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Alt 27.10.2009, 14:43   #5 (permalink)
De kleine Eisbeer
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Standard AW: Online Download Rechnung gegenüber Verbrauchern zulässig - nicht aber gegenüber G

Zitat:
Zitat von kruemeltee Beitrag anzeigen
aber wollen denn die Verkäufer nicht irgend eine Art von Nachweis, daß ich das Gerät bei denen gekauft habe? (Quittung, Rechnung, etc.)?
Du musst beweisen das du den Gegenstand in dem Geschäft erworben hast.
Ein Kassenbon,Quittung erleichtert es zwar,ist aber nicht notwendig.
Den Beweis kann man auch an Hand eines Zeugen,oder Bankauszug (Kauf mit EC-Karte) erbringen.
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