Zahlen oder nicht?

cdyago

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Hallo zusammen,

ich bitte um euren Rat bzw. eure Hilfe.

Folgendes ist passiert:

Meine Frau hat bei der bekannten 11880 Nummer angerufen um eine Telefonnummer zu erfragen.

Die Telekomrechnung wurde nicht rechtzeitig beglichen.

Wenig später erhielt ich eine Mahnung von mr. nexnet GmbH

Forderung 5,97 € Mahngebühren 3,00 €

Die 5,97 € wurde sofort beglichen.

Nun erhielt ich heute ein Schreiben von "the collection group" Inkasso.

Hauptforderung: 3,00 €
Zinsen: 0,02 €
Inkassokosten: 30,00 €

Kurz und knapp gefragt, ist das rechtens? Soll ich zahlen oder nicht?

Vielen Dank schonmal vorab.
 

cdyago

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Hi,

sorry. Habs vor lauter Aufregung vergessen hinzuschreiben.

mr. nexnet für telegate AG

und the collection group für mr. nexnet GmbH

Danke
 

schnippewippe

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Ist der Betrag nicht mit der Telefonrechnung zusammen beglichen worden. Fruher standen andere Anbieter mit in deren Rechnung.

Man ich bekomme schon ewig keine Rechnungen mehr .

,
 
Zuletzt bearbeitet:

cdyago

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Das war im Dezember.

Die daraus entstandenen Kosten habe ich auch sofort bezahlt. Nur wollte ich die 3 Euro Mahnkosten nicht zahlen. Das war glaube ich jetzt ein teurer Fehler.
 

schnippewippe

New member
Ok. Ich bin kein Anwalt , also kann ich nur versuchen etwas dazu einzustellen was dir vielleicht hilft.

Ich würde sofort die 3 Euro überweisen.

Inkassokosten doch nicht erstattungsfähig? ! - RA. J. Melchior, Wismar

Zu Hohe Inkassogebühren? - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

Dann würde ich der "the collection group" mitteilen, dass sie mir die Originalvollmacht ( Keine Kopie ) von der " telegate AG " schicken sollen,dass sie berechtigt sind das Geld bei mir einzutreiben . Die 3 € für die Mahngebür wurde ausgeglichen.

Aus dem 2 Link
Die Tätigkeit des Inkassobüros erschöpft sich nur darin, den Schuldner zur Zahlung aufzufordern.
Durch Einschaltung eines Inkassobüros entstehen demnach nur zusätzliche Kosten.
Nach § 254 BGB hat der Gläubiger vielmehr sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten

Lese dir mal die Links durch .


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