Die Rechtsanwälte Wagner, Kauls und Kalb aus Düsseldorf fordern offene Beträge der Telekom aus dem Jahr 2009 ein. Es wird angeboten einen geringeren Betrag zu zahlen, mit Zahlung wäre die Angelegenheit erledigt.
Der Haken an der Sache ist, dass eine Kundenbindung zur Telekom niemals bestanden hat und auf Nachfrage bei der Telekom unter der angegebenen Kundennummer kein Vertrag existiert.
Auf telefonische Nachfrage bei der Anwaltskanzlei über Kopien der Rechnungen, wurden Rechnungen, die Ähnlichkeit mit Originalrechnungen der Telekom haben und eine Forderungsaufstellung über Mahnkosten etc. zugesandt. Auf weitere Anforderung des Nachweises der Forderungsabtretung der Telekom kam keine weitere Reaktion der Kanzlei.
Kann ich diesen Vorgang nun abhaken?
Der Haken an der Sache ist, dass eine Kundenbindung zur Telekom niemals bestanden hat und auf Nachfrage bei der Telekom unter der angegebenen Kundennummer kein Vertrag existiert.
Auf telefonische Nachfrage bei der Anwaltskanzlei über Kopien der Rechnungen, wurden Rechnungen, die Ähnlichkeit mit Originalrechnungen der Telekom haben und eine Forderungsaufstellung über Mahnkosten etc. zugesandt. Auf weitere Anforderung des Nachweises der Forderungsabtretung der Telekom kam keine weitere Reaktion der Kanzlei.
Kann ich diesen Vorgang nun abhaken?