VGH Mannheim: Countdown-Internet-Auktion ist verbotenes Glücksspiel

schnippewippe

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VGH Mannheim: Countdown-Internet-Auktion ist verbotenes Glücksspiel

Eine Countdown-Auktion im Internet kann ein verbotenes Glücksspiel sein (VGH Mannheim, Urt. v. 23.05.2013 - Az.: 6 S 88/13).

Der Kläger betrieb eine Countdown-Auktion im Internet. Dabei wurden hauptsächlich elektronische Waren angeboten. Bei der Versteigerung lief für jedes Produkt eine Zeituhr rückwärts. Gebote waren nur vor Ablauf der Zeituhr durch den Einsatz eines Gebotspunktes möglich. Die Gebotspunkte mussten zuvor von den Teilnehmern der Versteigerung gekauft werden. Ein Gebotspunkt kostete, je nach der Anzahl der insgesamt erworbenen Gebotspunkte, zwischen 0,60 - 0,75 EUR.

Durch Einsatz eines solchen Gebotspunktes erhöhte sich der Preis des angebotenen Produkts um jeweils 0,01 EUR. Zugleich verlängerte der Einsatz eines Gebotspunktes die Versteigerung um 20 Sekunden, so dass die anderen Teilnehmer der Auktion die Zeit erhielten, das bislang höchste Gebot noch einmal zu überbieten. ........................mehr im link
 
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