Teilnahme am Gewinnspiel darf nicht von dem Erwerb von Waren abhängig gemacht werden

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LG Amberg: Die Teilnahme an einem Gewinnspiel darf nicht von dem Erwerb von Waren abhängig gemacht werden | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

LG Amberg, Urteil vom 12.07.2010, Az. 41 HKO 1180/09
§ 3 UWG, § 4 Nr. 6 UWG, Art. 1 29/200 EG RL, Art. 1ff 29/2005 EG RL
Das LG Amberg hat entschieden, dass im geschäftlichen Verkehr Gewinnspiele wettbewerbswidrig sind, nach denen der Verbraucher auf einem auf dem Kassenbon aufgedruckten Gewinncoupon Name, Straße, Ort und Telefonnummer eintragen und den Kassenbon nach der Vervollständigung in eine Gewinnbox in der Filiale einwerfen soll. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel dürfe nicht von dem Erwerb von Waren abhängig gemacht werden. Zum Volltext der Entscheidung:


Landgericht Amberg

Urteil.........................im link
 
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