schnippewippe
New member
“Bitte nicht nachmachen”
Denkt mal darüber nach bevor ihr so etwas macht.
Denkt mal darüber nach bevor ihr so etwas macht.
..........................
...........Man nimmt sich eine beliebige Stockagentur, meldet dort einen fiktiven Account an, lädt rechtlich problematische Fotos hoch und „kauft“ diese dann von einem zweiten Account aus. Ziel des Ganzen soll natürlich sein, die rechtlichen Probleme zu umgehen und auf die Agentur verweisen zu können, wenn man abgemahnt werden sollte. Schließlich habe man die Fotos ja bei einer Agentur gekauft und sich auf die Rechtmäßigkeit verlassen.
Da dieser “Tipp” mittlerweile an einigen stellen im Netz auftaucht, sollte vielleicht kurz darauf hingewiesen werden, auf was für ein Minenfeld man da tritt..............................
Aber wie heißt es so schön: (angebliche) Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Denn selbst wenn man von der Agentur nicht erwischt wird, so hilft dieser vermeintliche „Trick“ nicht davor, eine Unterlassungsaufforderung und Abmahnung nach §§ 97 Absatz 1, 97a UrhG zu erhalten. Im Gegenteil hat man sich eher selbst ein Bein gestellt, da man sich den Weg zu einem möglichen Regressanspruch verbaut. Darüber hinaus wird – wenn die ganze Angelegenheit auffliegt – ganz klar absichtlich rechtswidriges Handeln vermutet und damit der Weg zu Schadensersatz aus § 97 Absatz 2 UrhG eröffnet....................mehr darüber im link
Zuletzt bearbeitet: