AW: Online Download Rechnung gegenüber Verbrauchern zulässig - nicht aber gegenüber G
habsch mir doch gedacht ... wusste nur nicht, daß ein Kontoauszug bzw. ein Zeuge auch ausreicht ... :-)
Gruß Maddin
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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung wieder (und meine Erfahrungen) und ersetzen in keinem Fall den Weg zu einem Anwalt.
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