Ungewolltes Abo und Mahnkosten upzz Ltd.

avarox

New member
Guten Tag, ich habe mich auf der Internet Seite Upzz.de angemeldet und ein 2 Wöchiges Probe-Abo erworben für 1,99€. Danach wurde mein abo automatisch um ein Quartal verlängert und mir das Geld vom Konto abgegucht. Nun habe ich das Geld wieder rückbuchen lassen. Und bekam Mahnungen per E-Mail, und dann ein Schreiben vom Inkasso Büro. Dieses habe ich aber ignoriert. Jetz bekam ich post vom Anwalt mit folgenden Inhalt:

Upzz Ltd./.Tobias ******

Sehr geehrter Herr *******

wir vertreten nunmehr die Firma Upzz Ltd, Stahlwiete 23, 22761 Hamburg anwaltlich. Auf die Mahnungen unserer Mandantin haben Sie ebenso nicht reagiert, wie auf die Zahlungsaufforderungen des eingeschalteten Inkassounternehmens, der Fairmount GmbH. Unsere Anwaltskanzlei wurde jetzt beauftragt, die Forderung geltend zu machen und durchzusetzen, notfalls gerichtlich und mit dem Einsatz von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Sie haben eine kostenpflichtige Mitgliedschaft der Online Community http://www.upzz.com upzz Lifestyle-Community: Leute kennenlernen, Models, Kontakte, flirten[/url gebucht.
Ihr gewählter Benutzername: *********, sowie Ihre E-Mail Adresse: wurden von unserer Mandantschaft bei der Buchung des Angebotes ebenso erfasst, wie die Ip Adresse Ihres bei der Buchung verwendeten PCs.

Nachdem Sie auch auf die Mahnschreiben des von unserer Mandantin eingeschaltetetn Inkassobürosm der Fairmount GmbH, nicht mit Zahlung reagiert haben, sind wir nunmehr beauftragt, eine gerichtliche Klage gegen Sie anzustrengen. Sie haben die Gelegenheit nicht genutzt, diese Forderung auf leichtem und kostengünstigem Weg aus der Welt zu schaffen. Wie Sie wissen, fallen durch die Einschaltung der Gerichte nun auch erhebliche Gerichtskosten und weitere Anwaltskosten an, die Sie ebenfalls zu tragen haben.

Wir können Ihnen daher nur dringend anraten, die fällige Vergütung von € 88,95 zzgl. bislang angefallaner Kosten i.H.v €25,93, sowie unsere Anwaltsgebühren i.H.v €39,00, insgesamt also 153,88€ umgehend spätestens bis 26.03.13 zu bezahlen, um diese Folgen zu vermeiden.

Zur Begleichung der Forderung benutzen Sie bitte den beigefügten Überweisungsträger. Andernfalls geben Sie bei jeder Zahlung unbedingt das Aktenzeichen ******** an.

Mit freundlichen Grüßen

(Schriftliche Unterschrift)

Rechtsanwalt.

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Seite 2

Was ist upzz.com?
uppz.com ist eine moderne und angesagte Dating- und Lifestyle Community. Um alle Funktionen (insbesondere das Lesen und Schreiben von Nachrichten) nutzen zu können, ist eine kostenpflichtige Mitgliedschaft notwendig.

Nachweis über ihre Verbindliche Bestellung
Zeitpunkt der Bestellung : 06.12.12 20:48:12
Vor- und Nachname : Tobias *****
Straße und Hausnummer: **********
PLZ und Ort ********
Ihre Ip Adresse: 178.6.95.***
Ihr Internet Provider: Arcor GmbH

E-Mail:
Username: ****

Der Vertrag ist wirksam und bindend.
Verträge werden im Internet genauso abgeschlossen wie im sonstigen Geschäftsverkehr, nämlich durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme). Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 7. November 2001, AZ VII ZR 13/01) hat bestätigt, dass Willenserklärungen auch per Mausklick abgegeben und Verträge über das Internet abgeschlossen werden. Sie haben durch die Eingabe Ihrer Daten und Anklicken des Buttons "Jetzt Mitglied werden" Ihre Bestellung ausdrücklich und verbindlich durchgeführt. Des weiteren haben Sie die AGB der uppz Ltd. durch anhaken akzeptiert.

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Seite 3

Ein Schufa Hinweis und der vorgefertigte Bezahlschein.


Wie sieht es denn nun aus? :(
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Wie sieht es denn nun aus?
Teile denen mit das du kein Abo abgeschlossen hast,lediglich einen 14 tägigen Test.
Schreibe das du jegliche Zahlung verweigern wirst und,sollte man einen Mahnbescheid beantragen,das du diesen fristgerecht widersprechen wirst.
Du kannst dieses Urteil nennen. Automatische Abo-Verlängerung: Unzulässig ohne deutlichen Hinweis

Ein Schufa Hinweis
Da es eine strittige Forderung ist dürfen die keine Meldung an die Schufa oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei machen.
Verbiete denen die Weitergabe deiner Daten.

Ps.
Und bekam Mahnungen per E-Mail, und dann ein Schreiben vom Inkasso Büro. Dieses habe ich aber ignoriert.
Vorsicht!
Allgemein:
Wenn man 2 X erfolglos gemahnt wurde kann dies ein Eintrag zur Folge haben.
siehe § 28a BDSG Datenübermittlung an Auskunfteien
(1) Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig
[...]
4. a) der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,
 

avarox

New member
Ich habe jetz eine E-Mail verfasst. Hoffentlich wird sie rechtzeitig gelesen. Denn bis zum 26.03 sollt eigentlich das Geld überwiesen worden sein..
 

schnippewippe

New member
Da E-mails wie wir sie schicken nicht vor Gericht als Beweis zählen, der Anwalt das ja auch weiss, würde ich es doch noch mal per Einschreiben mit Einwurf schicken. Kannst du hier verfolgen und ausdrucken.Würde es auch noch hilfsweise wegen Täuschung und Irrtum gleich mit anfechten.
Das beruhigt die Nerven.
 
Zuletzt bearbeitet:

Helmi98

New member
Was soll ich bezüglich irrtum und täuschung schreiben?
Da DIE ja selbst schreiben

Sie haben durch die Eingabe Ihrer Daten und Anklicken des Buttons "Jetzt Mitglied werden" Ihre Bestellung ausdrücklich und verbindlich durchgeführt.
beziehe Dich auf den fehlenden Kostenhinweis auf dem Button (die sogenannte Buttonlösung, die seit dem 1.8.2012 vorgeschrieben ist). Deswegen ist kein Vertrag zustande gekommen.

Ich habe mir eben mal das Impressum angesehen. Es ist unvollständig, da kein Verantwortlicher angegeben wird!
 
Zuletzt bearbeitet:

avarox

New member
Da DIE ja selbst schreiben



beziehe Dich auf den fehlenden Kostenhinweis auf dem Button (die sogenannte Buttonlösung, die seit dem 1.8.2012 vorgeschrieben ist). Deswegen ist kein Vertrag zustande gekommen.

Ich habe mir eben mal das Impressum angesehen. Es ist unvollständig, da kein Verantwortlicher angegeben wird!
d.h was?

Ich weiß nicht zurecht wie ich den brief formulieren soll. :sad:
 

avarox

New member
Hast Du eine Widerrufsbelehrung per E-Mail erhalten?

Wenn nein, brauchst Du diesen "Vertrag" nur zu widerrufen, da die Widerrufsfrist noch gar nicht begonnen hat.

Ansonsten muss ich erst mal einen Musterbrief suchen.
das was ich im ersten post geschrieben habe, hab ich per post bekommen
 

Helmi98

New member
Da ist ja keine Widerrufsbelehrung dabei. Es ist sehr wichtig, ob Du eine bekommen hast, schriftlich, per E-Mail oder Fax. Wenn nein, hat die Widerrufsfrist noch gar nicht zu laufen begonnen und Du kannst immer noch einfach widerrufen.

Oben habe ich eben noch einen Link zu einem Mustertext eingefügt.
 

avarox

New member
Da ist ja keine Widerrufsbelehrung dabei. Es ist sehr wichtig, ob Du eine bekommen hast, schriftlich, per E-Mail oder Fax. Wenn nein, hat die Widerrufsfrist noch gar nicht zu laufen begonnen und Du kannst immer noch einfach widerrufen.

Oben habe ich eben noch einen Link zu einem Mustertext eingefügt.
Ich habe bisher nur 2 E-Mails bekommen:

Code:
Sehr geehrter Herr ******,
 
wir nehmen Bezug auf die bereits geführte Korrespondenz und müssen feststellen, dass die Forderung unserer
Mandantschaft noch nicht ausgeglichen ist. Wir können Ihr Zahlungsverhalten weder nachvollziehen noch
akzeptieren. Sie haben auf der Onlineplattform www.upzz.com mit unserer Mandantschaft ein Vertrag
geschlossen und das dortige Angebot in Anspruch genommen. Trotz mehrfacher Mahnung seitens unserer
Mandantschaft sowie unseres Büros konnten wir allerdings bislang noch keinen Zahlungsausgleich verbuchen.
Wir haben Sie deshalb nochmals aufzufordern unverzüglich, spätestens jedoch bis zum
 
01.03.13
 
den Betrag in Höhe von ? 139,44 auf das hier angegebene Konto zu bezahlen. Nach erfolglosem Firstablauf sind
wir bereits jetzt angehalten, die Angelegenheit an die Vertragsanwälte abzugeben.
 
Diese werden unverzüglich einen Mahnbescheid gegen Sie beim örtlichen Mahngericht beantragen, wodurch
weitere ebenfalls von Ihnen zu bezahlende Kosten und Unannehmlichkeiten entstehen.
 
Wir können Ihnen deshalb nur empfehlen, diese weitere Eskalation zu vermeiden und für eine fristgemäße und
vollständige Zahlung zu sorgen. Nach Zahlungseingang wird die Akte hier umgehend geschlossen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Fairmount GmbH
 
Obermarkt 27
04720 Döbeln/Dresden
Und

Code:
Sehr geehrter Herr `******,
 
wir zeigen Ihnen der Ordnung halber nochmals an, dass wir die Firma Upzz Ltd,
Stahltwiete 23, 22761 Hamburg vertreten.
 
Sie haben das Online Zugang www.upzz.com  in Anspruch genommen.
 
Wie bereits mitgeteilt, schulden Sie unserer Mandantschaft einen Gesamtbetrag
i.H.v. EUR 153,88. Diesen Betrag haben Sie bislang nicht überwiesen, obwohl Sie
sich in Zahlungsverzug befinden und mit erheblichen weiteren Kosten und
Unannehmlichkeiten rechnen müssen.
 
Die in unserem Aufforderungsschreiben gesetzte Frist läuft in wenigen Tagen ab!
 
Gegebenenfalls können Sie die Forderung aber in angemessenen Raten begleichen,
soweit ein akzeptabler Ratenzahlungsvorschlag innerhalt der Frist bei uns eingeht.
 
Beachten Sie bitte, dass wir seitens unserer Mandantschaft gehalten sind, den offenen
Forderungsbetrag notfalls gerichtlich beitreiben zu lassen, wenn Sie die Frist ungenutzt
verstreichen lassen.
 
Über die weitere Entwicklung dieser Forderungsangelegenheit entscheiden also allein Sie!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Auer Witte Thiel
Rechtsanwälte
Prozessabteilung

Also keine dabei
 

Helmi98

New member
Dann schreibe doch einfach:

Hiermit widerrufe ich meinen Vertrag (Kundennummer oder was Du sonst hast) fristgerecht. Da mir von Ihnen noch keine schriftliche Widerrufsbelehrung zugesandt wurde, hat die Widerrufsfrist noch nicht begonnen und somit ist dieser Widerruf rechtsgültig.
 

schnippewippe

New member
Der Mod hat dir doch hier schon geantwortet.

http://www.echte-abzocke.de/compute...es-abo-und-mahnkosten-upzz-ltd.html#post30510

Ich würde meine Anfechtung darauf stützen, dass ich mich nur für den 14Tages Test angemeldet habe. Da steht "" Teste upzz risikolos -für nicht mal 15 Cent am Tag"" Für mich stand fest, dass es damit dann auch nach14Tage zu Ende ist und habe mich angemeldet. Das was da zwischen den Button steht konnte ich gar nicht lesen. Ein einziges Gekrakel. Wenn ich das hätte lesen können, hätte ich auch gleich wieder gekündigt.
Komisch !! Alles ist gut zu lesen nur das Wichtigste nicht.

So sieht es aus wenn ich reinkomme und auf das Kästchen mit der Nachricht klicke.


Weiter nach unten gescrollt.



Wer einen kleineren Monitor hat als meiner es ist ,wird da wohl gar nichts mehr erkennen.

Hier wird nicht widerrufen. Hier muss man in der Testzeit kündigen.
Aber bitte nicht nach der Testzeit eine Kündigung schicken . Dann erkennen sie diese für die schon laufende teure Mitgliedschaft an.

Da auf der Seite alles gut zu lesen ist ,nur das Wichtigste nicht , ist es für mich so, als wenn User es mit der Verlängerung nicht mitbekommen sollen. Ist nur meine Meinung . Wenn ihr auf solch eine Seite kommt vergrössert die um nicht reinzufallen. Für mich sind solche Seiten dann eh tabu.
 
Zuletzt bearbeitet:

developer

New member
... und bitte teile uns mit, wie die Sache weitergeht.

Damit andere Nutzer dieses Forums ein Beispiel haben.


Hoffentlich eines mit gutem Ausgang :)
 

avarox

New member
Habe den Brief jetz schon weggeschickt vor ca. einer Woche. Jetzt bekam ich einen Brief in dem es um einer weiteren Zahlungsaufforderung geht. Den habe ich aber bekommen noch bevor mein Brief angekommen ist. Mein Brief ist angekommen denn ich habe den Schein wieder erhalten.

Nun bekomme ich folgende E-Mail.

Sehr geehrter Herr *****,

wir nehmen Bezug auf die bereits geführte Korrespondenz und müssen feststellen, dass die Forderung unserer
Mandantschaft noch nicht ausgeglichen ist. Wir können Ihr Zahlungsverhalten weder nachvollziehen noch
akzeptieren. Sie haben auf der Onlineplattform upzz.com upzz Lifestyle-Community: Leute kennenlernen, Models, Kontakte, flirten mit unserer Mandantschaft ein Vertrag
geschlossen und das dortige Angebot in Anspruch genommen. Trotz mehrfacher Mahnung seitens unserer
Mandantschaft sowie unseres Büros konnten wir allerdings bislang noch keinen Zahlungsausgleich verbuchen.
Wir haben Sie deshalb nochmals aufzufordern unverzüglich, spätestens jedoch bis zum

22.04.13

den Betrag in Höhe von EUR 126,22 auf das hier angegebene Konto zu bezahlen. Nach erfolglosem Firstablauf sind
wir bereits jetzt angehalten, die Angelegenheit an die Vertragsanwälte abzugeben.

Diese werden unverzüglich einen Mahnbescheid gegen Sie beim örtlichen Mahngericht beantragen, wodurch
weitere ebenfalls von Ihnen zu bezahlende Kosten und Unannehmlichkeiten entstehen.

Wir können Ihnen deshalb nur empfehlen, diese weitere Eskalation zu vermeiden und für eine fristgemäße und
vollständige Zahlung zu sorgen. Nach Zahlungseingang wird die Akte hier umgehend geschlossen.

Mit freundlichen Grüßen


Fairmount GmbH

Obermarkt 27
04720 Döbeln/Dresden
Kann man das ernst nehmen oder getrost löschen?

Mit freundlichen Grüßen
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Nun bekomme ich folgende E-Mail.



Kann man das ernst nehmen oder getrost löschen?
Briefe von einem Inkasso-Büro muss man nur ernst nehmen wenn es sich um eine berechtigte Forderung handelt.
:whistle: teile denn mit das du die Forderung strittig gestellt hast,teile weiterhin mit das du jegliche Zahlung verweigern wirst,das,sollte man der Meinung sein das die Forderung berechtigt ist,auf eine Klage wartest und.... das du jede weitere Kontaktaufnahme als Stalking siehst und eventuell zur Anzeige bringst.
 

willevalle

New member
Bin ebenfalls seit 3 Jahren in der Abofalle von Flirtcafe und Fairmount Inkasso hab denen mal geschrieben:


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Schreiben vom 05.04.2013 machen Sie einen Betrag in Höhe von 108,98 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.

Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.

Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt war, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hatte den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlte es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.

Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.

Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.


Mit freundlichen Grüßen

Dann habe ich folgendes erhalten:

Sehr geehrter Herr V.

Ihre Einwendungen haben wir zur Kenntnis genommen. Sie unterliegen allerdings einem weitverbreiteten Irrtum und meinen zu Unrecht, keinen wirksamen kostenpflichtigen Vertragabgeschlossen zu haben. Wir wollen Ihnen dies nachfolgend Schritt für Schritt erläutern, damitein kostspieliger Rechtsstreit bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht vermieden werden kann.

Sie haben auf der Freischaltungsseite aus den jeweils offensichtlich kostenpflichtigen Variantengewählt und wurden ausdrücklich auf die Verlängerung mangels Kündigung hingewiesen.*Sie haben in Kenntnis dieser eindeutigen Hinweise durch das Anklicken des Bezahlbuttons (!!)die getroffene Bezahlvariante und die Vertragsbestimmungen bestätigt und im Anschlussdann Ihre Kontodaten angegeben, damit die vereinbarte Abbuchung erfolgen kann.

Im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung werden Sie dem Gericht erläutern müssen, warumSie einen Bezahltarif bestätigen, Ihre Bankdaten einpflegen und den Bezahlbutton zur Bestätigunganklicken und dann der Auffassung sein wollen, über Kostenpflichtigkeit und Vertragslaufzeit nichtinformiert gewesen zu sein.*Anders als bei vielen anderen Internetangeboten wurden Sie hier alsonicht erst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Kostenpflicht und dieVertragsverlängerung hingewiesen, sondern ausdrücklich vor Abschluss des Vertrages auf derFreischaltungsseite.

In Kenntnis dieser Hinweise haben Sie Ihre Bankdaten eingegeben undden Vertragsabschluß mittel des Bezahlbuttons bestätigt.
Wir können Ihnen daher nur dringend empfehlen,**die Forderung unserer Mandantschaft inHöhe von derzeit**EUR 109,06 auszugleichen bzw. eine angemessene Ratenzahlung zu unterbreiten*Hierfür setzen wir eine letzte Frist bis**23.04.13 (eingehend auf unserem Konto)*Nach Fristablauf werden wir eine gerichtliche Klärung herbeiführen müssen.

Mit freundlicher Empfehlung
*Stefan B.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

redhad

New member
von upzz werd ich schon seid über 1 jahr generft.

hatte damals so ein 14 tage kostenloses test abo gebucht, und etwa 10 min danach per email auch schon wieder wiederrufen (gekündigt).

diese kündigung haben die stumpf einfach nicht akzeptiert....

seit dem kommen abwechselnd briefe von nem inkasso büro und nem anwaltsbüro.

etwa ~5 mal wurde mir schon eine "letzte frist" gesetzt, sonst würde das gerichtliche mahnverfahren eingeleitet.

2 mal habe ich den anwalt sogar geantwortet, und darum gebeten doch bitte endlich das gerichtliche mahnverfahren zu eröffnen, und mich nicht mehr mit ständigen briefen zu nerfen.

antwort kam keine, ausser das weiterhin regelmässig solche briefe ankommen...



eigentlich ne ganz einfache geschichte. sie eröffnen kein gerichtliches mahnverfahren, weil sie genau wissen das die vor gericht keine chance haben. stattdessen nerfen sie mich weiter mit briefen, wohl in der hoffnung ich wär so doof und zahl trotzdem.

mal gucken, wann es ihnen dann zuviele porto kosten werden. ich bin gespannt :whistle:


edit: grad lass ich bei jemand anderen was, vonwegen anzeigen wegen "stalking". ist sowas in einen solchen fall möglich? wegen ständiger belästigung?
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Würde eher wegen versuchten Betrug machen.
http://www.echte-abzocke.de/compute...-abo-und-mahnkosten-upzz-ltd-2.html#post30608
Das ich nicht per E-mail kündigen kann geht bei dem Text nicht hervor.

AGB
§ 9 Kosten; Laufzeit; Kündigung

1
a... Für das 14-tägige Testabonnement fallen für den Nutzer Kosten in Höhe von einmalig EUR 1,95 an. Das Testabonnement kann vom Nutzer innerhalb dieser Laufzeit jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (beachte hierzu Ziffer 5).

Für den Fall, dass der Nutzer das Testabonnement nicht kündigt, verlängert sich die Laufzeit des Nutzungsvertrages um jeweils sechs weitere Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kosten betragen im Anschluss an das Testabonnement EUR 39,00 monatlich und werden dem Nutzer monatlich im Voraus berechnet.

(beachte hierzu Ziffer 5).

Sollte der Nutzer aus allein von ihm zu vertretenden Umständen mit der Zahlung der Nutzungsentgelte gemäß Ziffer 1 für mindestens zwei Monate, d.h. mit EUR 68,00 oder mehr, in Zahlungsverzug geraten, ist der Anbieter berechtigt, auch die Monatsentgelte für etwaige weitere Monate eines Vertragszeitraumes gemäß Ziffer 1 vorfällig zu stellen und vom Nutzer einzuziehen. Der Nutzer wird auf diese Rechtsfolge im Rahmen des regelmäßigen Mahnungslaufes noch einmal ausdrücklich hingewiesen.

6.. Die Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft bedarf der Schriftform (eigenhändige Unterschrift). Die Kündigung ist zu richten an:
Diesen Punkt 6... bin ich ja durch meine Kündigung per E-mail nicht eingegangen.
Wenn ich das Testabo hätte schriftlich kündigen müssen,warum teilen sie das denn da nicht auch klar mit.
Meiner Meinung nach legen sie es darauf an,dass die User es nicht schriftlich machen.
 
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