abzockenden Lastschrifteinreicher bzw. ihrer Helfershelfer führen. Es handelt sich also um die Kreditinstitute, die von den zweifelhaften Massenlastschriften letztlich mit profitieren. Diese Kreditinstitute verfügen mutmaßlich über einen genaueren Überblick, welche Zahlungsdienstleister für welche - oft äußerst lichtscheuen und sich scheinbar im Ausland versteckenden - Abzocker aktiv sind, wieviele Zahlungseingänge zu verzeichnen sind und von wievielen "Kunden"konten Gelder eingezogen werden und ob mit oder ohne schriftliche Lastschrifteinzugsermächtigung...............................weiter im link
Auch die anderen Berichte könnten Euch gefallen.
 
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schnippewippe

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Was ist denn hier der Unterschied?
14. Mai 2010 ... Zwar sind Werbeanrufe gesetzlich verboten, nicht jedoch die Gewinnspielanrufe. „Die Anrufer operieren in einer Gesetzeslücke“, warnt Telekommunikationsreferent Gollner. Deswegen fordert die Verbraucherzentrale eine Verschärfung der Gesetze. „Am Telefon vermittelte Verträge dürfen erst dann gültig .........weiter in den Berichten im link
Das verstehe ich echt nicht. Die Gewinnspielanrufe sind doch Werbung für ein Gewinnspiel.:confused: Ein Gewinnspiel was teuer wird. :mad:
 
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schnippewippe

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"verbraucherschutz24.net"

Zuerst noch einmal zur Erinnerung.

Unerbetene Werbeanrufe im Namen eines "verbraucherschutz24.net"

Die Kanzlei Richter Berlin bitte um Mithilfe.
Wer hat eigene Kenntnis von Tatsachen, die für die Beantwortung folgender Fragen dienlich sein können:
* Wer ist bzw. war in letzter Zeit betroffen von vergleichbarer unerbetenen Werbeanrufen für angebliche Spambekämpfung und vermeintlichen Datenschutz im Namen von "verbraucherschutz24.net" und/oder von Personen, die unter ähnlich klingenden Geschäftsbezeichnungen handeln?
* Wem gegenüber wurde wahrheitswidrig behauptet, es läge eine Einwilligung in die telefonische Kontaktaufnahme gegenüber "verbraucherschutz24.net" vor?
* Aus welchen Quellen stammen die zur Telefonwerbung der "verbraucherschutz24.net" genutzten Datenbestände?
* Über welche Telefonanschlüsse die Telefonanrufe abgehend geführt werden?
* Wer hat die abgehenden Telefonanrufe insbesondere durch eine eingerichtete Fangschaltung identifizieren können?
* Wer meldet sich bei telefonischen Interessebekundungen gegenüber "verbraucherschutz24.net" mit der Übersendung schriftlicher Unterlagen?
* Bei wem wurden vom Konto Abbuchungen im Namen von "verbraucherschutz24.net" vorgenommen?
* Wird "verbraucherschutz24.net" tatsächlich wie beworben durch Abmahnungen oder ähnliche Rechtsverfolgungsmaßnahmen zum Schutz seiner Kunden tätig und wenn ja, wie?
* Wer war als (ggf. ehemaliger) Mitarbeiter oder Beauftragter von "verbraucherschutz24.net" mit derartigen Werbe- und/oder Rechtsverfolgungsmaßnahmen beauftragt?.........................mehr darüber im link
Da es bei mir mit dem Link von der Kanzlei zum Zitieren nicht geht :whistle: stelle ich die Fragen so als Zitat ein.

Zur Erinnerung Mo 26.04.10 20:15 "Telefonschutz"
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"""datenschuetzen24.de und „schutz-24.info """

Weiter geht es nun wohl mit diesen 2 neuen Internet Seiten datenschuetzen24.de“ und „schutz-24.info“ ???? !!!!

Das diese Firmen wohl zusammenhängen geht für mich daraus hervor.
Ich gehe mal zu 100% davon aus ,dass sich dort kein User anmeldet wenn ich diese Links einstelle. Darum stelle ich es mal ganz einfach ein

Im link kommt dann Datenschuetzen24 ...verbraucherschutz24 net
klicke da auf www.datenschuetzen24 de
und lande bei verbraucherschutz24.net
Datenschuetzen24 ? Impressum Klicke ich da auf .datenschuetzen24.net und es kommt schutz-24.info. Alles in. tello GmbH

Ich habe mir mal die ""Dienstleistungsbeschreibung "" angesehen.
Der Eintrag in unsere Werbesperrlisten ist kostenfrei, ........................Wir raten ausdrücklich parallel zu unserer Werbesperrliste auch einen Eintrag in den weiteren vorhandenen kostenfreien und offiziell anerkannten Werbesperrlisten vorzunehmen. Sie erhöhen Ihre Chance einer schnelleren Wirkung dank dessen deutlich.............
Ich dachte es reicht aus wenn ich mich bei dieser Firma anmelde :shocked:
Ist aber nicht so !
Nur was tun wenn trotz Sperrlisteneinträge weiterhin unerwünschte Werbung erfolgt oder sogar ohne Einwilligung Abbuchungen auf Ihrem Konto vorgenommen werden oder gegen Sie Ansprüche aus unbekannten Auftragsabschlüssen geltend gemacht werden? Oder Sie sogar aufgrund der Masse von Inkasso- und Drohschreiben angeblich entstandener Kosten für Gewinnspiele-, Abos- oder sonstigen nicht erworbenen Produkten überlastet sind?...............
:mad:

Folgende Dienstleistungen können wir Ihnen in Eigenleistung oder durch unsere Kooperationsanwälte zusätzlich zu unserem kostenfreien Sperrlisteneintrag anbieten:
Aha................:confused: Die Dienstleistungen habe ich hier nicht als Zitat eingestellt. Denn was man in solch einen Fall der Belästigung usw. machen kann ,findet man ja eh in den Foren im Internet.
Unsere Zusatzdienstleistung die Ihnen einen Rundumschutz gegen unerwünschte Werbebelästigungen bietet, wird lediglich für einmalig 74,95.- EUR angeboten, dies entspricht einer geringen Gebühr von ca. 6,25.- EUR mtl.! Es entstehen Ihnen für ein komplettes Jahr keine weiteren Kosten, Ihr Dienstleistungsauftrag verlängert sich nicht nach einem Jahr automatisch und all die erwähnten Dienstleistungen sind im Preis inkl., somit entstehen Ihnen ebenfalls keine weiteren Zusatzkosten für Beratung in den verschiedenen Teilbereichen durch Kooperationsrechtsanwälte!**
Aha für den Eintrag in der Liste zahle ich nichts aber für einen Rundumschutz.
Aber ich dachte ja das ich nach Eintrag in der Liste vor der Abzocke geschützt bin. :sad:

Hi...... da war ja meine Angst beim einstellen der Links überflüssig.
Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann veranlassen Sie noch heute ein für Sie unverbindliches und kostenfreies Informationsgespräch. Ein Abschluss unseres Dienstleistungsvertrages via unsere Homepage ist nicht möglich, denn wir möchten Ihren Bedarf gern im Vorfeld mit Ihnen besprechen und erörtern, ob unsere kostenfreie Dienstleistung genügt, oder unsere Jahresmitgliedschaft aufgrund Ihrer Angaben sinnvoll erscheint.
in.tello” ist ein großes Call-Center das wohl auch noch für viele andere Auftraggeber tätig ist. Das geht für mich bei "" Schutz 24 - Über uns "" hervor.
Bei Hinweis in eigener Sachesteht.
Die schutz24 der in. tello GmbH verfügt über keine Zulassung zur Rechtsberatung und führt eine solche auch nicht durch. Für eine rechtsberatende bzw. rechtsdurchsetzende Tätigkeit im Einzelfall ist ein Rechtsanwalt zu beauftragen. Die schutz24 der in. tello GmbH unterstützt Sie im Rahmen des kostenpflichtigen mit einer kostenlosen Beratung durch Kooperationsanwälte. .................
Also es wird nur beraten.

Ich für mein Teil schreibe einen Brief gehe zur Bank und hole mir mein Geld zurück. Auch ohne Beratung. Selbst wenn ich mich beraten lassen wollte , würde ich die Verbraucherzentrale vorziehen. Ist für mich billiger und der Gesprächspartner sitzt mir gegenüber.:)

Aber Leute das müsst ihr beim nächsten Anruf der kommt, selber entscheiden. :)
 
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schnippewippe

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Jetzt bin ich eben im Internet über noch eine Seite gestolpert, die über
verbraucherschutz24.net berichtet.
Abmahndrohung: Telefonschutz24.de im Klinsch mit Robinsonliste
Telefonschutz24.de will im Kundenauftrag Werbe-Nerver abmahnen

(I.D.I.) Ende letzter Woche veranlasst, Telefonschutz24.de eine kostenbewehrte Abmahnung zuzustellen. Der I.D.I., der zur Trägerschaft der Robinsonliste gehört, fordert darin zur Einstellung des Angebots auf. Die deutsche Robinsonliste ist eine kostenlose Schutzliste für Verbraucher, vor nicht angeforderter Werbung schützen soll, sei es per eMail, SMS, Telefon, Fax oder Brief. Der IDI sieht in den Anpreisungen der Telefonschtuz24 GmbH auch einen Eingriff in seine Geschäftstätigkeiten. ...................................

Für den Verbraucher ist dies allerdings unerheblich: "Ob man in eine Robinsonliste eingetragen ist oder nicht – unerwünschte Werbung per E-Mail, SMS, Fax oder Werbeanruf ist unzulässig", erklärte Rechtsanwalt Richter. Jeder könne sich selbst hiergegen wehren. "Die GmbH ist hier nicht ohne Auftrag durch den Betroffenen klagebefugt. Die GmbH selbst darf auch dies nicht, da sie kein Rechtsanwalt ist", stellte der Jurist klar und ergänzte: "Insoweit ist das Angebot eher dubios."
Dazu kommt am Ende eine
Berichtigung 04.08.2009, 16.18 Uhr: Rechtsanwalt Frank Richter hat seine Angaben korrigiert: Da Rechtsanwalt Herr Barth die rechtliche Vertretung der Kunden von Telefonschutz24 übernimmt, ist das Angebot einer Rechtsberatung zulässig.
Hierzu noch einmal was auf Ihrer Seite unter schutz24 | Privater Verbraucherschutzdienstleister für Datenmissbrauch, Spam- und Telefonwerbung - Hinweis in eigener Sache steht.

unterstützt Sie schutz24 durch eine kostenlose Rechtsberatung durch einen Kooperationsanwalt. Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie fundierte Auskunft über rechtliche Risiken und Möglichkeiten der Durchsetzung Ihrer Forderungen im Einzelfall. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, nach Abschluss der Erstberatung einen gesonderten Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Rechte zu beauftragen. ......aus dem link
Also eine Erstberatung bekomme ich bei der Verbraucherzentrale billiger.

Call Center Forum warnt Verbraucher vor Telefonschutz24.de

CCF zeigt Telefonschutz24.de an

Who Calls Me
 
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verbraucherschutz24.net: Dubiose Verbraucherschützer gestoppt

verbraucherschutz24.net: Dubiose Verbraucherschützer gestoppt

Die unverschämten Belästiger-Callcenter haben ein neues Hobby: Man macht einen auf Verbraucherschutz. Eine besonders dreiste Truppe die unter der Bezeichnung Verbraucherschutz24.net oder Schutz 24 auftretende in. tello GmbH muss aber nun erstmal umplanen: Bauchlandung vor dem Landgericht Berlin.

Telefonwerbung, insbesondere für Gewinnspiele läuft nicht mehr ganz so gut, insbesondere, seit die Kripo Essen mit ihren Hausdurchsuchungen und Festnahmen ganz offensichtlich mitten ins Wespennest der Gewinnspielmafia gestochen hat. Viele Callcenter satteln daher ganz offensichtlich derzeit um auf "Verbraucherschutz". Da gelten keine Regeln, da wird das Blaue vom Himmel versprochen. Man schütze Bürger vor Werbeanrufen, man mahne die bösen Callcenter ab und das alles zum billigen Pauschalpreis. Teils werden gar Abmahnprämien versprochen. Ach ja und man sei natürlich immer besser, als alle anderen. Werbung, bei der ein Jurist Mühe hat, alle wettbewerbsrechtlichen Normen aufzuzählen, gegen die damit verstoßen wird..........................mehr darüber im link
 

schnippewippe

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KG: Dubios agierende Verbraucherschützer dürfen auch auf einer Anwaltshomepage sehr deutlich kritisiert werden

Das Kammergericht hat eine Entscheidung des Landgerichts Berlin bestätigt, wonach auch innerhalb eines Wettbewerbsverhältnisses einer sehr deutliche Kritik an wettbewerbswidrigen und verbraucherfeindlichen Geschäftspraktiken gerechtfertigt ist, wenn ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung gegeben ist.

Die 97. Kammer des Landgerichts Berlin hatte eine Klage der in. tello GmbH auf Unterlassung der weiteren Veröffentlichung des kritischen Artikels auf kanzlei-richter.com mit dem Titel "verbraucherschutz24.net: Dubiose Verbraucherschützer gestoppt" mit deutlichen Worten zurückgewiesen und unter anderem folgende im Zusammenhang mit der in. tello GmbH aus Potsdam getätigte Äußerungen als zulässig bewertet:

.................................................

.............Das Kammergericht schloß sich weitgehend der Argumentation des Landgerichts an, ergänzte sie aber durch einige zusätzliche Argumente..............weiter im link
 

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Gesetz gegen Internet-Abzocke droht zu scheitern

http://www.verivox.de/nachrichten/gesetz-gegen-internet-abzocke-droht-zu-scheitern-92242.aspx

..........................................Das Gesetz soll unseriöse Geschäftspraktiken am Telefon und im Internet eindämmen, vor allem massenhafte Abmahnungen für illegal aus dem Netz heruntergeladene Musik oder Filme. Anwälte sollen privaten Nutzern bei der ersten Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen dürfen. Neumann will jedoch Änderungen: Nach seinem Willen soll der Kostendeckel nur für jene gelten, die überhaupt zum ersten Mal von irgendjemandem wegen illegaler Downloads belangt werden. Außerdem soll der Deckel seltener greifen als bislang geplant.

Der FDP-Rechtspolitiker Marco Buschmann (FDP) warf Neumann vor, die Initiative zu behindern. "Wer hier blockiert, begibt sich in die Gefahr, als Schutzpatron dieser Massenabmahner wahrgenommen zu werden", sagte Buschmann den "Ruhr Nachrichten" (Mittwoch). Ursprünglich sollten die Pläne bereits am 6. Februar im Kabinett auf den Tisch kommen. Nun ist die Zukunft des Vorhabens völlig unklar.
 

schnippewippe

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AW: verbraucherschutz24.net: Dubiose Verbraucherschützer gestoppt

25.06.2013
Hannover: Knapp 500 Euro für nix

http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ137267430120257/vorsichtfalle#1811001A


Eine Verbraucherin aus Hannover wurde in diesem Jahr mehrfach von Verbraucherschutz24 angerufen. Man bot Ihr einen Anrufblocker an, der Sie vor unerwünschten Telefonanrufen schützen solle. In einem Telefonat habe man Ihr unterbreitet, Sie vor Gerichtsbarkeit, Strafverfolgung und der Staatsanwaltschaft schützen zu wollen. Die Verbraucherin nahm drei Nachnahmesendungen für insgesamt 497 Euro entgegen. Enthalten waren die Auftragsbestätigungen für einen Anrufblocker. Nehmen Sie die Nachnahmesendung nicht an. Zahlen Sie nicht!
 
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