McFit - ein Drama in mehreren Akten

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Akt 1 – der Mitgliedsbeitrag:


9.2.2013:

Bei der Sichtung meiner Kontoauszüge fällt mir auf, dass statt 16,90 € diesmal 19,90 € abgebucht wurden (Leider hatte ich im Dezember keine Zeit zum trainieren, so dass ich die Hinweiszettel, über welche im Netz berichtet wird, nicht zur
Kenntnis nehmen konnte – so diese denn auch in meinem Studio aushingen.). Auch eine vorausgehende Mail (wie ebenfalls berichtet wird) hatte ich nicht erhalten, deshalb mein Schrieben an McFit:

Ich:
- Widerspruch gegen Beitragsanpassung
- fristlose und rückwirkende Kündigung zum 01.01.2013. wegen Verletzung des Vertrages
- Rückforderung der mitgliedsbeiträge
- Widerruf der Einzugsermächtigung für Lastschriftverfahren


McFit: „Vielen Dank für Deine E-Mail.

Diese leiten wir umgehend an die zuständige Abteilung weiter.
Bitte habe Verständnis, dass es bei der Beantwortung Deines Anliegens zu Verzögerungen von etwa 2 Wochen kommen kann.

Sportliche Grüße
Dein McFit-Team"



11.02.2013:

McFit:
- "Dein Schreiben werten wir als Widerspruch gegen die Anpassung des Mitgliedsbeitrages (19,90 € pro Monat inkl. Duschen). Dein Mitgliedsbeitrag bleibt somit bei monatlich 16,90 €."
- "Deine Kündigung bestätigen wir hiermit zum 06. Juni 2013."

Mit der Rücksetzung des Mitgliedsbeitrages ist ja an sich alles okay, aber eine Kündigung hatte ich außerordentlich ausgesprochen wg. der Mitgliedsbeiträge, nicht zum Ende meiner Vertragslaufzeit. Naja, da werde ich nochmal drauf
hinweisen. Außerdem kann ich den Vertrag dann gleich pausieren, jetzt im beginnenden Frühjahr ist man ja eh viel mehr draußen.

Ich:
- Rückfrage für Grund der Preisanpassung
- Hinweis, dass Kündigung wg. der Mitgliedsbeiträge außerordentlich ausgesprochen wurde, nicht zum Ende meiner Vertragslaufzeit
- Stillegung des Vetrages nach §5.2 der AGB für März 2013

McFit: „Vielen Dank für Deine E-Mail. […]"


25.02.2013:

2 Wochen sind um, noch keine Antwort von McFit. Ich weise lieber noch einmal auf die Stilllegung hin. Nach deren AGB bin ich mit „mind. 3 Tage vorher“ ja noch im Zeitrahmen:

Ich:
- erneuter Hinweis auf mein Schreiben, dieses im Anhang beigefügt

McFit: „Vielen Dank für Deine E-Mail. […]"


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Akt 2 – die Stilllegung – für McFit ein Grund zur Stille:


03.03.2013:

Noch keine Antwort von McFit. Dafür wurden von meinem Konto 10,90 € abgebucht. Häh, warum das denn? Und warum dieser komische Betrag? Achso, da wurden die 6 € verrechnet haben. Aber mein Vertrag ist pausiert und die Einzugsermächtigung hatte ich auch widerrufen. Erst die Beitragsanpassung, dann keine Antwort und jetzt das.

Ich:
- Widerspruch gegen Abbuchung
- Hinweis auf pausierte Mitgliedschaft
- außerordentliche Kündigung wg. wiederholter Vetragsverletzung
- Frist bis 10.03.2013 für Rückzahlung Mitgliedsbeitrag

McFit: „Vielen Dank für Deine E-Mail. […]"


18.03.2013:

Außer der automatischen Eingangsbestätigung keine Antwort. Ärgerlich. Wollen die das aussitzen? Was tun. Gilt die Kündigung? Am besten zweigleisig fahren:

Ich:
- Hinweis auf meine Schreiben
- Hinweis auf widerrufene Einzugsermächtigung
- Hinweis auf außerordentliche Kündigung
- falls diese nicht akzeptiert wird zur Sicherheit Stillegung für April

McFit: „Vielen Dank für Deine E-Mail. […]"


02.04.2013:

Erneut eine Abbuchung über den regulären Mitgliedsbeitrag in Höhe von 16,90 €. Eine Einzugsermächtigung habe ich in der Zwischenzeit nicht erteilt und entweder die Kündigung oder die Stilllegung für April sollten greifen. Von McFit jedenfalls keine Antwort.

Ich:
- Hinweis auf vergangene Schreiben
- Hinweis auf widerrufene Einzugsermächtigung
- Forderung der Rückzahlung der Beträge bis 09.04.2013
- erneutes Aussprechen der außerordentliche Kündigung wg. wiederholter Vetragsverletzung

McFit: „Vielen Dank für Deine E-Mail. […]"

Sonst absolute Funkstille. Ich sende die automatische Bestätigung mit einem Hinweis, bitte die Frist einzuhalten und der Mail erneut an McFit, vielleicht reagiert man ja bei Doppelmails.


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Akt 3 – die Mahnung … und noch mehr Stille:

16.04.2013:

In der Zwischenzeit habe ich noch etwas im Internet recherchiert: „Der Fall McFit · Ronny Roger“ macht wenig Hoffnung.
Keine Antwort von McFit, keine Rückzahlung auf meinem Konto.
Jetzt werden die Lastschriften zurück gebucht. Vermutlich kommt als nächstes die Mahnung, wie im oben genannten Fall auch.


18.04.2013:

Post von McFit – ging ja schneller als erwartet:

McFit: „1. Mahnung
- "aus für uns unersichtlichen Gründen wurde die Abbuchung Deines Mitgliesbeitrages von Deiner Bank wegen Widerspruchs zurück belastet"
- "Dein Zahlungsrückstand beläuft sich auf € 36,80"
- "Sobald du Diene Rückstände bezahlt hast, buchen wie die Mitgliedsbeiträge wie gewohnt monatlich von deinem Konto ab."

Aha, was heißt hier unersichtlich – ich habe doch mehrmals geschrieben. Auch der leztte Satz erscheint mir kühn, eine Rücklastschrift lässt meines Wissens nach die Einzugsermächtigung erlöschen, trotzdem will man nach Ausgleich automatisch wieder abbuchen (die bis dahin mehrmals widerrufene Einzugsermächtigung mal außer Acht gelassen). Was mich grad am meisten nervt ist allerdings dieser kumpelhafte Du-Ton.
Naja, diesmal schreibe ich das Ganze auch per Brief, dann sollte ja eine Reaktion zustande kommen.

Ich:
- Widerspruch gegen Mahnung
- Hinweis auf vergangene Schreiben vom 09.02.2013, 11.02.2013, 25.02.2013, 03.03.2013, 18.03.2013 und 02.04.2013
- Hinweis auf widerrufene Einzugsermächtigung
- Forderung der Rückzahlung der Beträge bis 28.04.2013
- erneutes Aussprechen der außerordentliche Kündigung wg. wiederholter Vetragsverletzung
- Bitte um Benutzung der angebrachten Höflichkeitsformeln (duzen)

Um es gleich vorwegzunehme, die einseitige Korrespondenz hat nach dieser Unterbrechung von McFit eine Fortführung. Somit waren 0,58 € Porto umsonst.

McFit: „Vielen Dank für Deine E-Mail. […]“


19.04.2013:

Zusätzlich schreibe ich die obige Mail noch an eine zweite McFit-Mailadresse, die ich im Netz gefunden habe.

McFit: „Vielen Dank für Deine E-Mail. […]“


02.05.2013:

Ich hatte schon fast nicht mehr gehofft, von McFit noch etwas zu hören. Die offizielle Mailadresse scheint ja eher ein toter Briefkasten denn für die Kommunikation gedacht zu sein.

McFit:
- "Wie aus unserer Abbuchung vom 01.03.13 in Höhe von 10,90 € ersichtlich wurden der für Januar und Februar 2013 in Höhe von je 3,00 € zu viel eingezogene Betrag bereits verrechnet."
- "Wir bitten Dich somit erneut um Überweisung der Gesamtforderung bis zum Kündigungstermin in Höhe von 57,08 € unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 10.05.13 unter Angabe Deiner Mitgliedsnummer auf das unten angegebene Konto."

03.05.2013:

Ich:
- Hinweis auf unzulässige Verrehcnung mit einem Betrag, der nicht hätte abgebucht werdendürfen, damit Fordeurngen nach wie vor offen.
- Hinweis auf mehrmalige Schilderung der Widerspruchsgründe
- Hinweis, das Mahnungen bzgl. dieser Forderungen ignoriert werden.
- Bitte um Benutzung der angebrachten Höflichkeitsformeln.


Mal schauen was McFit dazu wieder einfällt. Ich bin kein Jurist, aber so wie McFit das macht darf es m.M.n. nicht laufen.

Wenn noch jemand einen Tipp hat, wie man mit solchen Unternehmen umgeht, wäre ich sehr dankbar. Wegen 6,00 € zum Anwalt zu gehen finde ich etwas übertrieben - ich denke darauf baut auch McFit, aber wenn die sich weiter so benehmen denke ich wird es doch zumindest eine Anzeige geben, ich finde das ganze nämlich ganz schön dreist.
Kann auch sein, das ich falsch liege (dann sorry für meine "Anklage" - aber dann hätte McFit ja auf mein Missverständnis hinweisen können anstatt zu schweigen), deshalb wollte ich mich hier mal umhören.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
- fristlose und rückwirkende Kündigung zum 01.01.2013. wegen Verletzung des Vertrages
?Seit wann kann man einen Vertrag rückwirkend und dann auch noch fristlos kündigen?

Eine ausserordentliche Kündigung ist nur sehr engen Voraussetzungen möglich.
Denke das dies bei dir nicht zutrifft.
Sei froh das du bis zum Juni kündigen konntest.Und bis dann musst du die Beträge entrichten.
wegen Verletzung des Vertrages
Wie wurde denn der Vertrag verletzt?

falls diese nicht akzeptiert wird zur Sicherheit Stillegung für April
? Stilllegung? bist du dir bewusst was das bedeutet? eine Stilllegung ist im Prinzip eine Vertragsverlängerung.(Der Vertrag ruht eine bestimmte Zeit)
eine Rücklastschrift lässt meines Wissens nach die Einzugsermächtigung erlöschen
Da irrt dein Wissen gewaltig.Eine Einzugsermächtigung widerruft man.
(Hast du ja gemacht)
Dein Vertrag läuft noch bis Juni und bis dahin musst du zahlen.Lässt du zurückbuchen kann der Abbuchende die "Strafe" die er zahlen muß von dir als Schadensersatz verlangen.

In der Zwischenzeit habe ich noch etwas im Internet recherchiert: „Der Fall McFit · Ronny Roger“ macht wenig Hoffnung.
Das man aus welchen Gründen eine Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen kann ist dein Risiko.
Man hat die monatlichen Beiträge zu bezahlen,egal ob man das Fitnisstudio besucht oder nicht.
Wenn man einige Monate das Angebot nicht nutzen kann,kann man den Vertrag "stilllegen", er verlängert sich aber um die Zeit.
 
?Seit wann kann man einen Vertrag rückwirkend und dann auch noch fristlos kündigen?

Eine ausserordentliche Kündigung ist nur sehr engen Voraussetzungen möglich.
Und die wären? Ist eine einseitige Vertragsanpassung dann okay? Wobei dieser Problem ja behoben wurde.


Sei froh das du bis zum Juni kündigen konntest.
Wollte ich ja nicht, dass ist ja auch nur Interpretation von McFit.


Wie wurde denn der Vertrag verletzt?
1) Beitraganpassung - wurde nach "Widerspruch" behoben
2) Stilllegung verweigert (steht mir nach AGB zu) bzw. nicht darauf eingegangen, trotzdem Mitgliedsbeiträge abgebucht (entfällt ebenfalls nach AGB)


? Stilllegung? bist du dir bewusst was das bedeutet? eine Stilllegung ist im Prinzip eine Vertragsverlängerung.(Der Vertrag ruht eine bestimmte Zeit)
Und? Wo weiß ich da nciht, was das bedeutet?
Wenn ich weiß, dass ich im März keine Zeit habe, dann kann ich bezahlen, aber nicht trainieren gehen, d.h. ich bezahle - ohne eine Gegenleistung.
Sinnvolle Alternative: Ich lege den Vertrag diesen Monat still, zahle nicht und kann dafür später einen Monat trainieren, denn ich bezahlen muss, aber ich dafür auch eine Gegenleistung in Anspruch nehme.
Ist das so unverständlich?

Das Problem hier ist Folgendes: Ich möchte Stilllegen - aber MCFit geht auf die Stilllegung (welche mir vertraglich zusteht) nicht ein, bucht weiter ab und ignoriert fehlende Einzugsermächtigungen. Statt mit mir zu kommunizieren, wartet man den Exzess (Rücklastschrift) ab und sendet dann eine Mahnung.

Da irrt dein Wissen gewaltig.Eine Einzugsermächtigung widerruft man.
(Hast du ja gemacht)
Dein Vertrag läuft noch bis Juni und bis dahin musst du zahlen. Lässt du zurückbuchen kann der Abbuchende die "Strafe" die er zahlen muß von dir als Schadensersatz verlangen.
Auch wenn KEINE Einzugsermächtigung vorliegt. Hast du eine Quelle dafür, denn deine Aussage würde die Einzugsermächtiung ad absurdum führen.

Und bist du dir 100% sicher, dass eine Rücklastschrift nicht automatisch die Einzugsermächtigung widerruft.
 

Niclas

Active member
Und bist du dir 100% sicher, dass eine Rücklastschrift nicht automatisch die Einzugsermächtigung widerruft.
Lastschriftverfahren
Bei einer Rückbuchung erlischt die alte Einzugsermächtigung automatisch. Sie haben also genau genommen widerrufen. Sobald Sie eine neue Einzugsermächtigung erteilt haben, wird das Lastschriftverfahren mit dem Abbuchenden wieder aufgenommen. Eine Rückbuchung ist allerdings nur innerhalb sechs Wochen möglich.
Das Thema Lastschrift/rückgabe ist außerordentlich komplex:

Lastschriftrckgabe - Zahlungsverkehrsfragen.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift#Lastschriftr.C3.BCckgabe
Juramagazin: Lastschriftrückgabe
Lastschrift / Einzugsermächtigung
Ist eine Abbuchung unberechtigt vollzogen worden, hat der Kontoinhaber innerhalb von sechs Wochen das Recht, den Betrag zurückzubuchen. Die Einzugsermächtigung erlischt nach so einer Rückbuchung und kann mit einer unterschriebenen Kurzerklärung neu erteilt werden.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
2) Stilllegung verweigert (steht mir nach AGB zu) bzw. nicht darauf eingegangen, trotzdem Mitgliedsbeiträge abgebucht (entfällt ebenfalls nach AGB)
Steht dir nicht mehr zu.Der Vertrag wurde gekündigt.Dadurch ist eine Stilllegung nicht mehr möglich.
Und bist du dir 100% sicher, dass eine Rücklastschrift nicht automatisch die Einzugsermächtigung widerruft.
natürlich,sonst würde ich das nicht schreiben.

Deine Bank prüft nicht ob eine Einzucksermächtigung vorliegt.
Auch wenn du bei dem "Gläubiger" die Erlaubnis widerrufst kann er theoretisch weiter abbuchen.
Aus dem Grund widerruft man die Erlaubnis auch bei der eigenen Bank.jetzt muss deine Bank prüfen ob eine Genehmigung vorliegt.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Dir wird ja in dem anderen Form hinreichend geholfen.
Darum ist hier geschlossen.

Ps.
:whistle: Du fühlst dich abgezockt und stellst deine Fragen in einem Forum das von einem Abzocker (G*lli) betrieben wird. :w00t:
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
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