Schärferes Gesetz gegen Telefon-Abzocke geplant

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Koalitionspolitiker wollen sich offenbar die massive Kritik von Verbraucherverbänden am Gesetz gegen illegale Werbeanrufe zu Herzen nehmen: Die Experten der Union drängen jetzt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in einem Brief dazu, „schnellstmöglich“ eine deutliche Verschärfung vorzunehmen, weil die seit einem Jahr geltenden Regelungen weitgehend wirkungslos geblieben sind. Die RUNDSCHAU erklärt Mängel.
Quelle&mehr: lr-online.dehttp://www.lr-online.de/meinungen/Schaerferes-Gesetz-gegen-Telefon-Abzocke-geplant;art1066,2978380

Ps.
abgeordnetenwatch.de/sabine_leutheusser_schnarrenberger-
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Die Bundesnetzagentur hat erneut in zwei Fällen Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Die Bußgeldhöhe beläuft sich auf insgesamt rund 194.000 Euro. Die beiden Bußgeldverfahren umfassen mehrere Beschwerden von Verbrauchern und damit mehrere Taten. Beworben wurden Produkte aus den Branchen Medien und Versandhandel mit Nahrungsmitteln.

In den Bußgeldverfahren hatten sich die betroffenen Unternehmen auf angebliche Einwilligungserklärungen von Verbrauchern in telefonische Werbung berufen. Bei den vorgelegten Erklärungen handelte es sich um allgemein vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet, die auch Einwilligungen in Telefonwerbung z. B. von Partnern, Sponsoren und sonstigen Unternehmen umfassten.
Quelle&mehr: Bundesnetzagentur/Bussgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung

Und dann war da noch Frau Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Eine Nachbesserung des bestehenden Gesetzes schließt die Ministerin nicht aus.
(....)
"Wenn sich bei der Evaluierung (Prüfung) herausstellt, dass das Gesetz der großen Koalition zu zahnlos ist und deutliche Defizite beim Verbraucherschutz aufweist, dann müssen wir selbstverständlich Vorschläge zur Nachbesserung diskutieren", sagte die FDP-Politikerin am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Verbraucherpolitiker der Unionsfraktion dringen auf eine schnelle gesetzliche Verschärfung, berichtete die "Saarbrücker Zeitung". Sie fordern eine schriftliche Bestätigung von Verträgen am Telefon.
(...)
Quelle&mehr: verivox.de/nachrichten/bundesjustizministerin-schaerfere-regeln-gegen-telefonwerbung
 

schnippewippe

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AW: Schärferes Gesetz -- Bei Anruf abkassiert


Bei Anruf abkassiert


Verbotene Werbeanrufe gehen weiter , das obwohl es
seit August 2009 Telefonwerbung ohne Einverständnis verboten ist .
Legt bitte sofort auf. Meistens werden diese Anrufe auf Band aufgenommen.
Von den Verbraucherschützern wurde schon mitgeteilt,
das Bandaufnahmen so verändert wurden, dass man einen Vertrag abgeschlossen hatte.
 

schnippewippe

New member
Ob die auch mal über nur Gespräche hinaus kommen und schärfere Gesetze schaffen.

Verbraucherschutzminister: Maßnahmen gegen Telefon-Abzocke zu lasch
Köberle betonte, Baden-Württemberg setze sich daher weiterhin für die Bestätigungslösung ein: Danach soll ein am Telefon zustande gekommener Vertrag nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher ihn nachträglich nochmals bestätigt – sei es per Mail, Fax oder Brief. "Wenn wir die Bestätigungslösung hätten, wäre das Problem gelöst", betonte Köberle. Dasselbe gelte bei Internet-Abzocke. "Ein übers Internet geschlossener Vertrag soll aus unserer Sicht nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher seine Zustimmung per Mausklick bestätigt hat, und zwar in Kenntnis der tatsächlichen Kosten des Angebots."
Home Deutschland ist ein Abzockerparadies
 

schnippewippe

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Keine erneute Reform der Telefonwerbung

Keine erneute Reform der Telefonwerbung
17.07.11


Wir hatten vor kurzem über die angedachte (erneute) Gesetzesreform der Telefonwerbung berichtet. Der Bundesrat hatte einen Gesetzesentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen in den Bundestag eingebracht.

Angedacht waren mehrere Reform-Punkte:

- telefonisch geschlossene Verträge müssen vom Verbraucher bestätigt werden (sog. große Bestätigungslösung)
- Einwilligung in Werbeanrufe ausnahmslos nur noch schriftlich
- besondere Pflichten bei Inkasso-Dienstleistungen aus Fernabsatzverträgen

Zur Kritik an der großen Bestätigungslösung vgl. das CallCenter-Profi-Interview von RA Dr. Bahr "Verbraucherschutz läuft Amok".

Die Bundesregierung hat nun erklärt, das aktuelle Gesetzesvorgaben nicht aufzugreifen. Stattdessen verwies das Kabinett auf die komplizierte Rechtslage und dass es weiteren rechtlichen Prüfungsbedarf gebe.

Die NRW-Verbraucherministerin kritisiert diese Entscheidung in einer aktuellen Pressemitteilung.....................
die Links zum anklicken im Bericht solltet ihr auch mal durchlesen . Dazu müsst ihr aber oben den link anklicken :whistle:
Also ich werde im neuen Leben eine Betrügerin und Abzockerin. Da kann doch doch echt gut leben und mir passiert nichts.
 
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schnippewippe

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Betrüger am Telefon werden immer dreister

Betrüger am Telefon werden immer dreister

Trickser und Betrüger interessiert das Verbot unerlaubter Werbeanrufe nicht

Untergeschobene Verträge, Gewinnversprechen oder angeblicher Verbraucherschutz – Trickser und Betrüger nutzen das Telefon trotz des seit 2009 geltenden Verbots unerlaubter Werbeanrufe als Mittel, den Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen. „Wir haben schnell gemerkt, dass es immer schlimmer wurde“, berichtet die Telekommunikations-Expertin der Berliner Verbraucherzentrale, Susanne Nowarra. Vor allem die kriminellen Aktivitäten über das Telefon hätten stark zugenommen.

Die Strafen schrecken weder Betrüger noch unseriöse Unternehmen ab. Im Einzelfall kann ein unerlaubter Werbeanruf mit 50 000 Euro bestraft werden. Doch die Gerichte haben den Aufsehern einen Strich durch die Rechnung gemacht. Statt ein Bußgeld für jeden Anruf soll es nur eines pro Kampagne geben. Damit, so meinen die Experten, lohne sich der Verstoß gegen das geltende Recht wieder. Die Netzagentur plädiert deshalb für eine halbe Million Euro als Obergrenze.

Die Netzagentur zählte allein 2010 rund 75 000 Beschwerden über unerlaubte Anrufe. „Lebensmittel, Zeitschriften, Telekommunikation“, erläutert Behördensprecher Rene Henn, seien typische Branchen, in denen diese Praktiken verbreitet sind.

Bundesrat blockiert eine Gesetzesänderung

Die Bundesregierung tut sich schwer mit einer Gesetzesänderung. Der Bundesrat und das Verbraucherministerium sind zwar bei Telefongeschäften für die Einführung einer generellen nachträglichen Vertragsbestätigungspflicht durch den Kunden. Doch das zuständige, von der FDP-Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geführte Justizministerium ist dagegen und blieb bislang untätig. „Für Glücks- und Gewinnspiele oder entsprechende Eintragungsdienste wäre eine Bestätigungslösung ein guter Weg, bei der eine nachträgliche schriftliche Zustimmung erforderlich ist“, sagt der verbraucherpolitische Sprecher der FDP, Erik Schweickert. Nun warten alle auf einen Vorschlag der FDP-Ministerin.

In der Warteschleife ist auch ein anderes Verbraucherschutz-Gesetz der Koalition. Ob Warteschleifen künftig kostenlos sein müssen, ist wieder offen, nachdem der Bundesrat das Telekommunikations-Gesetz letzten Freitag erst einmal abgelehnt hat.
Ob die jemals was Brauchbares für den Verbraucher zum Abschluss bringen.
 

schnippewippe

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Gewinnspiele und unerlaubte Werbung Justizministerin kämpft gegen Überrumpelung am Telefon

05.12.2011, 07:12
Immer noch versuchen Unternehmen mit unerlaubter Telefonwerbung und dubiosen Gewinnspielen Geld zu machen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will nach SZ-Informationen jetzt das Bußgeld für unerbetene Anrufe versechsfachen - auf 300.000 Euro. Auch schärfere Gesetze gegen unlautere Inkasso-Methoden sind geplant..................... weiter im link .
.Meiner Meinung nach wird das langsam alles mehr als lächerlich. Was wir brauchen sind Taten.

Zudem sollen Verträge über Gewinnspiel-Dienste künftig nur wirksam sein, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail geschlossen wurden. Davon erhofft sich die Ministerin
Bitte glaubt jetzt nicht, ihr könnt euch bei Abzocke per E-mail oder Fax wehren. und habt dann einen 100%tigen Beweis vor Gericht.
Sind E-Mails ein Beweismittel vor Gericht?

BGH: “OK-Vermerk” auf Fax-Bericht bestätigt nicht den tatsächlichen Zugang!



.................
 
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schnippewippe

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Bundesnetzagentur Mehr Strafen für Telefonwerbung

Bundesnetzagentur Mehr Strafen für Telefonwerbung
............................................Das waren 15 Mal so viel wie im Vorjahr, als die Höhe der Bußgelder rund 569.000 Euro betrug. Zugleich gingen die Beschwerden von Verbrauchern deutlich zurück, wie die Zeitung unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion berichtet. Demnach gingen 2011 bei der Bundesnetzagentur exakt 30.231 schriftliche Beschwerden ein, gut 13.200 weniger als im Jahr davor. Der Wert liege damit wieder in etwa auf dem Niveau von 2009.

Den wesentlichen Grund für diese Entwicklungen sieht das Bundesjustizministerium laut „Nürnberger Nachrichten“ im neuen Telefonwerbegesetz, das seit August 2009 in Kraft ist. Es sieht unter anderem härtere Strafen vor. An einer weiteren Verschärfung der Vorschriften wird derzeit gearbeitet. So soll zum Beispiel die Obergrenze für Bußgelder von derzeit 50.000 auf 300.000 Euro erhöht werden.............aus dem link
 

schnippewippe

New member
Irgendwie sind solche Meldungen ja auch nichts NEUES mehr.
Ob die auch mal vorwärts kommen.

Bundesregierung will Abzocke über Gewinnspielverträge stoppen
Berlin (dapd). Die Bundesregierung will die Verbraucher vor der zunehmenden Abzockerei über Gewinnspielverträge per Telefon schützen. Solche Verträge sollen künftig nur noch schriftlich und nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden können. Das kündigte die Bundesregierung in einem Schreiben an den Bundestag an, das den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe vorliegt. Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums werde derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt und solle danach so bald wie möglich ins Bundeskabinett.................................weiter im link
 

developer

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Naja ... man muss es eben erstmal durch alle Instanzen bekommen.
Das dauert seine Zeit .. Dann muss es noch ins Bundesgesetzblatt und gna gna gna^^


Mit einer schnellen Verbesserung ist von seiten der Politik wohl eher nicht zu rechnen.
Doch erfordert eine nachhaltige Veränderung eben auch eine Menge Aufwand in der Ausgestaltung der rechtlichen Regelungen, um mögliche Schlupflöcher zu finden und noch vor dem Erlass des Gesetzes zu schließen...

Schutz vor Abzocke mit Gewinnspielverträgen - Nachrichten Print - DIE WELT - Finanzen - DIE WELT
 

Sgt. Pepper

New member
Berlin (dapd). Die Bundesregierung will die Verbraucher vor der zunehmenden Abzockerei über Gewinnspielverträge per Telefon schützen. ...
Das ist doch nur noch eine Lachnummer, wenn es nicht so trurig wäre.
Das Vorhaben der Bundesregierung taugt allenfalls noch zur Verar...ung der Wähler.
Während der intensivsten Abzockerei der Gaunerbanden wurde von den Volksvertretern nichts unternommen. Nach jahrelangem Tiefschlaf möchte man nun einer fast nicht mehr vorhandenen Betrugsmasche die Grundlage entziehen.
Vielleicht sollte man den Damen und Herren mal mitteilen, dass die Ermittlungsbehörden viel schneller reagiert haben. Immerhin ging es dem Wiener Karussell schon im Frühjahr 2010 an den Kragen. Und in den nachfolgenden Monaten wurden durch die "EK Call" zahlreiche, der betrügerisch agierenden, Call-Center durchsucht und deren Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen.

Also, ich habe nichts gegen eine gesetzliche Absicherung gegen solche Gaunermethoden. Doch der Zeitpunkt ist um Jahre zu spät gewählt. Aber vielleicht hat ja der eine oder andere Politiker seine Gründe, weshalb nichts gegen diese innovativen Geschäftsfelder unternommen wurde.
 

developer

New member
... oder aber, die Politik sah mit den bisherigen Rechtsgrundlagen genug Möglichkeit der Exekutive zum Umgang mit diesen Betrügern gegeben.

Faktisch kann aber kein Gesetz einen Bürger vor mutwilligem Betrug schützen. Es kann nur die Folgen bei einer erfolgreichen Ermittlung anpassen und ausweiten.

Die Verantwortung kann man nicht vollends auf den Bund abwälzen. Jeder muss an erster Stelle für sich selbst sorgen. Und die erfolgreichsten Telefonabzocken sind leider immer noch diejenigen, die durch Naivität oder Unachtsamkeit funktionieren. Dagegen hilft auch kein Gesetz.
 

schnippewippe

New member
... die durch Naivität oder Unachtsamkeit funktionieren. Dagegen hilft auch kein Gesetz.
1)Leider sind es meistens alte Leute wo sie Erfolg haben.

2) wird oft trotz Ablehnung eines Vertrages amTelefon einfach so getan als wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde.

3) man bekommt gleich die Mahnung :mad:

Wenn es aber nur dann einen Vertrag gibt, wenn man darfür Unterlagen zugeschickt bekommt, die man dann unterschreiben und zurück schicken muss ,um den Vertrag damit zum Abschluss zu bringen, wäre so ein Gesetz schon eine gute Sache. Aber darauf warte ich schon seit Jahren. :mad:
 

developer

New member
Damit würde man ja das gesamte Wesen der Fernabsatzverträge über den Haufen werfen ..
Ob das der Branche so gut gefallen wird, ist eben die Frage.

Dass längerfristige verträgliche Verpflichtungen einer Unterschrift bedürfen sollten, sehe ich persönlich auch so.
Mein Dad meinte letzte Woche noch zu mir: Ist doch lustig - du kannst überall am Telefon oder im Internet Verträge abschließen oder ändern, aber zur Kündigung muss man dann per Einschreiben ne Unterschrift senden ...

Ist schon irgendwie falsch gewichtet.
In jedem Fall sollte das Unternehmen nachweisen müssen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist - und dies wenigstens mit zweiseitigem Email-/ Postverkehr, der wechselseitige Willenerklärungen enthält.
 

schnippewippe

New member
Unerlaubte Telefonwerbung bleibt Massenphänomen


Unerlaubte Telefonwerbung bleibt Massenphänomen


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Daher häufen sich die Klageverfahren von Verbraucherverbänden und Mitbewerbern, die sich gegen die illegalen Werbemethoden zur Wehr setzen. In den letzten drei Jahren ist eine Reihe von obergerichtlichen Entscheidungen zu der Frage ergangen, wie die Einwilligung der Verbraucher beschaffen sein muss – etwa im Rahmen von Gewinnspielen.

Der Gesetzgeber scheint wegen der restriktiven Praxis der Gerichte und der Lobbyarbeit der Verbraucherverbände erneut tätig werden zu wollen. Seit März existiert ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), der unter anderem die Obergrenze für Bußgelder von 50.000 auf immerhin 300.000 Euro anheben will. Durch eine Änderung des § 308 BGB sollen zukünftig auch Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein, mit denen Teilnehmer an Gewinnspielen dazu veranlasst werden, in Telefonwerbung durch Partner des Gewinnspiels einzuwilligen. Dies haben diverse Gerichte in der Vergangenheit für unvereinbar mit dem geltenden Recht gehalten, da der Verbraucher nicht zu erkennen vermag, in welchem Umfang seine Daten für Marketingzwecke ihm unbekannter Partnerfirmen des Gewinnspielveranstalters genutzt werden. Zukünftig sollen auch am Telefon vermittelte Gewinnspielverträge nur noch in Textform wirksam sein. Eine generelle Ausweitung der Textform auf andere Vertragstypen, die am Telefon geschlossen werden, sieht der Gesetzesentwurf indes nicht vor. -------------------mehr im link
Und was ist mit den Zeitungsabos?
 

developer

New member
Es geht weiter mit den positiven Meldungen:

Aktuell sieht es so aus, dass der Gesetzesentwurf durch gehen könnte.
Dies wäre ein wichtiger Meilenstein als Reaktion auf die immer stärkere Abzocke am Endkunden.

Nach dem Entwurf sollen auch die Bußgelder drastisch steigen.
Ob das jedoch wirklich Wirkung zeigen wird, bleibt abzuwarten. Denn tatsächlich ist es rechtswissenschaftlich belegt, dass höhere Strafen keine verminderte Strafbegehung zur Folge haben - oder warum gibt es in Ländern mit Todesstrafe mehr Morde als bei uns? ;)

Bundesregierung : Bundesregierung geht gegen Verbraucher-Abzocke vor - Nachrichten Newsticker - News3 (DAPD) - DIE WELT
 

schnippewippe

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Bundeskabinett beschließt «Anti-Abzocke-Gesetz"

mdr -mal zum anhören.

Suche in MDR.DE | MDR.DE

http://www.handelsblatt.com/politik...-anti-abzocke-gesetz-beschlossen/7920978.html

Strengere Regeln gegen Verbraucher-Abzocke

Wie soll unerwünschte Telefonwerbung erschwert werden?

Nach den Plänen des Justizministeriums sollen solche telefonisch angebotenen Verträge künftig nur gültig sein, wenn sie danach per E-Mail oder Fax schriftlich abgeschlossen werden. Unerlaubte Telefonwerbung soll mit bis zu 300.000 Euro statt zuvor 50.000 Euro geahndet werden. Verbraucherschützer bemängeln jedoch, dass sich die Regel der schriftlichen Bestätigung nur auf Glücksspielangebote beziehe. Sie sollte aber auch für andere Verträge gelten, fordern sie....................mehr noch im link
Bericht der Verbraucherzentrale

Monatelanger Streit verwässert das Anti-Abzocke-Gesetz
Nachbesserungsbedarf bei allen zentralen Problemen


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