web.de Klage / schriftlicher Rechtsstreit

webdeeabzocke

New member
Hallo zusammen,

ich habe im Juni 2010 erstmal gegen den "Vertrag" von web.de widersprochen.
Damals hatte ich leider aus Schikane / Nötigung mich darauf eingelassen 6 (anstatt von 12) Monate zu zahlen. Dies wurde schriftlich als auch mündlich festgehalten, die email habe ich noch. Ich dachte wenn ich denen entgegen komme, dann hört der Terror auf - falsch gedacht: Im Anschluß an die 6 Monate kamen weitere Rechnung, Inkasso Forderungen, Vollstreckungsbescheid dem ich fristgemäß widersprochen habe.

Dann kam wieder ein Brief von web.de, indem um einen Vergleich (inzwischen von 15€ auf 200€) gebeten wurde - diesen Brief habe ich mal wieder ignoriert.
Ich dachte, mit dem Einspruch, sei die Geschichte erledigt.


JETZT habe ich vom Amtsgericht einen Beschluss zum "Rechtsstreit als Beklagte" bekommen.
Demnach verklagt mich web.de. ("schriftlicher Rechtsstreit")??!

Darin steht, dass ich innerhalb von 2 Wochen die zu erwartende Anspruchsbegründung erwidern muss. Dabei soll ich alles mitteilen, was gegen den Anspruch einzuwenden ist.
Was genau web.de an Anspruch nun fordert und wie sie es rechtfertigen steht da nicht.
Ich dachte web.de steht zuerst in der Beweispflicht??

Weiterhin steht geschrieben, dass ich -auch wenn ich im Recht bin- den Prozess verliere, wenn ich ihn nicht sorgfältig führe. SUPER

Ich bin Studentin und kann mir keinen Anwalt leisten, was kann ich noch tun?

Danke für eure Hilfe!
 

stragami

New member
Wenn Klage droht ist damit nicht zu spassen und das Ignorieren kann dann zu einem Urteil gegen Dich führen.

Sofort zu einem Anwalt!

Jedem steht Rechtbeistand zu dazu gibt des die sog. Prozesskostenhilfe bei jedem Amtsgericht zu beantragen damit Übernimmt der Staat die Kosten des Rechtsanwaltes!

Mach das sofort und sofort zum Anwalt es ist Eile geboten!
 

schnippewippe

New member
Hier kannstdu das mit der Prozesskostenhilfe nachlesen.

Welche Unterlagen muß ich mitbringen ?

Im Anschluß an die 6 Monate kamen weitere Rechnung, Inkasso Forderungen, Vollstreckungsbescheid dem ich fristgemäß widersprochen habe.
Also hast du beim Mahnbescheid nicht widersprochen.

Einen Vollstreckungsbescheid bekommt man ja nur dann, wenn man vorher einen Mahnbescheid bekommen hat und nicht darauf reagiert hat.
Rechtsbehelf gegen den Vollstreckungsbescheid

Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Antragsgegner binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Geschieht dies nicht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Von diesem Punkt an kann sich der Antragsgegner nur noch in Ausnahmefällen (etwa bei Arglist des Antragstellers) gegen die Forderung wehren, selbst wenn diese eigentlich unberechtigt ist. Wird rechtzeitig Einspruch eingelegt, folgt in der Regel ein Zivilprozess zur Klärung der Forderung. Der Gläubiger hat jedoch unabhängig davon die Möglichkeit, die Forderung schon mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzutreiben. Die sofortige Zwangsvollstreckung kann abgewendet werden, wenn neben dem Einspruch noch ein gesonderter „Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung“ gestellt wird. Einem solchen Antrag wird in der Regel aber nur bei Stellung einer Sicherheitsleistung stattgegeben............. aus dem Link


("schriftlicher Rechtsstreit")??!
Ablauf eines Gerichtsverfahrens

Das Gericht stellt die Klageschrift dem Gegner zu und fordert ihn innerhalb einer bestimmten Frist zur Stellungnahme auf. Die Sache wird dann entweder in einem sog. frühen ersten Termin zwischen den Parteien und dem Gericht mündlich erörtert oder das Gericht ordnet ein schriftliches Vorverfahren an, das heißt die Streitpunkte werden durch die Parteien bzw. ihre Anwälte meist in mehreren Schriftsätzen dargelegt. Die Schriftsätze werden immer an das Gericht gerichtet, welches sie dann jeweils der gegnerischen Partei zustellt.

Ist die Sache nach Ansicht des Gerichts hinreichend dargetan, bestimmt es einen Haupt*termin, in dem der Streit zwischen dem/den Richter(n) und den Parteien erörtert wird und etwaige Beweise erhoben werden. Den Beweis für bestimmte Tatsachen muss grundsätzlich die Partei erbringen, der die zu beweisende Tatsache günstig ist (Beweislast). Die Beweisbarkeit bestimmter Tatsachen entscheidet vielfach über den Ausgang eines Prozesses und stellt ein erhebliches Kostenrisiko dar. Als Beweismittel kommen in Frage: Urkunden, Zeugen, Sachverständige, Augenschein und Parteivernahme...................weiter im link
Wenn das schon so weit ist wie du hier schreibst würde ich mich der Meinung von ""stragami"" anschliessen und nichts ohne Anwalt mehr machen.

.
 
Zuletzt bearbeitet:

webdeeabzocke

New member
Hallo,

danke für die Antworten.

ich hatte ganz am Anfang einen Mahnbrief, den ich (wie schon zuvor den "Vertrag") widerrufen habe. Danach kam nix mehr und irgendwann dann der Vollstreckungsbescheid.
Anscheinend haben die meine neue Adresse (seit 2 Jahren neue Adresse) nicht bemerkt.
Das Amtsgericht ist auch noch von meinem alten Wohnsitz.
Ändert das was?

Ich werde mich erstmal an die Verbraucherzentrale richten und dann weiter sehen.
Beweislast liegt ja doch erstmal bei web.de wenn ich es richtig verstehe

Was mir auch noch komisch vorkam ist, dass der Brief vom Amtsgericht schonmal geöffnet wurde und so halb offen bei mir im Briefkasten lag..
 
Zuletzt bearbeitet:

webdeeabzocke

New member
ENTWARNUNG

Hab gerade beim Amtsgericht angerufen, die Klage wurde zurückgezogen
und somit wäre die Sache erledigt. Schriftliche Bestätigung folgt.

Zum Glück, das Ausharren hat sich doch gelohnt :)
 

schnippewippe

New member
Ok.habe meinen Post wieder gelöscht.

Das verstehe ich aber nun gar nicht !!!! Die gehen bis zum Vollstreckungsbescheid und ziehen dann die Sache zurück ? !

Aber es freut mich für dich.

Schriftliche Bestätigung folgt.
Da würde ich aber sofort darauf drängen die zu bekommen. Oder besser noch hinfahren und mir das bestätigen lassen.


.
 
Zuletzt bearbeitet:

webdeeabzocke

New member
So ein Vollstreckungsbescheid kann doch ohne jeglichen Beweis seitens Inkassobüro eingereicht werden. Gegen diesen Bescheid habe ich begründet und rechtzeitig Einspruch erhoben. Darauf folgte die Überleitung zum schriftlichen Rechtsstreit, bei dem zunächst die Beweislast beim Begünstigten liegt, wie du oben bereits geschr hast.
An dieser Stelle wurde web.de wohl klar, dass sie im Unrecht sind bzw. ich auch eine Gegenklage / Strafanzeige erstattet hätte.

Bis zum Schluß haben die Anwälte über Drohbriefe/Vergleiche wohl gehofft, dass ich doch noch klein beigebe und zahle. Deswegen gehen die denke ich mal so weit.
Ich hatte sogar einen Schufa Eintrag, die Schufa hat diesen aber auf Bitte von mir geprüft und rausgenommen.


Die zuständige Justizangestellte vom Amtsgericht wird mir die Bestätigung sicherlich in den nächsten Tagen zuschicken, mal eben über 200km hinfahren wird wohl schwer ;-) Das Gericht wird ja kein Interesse daran haben mir etwas vorzugaukeln.
 

developer

New member
Glückwunsch dir :)

Besser so als wenn es tatsächlich zur Verhandlung gekommen wäre...


Komisch bleibt das Vorgehen von web.de aber irgendwie trotzdem o_O
 
Oben