Recht am Bild

schnippewippe

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“Bitte nicht nachmachen”

Denkt mal darüber nach bevor ihr so etwas macht.

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...........Man nimmt sich eine beliebige Stockagentur, meldet dort einen fiktiven Account an, lädt rechtlich problematische Fotos hoch und „kauft“ diese dann von einem zweiten Account aus. Ziel des Ganzen soll natürlich sein, die rechtlichen Probleme zu umgehen und auf die Agentur verweisen zu können, wenn man abgemahnt werden sollte. Schließlich habe man die Fotos ja bei einer Agentur gekauft und sich auf die Rechtmäßigkeit verlassen.

Da dieser “Tipp” mittlerweile an einigen stellen im Netz auftaucht, sollte vielleicht kurz darauf hingewiesen werden, auf was für ein Minenfeld man da tritt..............................


Aber wie heißt es so schön: (angebliche) Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Denn selbst wenn man von der Agentur nicht erwischt wird, so hilft dieser vermeintliche „Trick“ nicht davor, eine Unterlassungsaufforderung und Abmahnung nach §§ 97 Absatz 1, 97a UrhG zu erhalten. Im Gegenteil hat man sich eher selbst ein Bein gestellt, da man sich den Weg zu einem möglichen Regressanspruch verbaut. Darüber hinaus wird – wenn die ganze Angelegenheit auffliegt – ganz klar absichtlich rechtswidriges Handeln vermutet und damit der Weg zu Schadensersatz aus § 97 Absatz 2 UrhG eröffnet....................mehr darüber im link
 
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schnippewippe

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LG Düsseldorf: Erstattung von Abmahnkosten nur, wenn der Unterlassungsanspruch weiter verfolgt wird

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..............Der Fotograf hat also ohne erkennbaren Grund “aufgegeben”. Zwar hat er wiederholt abgemahnt, jedoch hat die Firma keine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet und es wurde keine Unterlassungsklage erhoben, obwohl die Dateien nach Ansicht des Fotografen angeblich nicht sorgfältig gelöscht wurden. Das Gericht zog daraus den Schluss, dass der Fotograf von vorneherein keine Unterlassungsklage anstrebte und somit auch nicht (wirklich) den Schutz seiner urheberrechtlich geschützten Werke im Sinn hatte, sondern nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Einfach ausgedrückt: wenn man etwas anfängt, sollte man es auch zu Ende bringen..............aus dem link
 

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Recht am Bild - Landkarte eingestellt

ARD PlusMinus – Die Letzte Chance zur Abzocke: Wie Abmahn-Anwälte noch mal aufdrehen

Das Video dazu im Link

Die Abmahnung”: Eine Aufforderung an einen anderen, damit dieser eine Rechtsverletzung unterlässt. Damit können zum Beispiel Unternehmen Mitbewerber abmahnen, die mit illegalen Geschäftsmethoden arbeiten. Hört sich vernünftig an. Doch das Abmahnwesen ist in Deutschland zu einem Geschäft geworden, für Anwälte und dubiose Abmahnvereine. Ihre Opfer: Oft ahnungslose Internetnutzer. Abmahnungen auf Föhr: Nora Olufs vermietet Ferienwohnungen auf der nordfriesischen Insel Föhr. Für die macht sie Werbung auf einer eigenen Homepage. Und damit die Gäste die Wohnungen auch finden, hat sie einen Ortsplan vom Dorf Alkersum ins Internet gestellt. So haben das viele gemacht auf Föhr. Gestört hat das offensichtlich jahrelang niemanden. Doch dann bekommen rund 130 Föhrer Post von einem Anwalt. Der behauptet, die Insulaner hätten mit den Karten im Internet gegen das Urheberrecht verstoßen. Und das kostet. Der Anwalt fordert von Nora Olufs 348 Euro für den Urheber der Karte. Ansonsten habe sie “Gelegenheit, eine sogenannte strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben.” Obendrauf will der Anwalt noch 338,50 Euro. Das seien die Kosten für seine Inanspruchnahme. Nora Olufs ist empört: Für die Karte etwas zahlen, das sehe sie ja noch ein. “Aber die 338,50 Euro für den Brief vom Anwalt, das ist Abzocke”, schimpft die 54-Jährige. Schließlich kassiere der Anwalt das Geld von jedem der abgemahnten Föhrer. “Das kann doch nicht angehen”, glaubt sie. Mit dieser Meinung steht sie nicht allein ...............aus dem link …
 

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Fotograf verlangt 120 Mio. Dollar Schadensersatz für Bilderklau auf Twitter

Fotograf verlangt 120 Mio. Dollar Schadensersatz für Bilderklau auf Twitter
Wie der Spiegel unter Berufung auf das „British Journal of Photography“ berichtet, hat der freischaffende Fotograf Daniel Morel die Nachrichtenagentur AFP (Agence France Presse) auf 120 Millionen Dollar Schadensersatz verklagt. Morel war Anfang 2010 einer der ersten Fotografen, der mitten aus dem Geschehen Fotos von dem verheerenden Erdbeben in Haiti fertigte (darunter auch das preisgekrönte Bild einer staubverschmierten Frau) und auf seinem Twitter-Account hochlud. Ein anderer Twitter-Nutzer verwendete die Bilder ohne eindeutige Urhebernennung auf seinem Profil, wo sie von der Agentur AFB entdeckt wurden.

AFP verbreitete die Fotos – zunächst mit falscher Urheberbenennung – ungefragt über die Bildagenturen Getty Images, Image Forum und Wapix und wenig später wurden die Bilder dann durch die großen Nachrichtensender wie CNN und CBS einer breiten Öffentlichkeit zugeführt, ohne dass Morel hierfür eine Gewinnbeteiligung zufloss. Geld verdienten hiermit vielmehr die Agenturen. Getty soll von Morels Fotos 820 Stück verkauft haben.

Der Vorwurf Morels: AFB habe die online veröffentlichen Fotos vorsätzlich unbefugt verwendet............................weiter im link
 

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AW: Recht am Bild 3000 Euro für ein Foto?

Abmahnwahnsinn: 3000 Euro für ein Foto?

Aktuell geht wieder eine Welle durch die Blogosphäre weil Abmahnungen unterwegs sind, mit denen angeblich 3.000 Euro für ein Foto oder gar 19.000 Euro für 3 Fotos von Objekten von Künstlern “verlangt” werden (siehe dazu beispielhaft hier, hier, hier oder hier). Dabei ist wieder einmal festzustellen, dass sich auch aus Unwissenheit über Dinge aufgeregt wird. Daher hier nochmals gerne ganz kurz zum Thema:

1. So viel Geld für ein Foto?................weiter im link
 

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Die große FAQ zu Abmahnungen wegen unerlaubter Bildernutzung

Die große FAQ zu Abmahnungen wegen unerlaubter Bildernutzung
Eine solche Abmahnung im Briefkasten zu finden ist extrem unangenehm. Das Juristendeutsch in den Schreiben ist oft (gewollt) unverständlich, die Kosten und Fristen werfen viele akute Fragen auf. Mit dieser FAQ beantworte ich die wichtigsten Fragen und erkläre, welche Schritte Sie unternehmen sollten:
Übersicht der Fragen & Antworten....................dazu weiter im link
 

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OLG Hamm: Streitwert bei geklauten Lichtbildern auf eBay bei 900,- EUR

OLG Hamm: Streitwert bei geklauten Lichtbildern auf eBay bei 900,- EUR

Das OLG Hamm (Beschl. v. 13.09.2012 - Az.: I-22 W 58/12) hat entschieden, dass der Streitwert für die unerlaubte Fotonutzung für ein Angebot auf eBay durch eine Privatperson oder einen Kleingewerbetreibenden bei 900,- EUR liegt.

Inhaltlich ging es um ein Produktfoto, das zwar nicht als Lichtbildwerk, aber als Lichtbild nach § 72 UrhG geschützt war. Die Richter legen den Streitwert, in denen eine Privatperson oder ein Kleingewerbetreibender ein solches Foto rechtswidrig verwendet, auf 900,- EUR fest.

Die Robenträger betonen in ihren Entscheidungsgründen ausdrücklich, dass in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung für vergleichbare Fälle Regelstreitwerte von 6.000,- EUR angenommen würden. Ein solcher Regelfall liege hier jedoch nicht vor, denn hier gehe es um eine Verhinderung der zeitlich begrenzten ungenehmigten Verwendung einzelner Fotos durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte im Internet geht. In einer solchen Konstellation sei ein höherer Streitwert nicht angemessen.

Ausdrücklich betont das Gericht, dass es damit der Meinung der Argumentation des OLG Braunschweig (Urt. v. 08.02.2012 - Az.: 2 U 7/11) folgt.

Im Kölner Gerichtsbezirk hingegen geht das OLG Köln (Beschl. v. 22.11.2011 - Az.: 6 W 256/11) in diesen Fällen von einem Streitwert von 3.000,- EUR aus...........................weitere Urteile im Link
 

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Abmahnung gegen Rechtsanwalt nach Bilderklau

Abmahnung gegen Rechtsanwalt nach Bilderklau

..............Die Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Fr.......er aus München ließ nicht lange auf sich warten und der Kollege gab die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne Einschränkung ab. Die Kosten für die Abmahnung wollte er allerdings nicht zahlen.

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Weil die vom Rechtsanwalt abgegebene Unterlassungserklärung verbindlich und ohne eine Einschränkung hinsichtlich des Unterlassungswillens abgegeben worden sei, sei es ihm hinsichtlich der Abmahnkosten verwehrt, die Aktivlegitimation der Rechteinhaberin zu bestreiten. Bei der Unterlassungserklärung handele es sich um ein Schuldanerkenntnis, mit dem er anerkannt habe, dass der Klägerin der mit der Abmahnung geltend gemachte Anspruch zustehe, sie also Inhaberin der streitgegenständliche Rechte am genutzten Bild sei....................mehr im link
 

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„Rechts am eigenen Bild“ Vorsicht beim Fotografieren von Polizisten

Vorsicht beim Fotografieren von Polizisten
Einen Polizisten zu fotografieren kann eine Verletzung des „Rechts am eigenen Bild“ darstellen. Die Kamera kann beschlagnahmt werden; eventuell folgen Schadensersatzforderungen im Anschluss.

Der 1. Mai steht vor der Tür. Wieder wird überall in Deutschland gefeiert oder auch demonstriert. Wieder sind aus diesem Grund tausende Polizeibeamte auf den Straßen. Und diese machen zahlreiche Fotos und/oder Videos; in der Regel (erlaubterweise) zu Beweiszwecken.

Doch darf man auch ein Foto von den Polizisten machen?.....................weiter im link
 
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