Zeitschriftenabo durch Onlinegewinnspiel

Seppicat

New member
Hallo alle zusammen!

Erstmal zu Anfang: Jaaa, ich war total dumm und naiv! Der Gewinn hat mich so gelockt, weil ich möglichst bald bauen will und das Geld noch fehlt --_--

Ich hatte vor etwa einem Monat bei einem Gewinnspiel im Inet mitgemacht. Dann bekam ich einen Anruf von einer netten Dame, die mir die 5 Hauptgewinne vortrug und erzählte ich sei unter den letzten 40 Ausgewählten. Sie wollte von mir wissen ob ich im Gewinnfall lieber den Sachpreis oder den Wert in Bar haben wolle. Der Hauptgewinn betrug ca. 100.000 € und der 3te Platz war eine Miele-Küche mit einem gegenwert von über 10.000 €.

Sie erzählte mir irgendwas von wegen, wenn ich einen der ersten drei Plätze (einen hohen Gewinn) belegen würde, müssten sie einen kleinen Gegenwert veranschlagen, weil in Deutschland angeblich nicht so hohe Beträge verschenkt werden dürften. Dieser wäre ein Zeitschriften Abo entweder der Zeitschrift Stern oder einer anderen (ich glaube Freundin wars) über 14 Monate jederzeit kündbar bla bla. Ich dachte mir die Stern ist ja sehr seriös und habe zugestimmt. Sie hat meine Daten (samt Bankdaten - Gott war ich doof...) aufgenommen und sagte jemand anders würde nochmal anrufen um die Daten zu bestätigen.

Der hat dann auch angerufen und kündigte mir eine Bandaufnahme an. Er erzählte mir nochmal alles, dass wenn ich unter den ersten drei Plätzen wäre ich ein Zeitschriftenabo bekommen würde, welche Gewinne ich ausgewählt hatte etc.

Dann begann die Aufnahme und auf einmal ging es nur noch um das Abo, von wegen: "Sie heißen ....... Blabla.....Im Falle eines Gewinnes erhalten Sie ein Zeitschriftenabo der Zeitschrift Stern über 14 Monate á so und soviel € pro Zeitschrift. Ihre Kontonummer lautet *** die letzten beiden Ziffern bitte von Ihnen!" Ich habe dann nochmal gefragt: "Nur wenn ich einen der ersten drei Plätze belege, ja?" Er so: "Jaja, habe ich doch eben gesagt, nur auf dem Band habe ich nur begrenzte Zeit und einen festgelegten Text, jetzt muss ich nochmal anfangen"
Und ich Idiot habe dem geglaubt! Spätestens da hätte ich stutzig werden müssen! :mad:

Wie können diese Menschen da am Telefon soetwas bloß tun? Haben die kein Gewissen? :getlost:

Naja. Jedenfalls kam dann bald ein Brief von der Firma "sucess + GmbH" aus Mönchengladbach in dem sich die Firma für meine Zeitschriftenbestellung bedankte und mir auch meinen Gewinn in Höhe einer 26,80€ Gutschrift bei dem Abo eröffnete. Außerdem würde sie mit dem Abonnement die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co.KG beauftragen, die wie ich jetzt gesehen habe auch nicht gerade einen weißen Kittel hat...

Ich habe fristgerecht per Einschreiben das Abo widerrufen und in dem Schreiben auch ziemlich die Sau rausgelassen, was das für ein Betrug sei und eine Frechheit und dass ich den Fall der verbraucherschutzzentrale melden werde. So richtig Dampf gemacht halt. Außerdem die Einzugsermächtigung (falls die sich da irgendwie eine Zurecht gebogen haben) vorsichtshalber widerrufen und angedroht Klage einzureichen, falls auch nur ein cent von meinem Konto abgebucht wird.

Kurz darauf habe ich die erste Sternzeitschrift erhalten von einer Firma "Gruner + Jahr AG Co. KG Druck- und Verlagshaus" aus Hamburg. Die habe ich dann auch samt einem Widerrufsschreiben und Information über die Betrügereien des Auftraggebers zurückgeschickt. Jetzt habe ich erneut einen Stern erhalten udn sende diesen nun erneut mit Androhung einer Klage an dieses verlagshaus zurück.

Was soll ich denn noch machen?
Können die mir was? Sie haben schließlich eine Bandaufnahme von mir. Aber das war nun wirklich nicht meine Absicht!!

MFG
 
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schnippewippe

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Wenn du fristgerecht widerrufen hast bist du raus aus der Sache . Behalte aber dein Bankkonto im Auge. Wenn Geld abgebucht wurde es zurück holen lassen. Wenn die weiter fordern , mitteilen das fristgerecht widerrufen wurde .Ich würde dann den Vertrag noch hilfsweise wegen Täuschung und Irrtum anfechten. Würde mitteilen das ich wenn sie weiter mich belästigen Anzeige erstatten werden.

Ungebetene Telefonwerbung, d.h. Telefonanrufe zum Zwecke der Werbung und des Verkaufs ohne vorherige Zustimmung des Angerufenen, ist wettbewerbswidrig und verboten. Das wissen die Anrufer zumeist auch. Daher hilft folgender

Tipp 1:
Aboverträge per Telefon

http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ135460832615191/link1804411A.html
Auch am Telefon geschlossene Verträge können widerrufen werden. Hier beträgt die Frist einen Monat. Ausschlaggebend für den Beginn der Widerspruchsfrist ist wiederum die Widerrufsbelehrung zusammen mit der schriftlichen Bestätigung des Vertrages. Widerrufen Sie auf jeden Fall fristgerecht (per Einschreiben mit Rückschein). Nutzen Sie hierzu unseren Musterbrief WV 7.
 

Seppicat

New member
Und wie mache ich das mit dem Anfechten? Via Anwalt? Ist es das Wert? Habe ich da gute Aussichten?

Woher weiß ich ob mein Einschreiben auch ankam? Weil ich habe nur so einen Wisch von der Post, dass ich einen Brief abgeschickt habe, aber nicht was und so, können die das dann nicht ihrerseits anfechten?

Ich habe von so etwas keine Ahnung... :sad:

MFG
 

schnippewippe

New member
Hallo alle zusammen!
Ich habe fristgerecht per Einschreiben das Abo widerrufen und in dem Schreiben auch ziemlich die Sau rausgelassen, was das für ein Betrug sei und eine Frechheit und dass ich den Fall der verbraucherschutzzentrale melden werde. So richtig Dampf gemacht halt. Außerdem die Einzugsermächtigung (falls die sich da irgendwie eine Zurecht gebogen haben) vorsichtshalber widerrufen und angedroht Klage einzureichen, falls auch nur ein cent von meinem Konto abgebucht wird.
MFG
Wenn du fristgerecht widerrufen hast ,bist du auch raus aus dem Vertrag.
Leider liest man immer wieder, dass sie trotzdem versuchen die angeblichen Kunden einzuschüchtern.
Leider gibt es auch immer wieder angebliche Kunden die dann zahlen.

Woher weiß ich ob mein Einschreiben auch ankam? Weil ich habe nur so einen Wisch von der Post, dass ich einen Brief abgeschickt habe, aber nicht was und so, können die das dann nicht ihrerseits anfechten?
Wenn du ein Einschreiben mit Rückantwort geschickt hast, bekommst du ja die Karte die auf dem Brief geklebt wurde mit der Unterschrift des Empfängers zurück.

Wenn du ein anderes Einschreiben geschickt hast , steht auf den weissen Schein eine Nummer die kannst du hier eingeben und sehen ob der Brief dort eingegeangen ist. Das würde ich dann ausdrucken.
können die das dann nicht ihrerseits anfechten?
Anfechten - Sie könnten sagen das nichts im Umschlag war oder das es nur ein weisses Blatt war. Wird aber wohl kaum gemacht werden. Wer gibt denn für sowas Geld aus.

Wenn man sich dagegen absichern will !
Ich habe dann immer eine Kopie von der Kopie des Briefes gemacht. Auf diese Kopie hat eine Zeugin dann bestätigt, dass sie sich den Brief mit mir zusammen durchgelesen hat. Danach wurde der Brief sofort in den Briefumschlag gegeben und dieser wurde sofort verschlossen und gemeinsam zur Post gebracht . Da wurde er dann auch zusammen am Schalter abgegen.

Da die hier aber wissen, wie sie an Verträge kommen, glaube ich nicht, dass es mal ein User brauchen wird. Trotzdem solltet Ihr es Euch für andere wichtige Briefsendungen merken.

Wenn die mir nach meinen fristgerechten Widerruf trotzdem Geld abbuchen, würde ich es mir zurück holen.
Sollte dann eine Mahnung kommen, würde ich nur kurz mitteilen,

das ich am............den Vertrag per Einschreiben fristgerecht widerrufen habe.Da sie aber anderer Meinung sind, fechte ich den Vertrag jetzt auch noch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an.

Ich bekam einen Anruf von einer Dame, die mir die 5 Hauptgewinne vortrug und erzählte ich sei unter den letzten 40 Ausgewählten. Sie wollte von mir wissen ob ich im Gewinnfall lieber den Sachpreis oder den Wert in Bar haben wolle. Der Hauptgewinn betrug ca. 100.000 € und der 3te Platz war eine Miele-Küche mit einem gegenwert von über 10.000 €.
Sie erzählte mir , wenn ich einen der ersten drei Plätze (einen hohen Gewinn) belegen würde, müssten sie einen kleinen Gegenwert veranschlagen, weil in Deutschland angeblich nicht so hohe Beträge verschenkt werden dürften. Dieser wäre ein Zeitschriften Abo entweder der Zeitschrift Stern oder einer anderen über 14 Monate jederzeit kündbar Ich dachte mir die Stern ist ja sehr seriös und habe zugestimmt.

Als ich dann Post von der Firma "sucess + GmbH" aus Mönchengladbach in dem sich die Firma für meine Zeitschriftenbestellung bedankte und mir auch meinen Gewinn in Höhe einer 26,80€ Gutschrift bei dem Abo eröffnete.
Dachte ich es wäre ein schlechter Scherz. Das hat ja wohl kaum was mit dem was man mir erzäht hat zu tun. Sollten sie mich weiter anschreiben oder ein Inkasso mich anschreiben, werde ich Anzeige wegen versuchten Betrug erstatten.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Woher weiß ich ob mein Einschreiben auch ankam?
Wenn du ein Einschreiben mit Rückantwort geschickt hast, bekommst du ja die Karte die auf dem Brief geklebt wurde mit der Unterschrift des Empfängers zurück.
Der Nachteil beim Einschreiben mit Rückschein,der Empfänger kann die Annahme verweigern.
Besser ist ein Einwurf-Einschreiben.Hier dokumentiert der Postbote den einwurf in den Briefkast und der Brief gilt als zugestellt.
Dieses Einschreiben sollte man mit einem Zeugen schreiben,kuvertieren und mit dem zeugen zur Post bringen.
Der Empfänger kann js behaupten, Einschreiben erhalten, aber das Kuvert war leer.
 

Seppicat

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Hmm. Sollte ich dann vorsichtshalber nochmal einen Widerruf schreiben, ihn mir bezeugen lassen und nochmal wegschicken?

MFG
 

schnippewippe

New member
Also was ich machen würde ,habe ja mitgeteilt.

Ich würde das was unter dieser Zeile steht schreiben.

sollte dann eine Mahnung kommen, würde ich nur kurz mitteilen,

Davon dann zwei Kopien für dich machen. Auf der einen Kopie kann dann dein Zeuge bestätigen, das er den Brief gelesen hat - dass ihr den Brief dann sofort in den Umschlag gegeben habt - dass ihr den Umschlag verschlossen habt und diesen dann auch sofort zusammen zur Post gebracht habt und den Brief dann auch am Schalter zusammen abgegeben habt.

Aber ich würde mir da jetzt keinen Kopf machen. Du hast den Vertrag ja fristgerecht widerrufen.
Sollte es nicht per Rückschein gewesen sein, habe ich dir ja auch erklärt was du machen sollst. Drucke es aus und hebe es auf.
Die wissen ja selber das es nicht rechtens war was sie gemacht haben.

Hier hat mal ein User seinen Widerruf eingestellt.
Ist die selbe Sache wie hier auch gewesen.
http://imageshack.us/photo/my-images/16/briefa.png/

Wer sich im Internet umsieht wird feststellen, dass die auf die Widerrufe gar nicht reagieren. Achtet also auf Eure Bankkonten.
.
 
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Seppicat

New member
Ich schicks wohl besser nochmal...
Ich finde irgendwie den Postbeleg nicht mehr. Verdammt. Ich habe ihn "gut weggetan" und jetzt finde ich ihn nicht mehr. Typisch...

Habe übrigens grade noch eine Stern-Zeitschrift bekommen. Was soll ich denn damit machen? Habe schon zwei zurückgeschickt. Wenn ich das weiterhin mache, zahle ich mich ja am Porto dumm und dämlich...

MFG
 

schnippewippe

New member
Ok.

Dann würde ich es jetzt so machen.

Betreffs angeblichen Vertrag .....Kundennummer nicht vergessen

Wie Ihnen bekannt sein dürfte , habe am............den Vertrag per Einschreiben fristgerecht widerrufen. Leider ist bis jetzt die Lieferung der Zeitschrift........... nicht eingestellt worden. Nachdem ich schon zwei Hefte zurück geschickt habe, teile ich Ihnen mit, dass mir diese Sache zu teuer wird. Ich fordere Sie hiermit auf ,die Zustellung der Hefte sofort einzustellen. Da dieser Vertrag nicht besteht , brauche ich diese Hefte weder zurück schicken noch aufheben. Die Unkosten gehen alleine zu Ihren Lasten.

Da sie wohl der Meinung sind, dass der Vertrag trotz meines fristgerechten Widerrufs besteht , fechte ich den Vertrag jetzt auch noch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an.

Ich bekam einen Anruf von einer Dame, die mir die 5 Hauptgewinne vortrug und erzählte ich sei unter den letzten 40 Ausgewählten. Sie wollte von mir wissen ob ich im Gewinnfall lieber den Sachpreis oder den Wert in Bar haben wolle. Der Hauptgewinn betrug ca. 100.000 € und der 3te Platz war eine Miele-Küche mit einem gegenwert von über 10.000 €.
Sie erzählte mir , wenn ich einen der ersten drei Plätze (einen hohen Gewinn) belegen würde, müssten sie einen kleinen Gegenwert veranschlagen, weil in Deutschland angeblich nicht so hohe Beträge verschenkt werden dürften. Dieser wäre ein Zeitschriften Abo entweder der Zeitschrift Stern oder einer anderen über 14 Monate jederzeit kündbar Ich dachte mir die Stern ist ja sehr seriös und habe zugestimmt.

Kosten würden ja auch nur bei einen Gewinn unter den ersten drei Plätze auf mich zukommen.
Als ich dann Post von der Firma "sucess + GmbH" aus Mönchengladbach in dem sich die Firma für meine Zeitschriftenbestellung bedankte und mir auch meinen Gewinn in Höhe einer 26,80€ Gutschrift bei dem Abo eröffnete,
dachte ich, es wäre ein schlechter Scherz. Das hat ja wohl kaum was mit dem was man mir erzäht hat zu tun. Darum fechte ich den angeblichen Vertrag auch noch hilfsweise wegen Irrtum an.

Sollten sie mich weiter anschreiben oder ein Inkasso mich anschreiben, werde ich Anzeige wegen versuchten Betrug erstatten.

Nun mache was daraus.

Würde aber den Belegzettel noch weiter suchen.
.
 
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Seppicat

New member
Okay. So werde ich es machen.

Ach, ich rege mich ja so über mich selbst auf. Ich wusste eigentlich schon im Moment der Bandaufnahme, dass da irgendwas nicht stimmt und habs trotzdem gemacht. Dämlich, dämlich, dämlich. :mad:

Ich habe denen schon 3 Briefe geschickt, in denen ich alles schildere und jede Menge Vorgehensweisen androhe. Wie können die Mitarbeiter dort arbeiten? Haben die kein Gewissen? Ich kann das echt nicht verstehen... :sad:

MFG
 

schnippewippe

New member
Ich nach den Brief auch nicht mehr reagieren. Hast ja alles getan. Die versuchen es vielleicht noch mit Drohungen. Aber das würde mir keine Angst machen.
Kannst ja dann deinen Ärger hier einstellen.
 

Daibu

New member
Ich bin denen auch am Samstag auf den Leim gegangen, einer Briefkastenfirma aus Mönchengladbach!

Allerdings nannte sich diese Firma "Niva Group" und die Frau meinte, sie kooperieren mit dem Bauer-Verlag, wobei ich im Gewinnfall ein Zeitungsabo aus steuertechnischen Gründen nehmen muss.

Ich habe allerdings nur eine Telefonnummer (unter der nur eine Warteschleife kommt) bekommen und den Namen der Frau am Telefon(wahrscheinlich auch nur erfunden).

Ein Schreiben ist bei mir leider noch nicht eingetroffen und ich habe bis her jeden Tag mein Konto überprüft, aber es hat noch keine Abbuchungen gegeben.

Ich habe irgendwo gelesen, dass laut Fernabsatzgesetz kein Widerruf möglich ist im Falle von abgeschlossenen Zeitschriftenabos am Telefon unter 200€.

Ich hatte evtl. vor direkt beim Bauer-Verlag Abo-Service anzurufen, um eine Auskunft über mein mögliches Abo zu bekommen, weil ich dann eine Adresse für ein Schreiben hätte...

MfG Daibu
 

schnippewippe

New member
Zuerst einmal.
Unerlaubte Telefonwerbung? Mit mir nicht!
Seit letztem Sommer gibt es das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung“. Danach ist Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung und die Unterdrückung von Rufnummern verboten. Wer es trotzdem tut, muss mit hohen Geldbußen rechnen, die von der Bundesnetzagentur verhängt werden............weiter im link
Wer die Nummer des Anrufers hat und nicht vorher dazu die Zustimmung gegeben hat, kann sich hier beschweren
Bundesnetzagentur Rufnummernmissbrauch

Der Bundestag hat am 26.03.2009 ein Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen beschlossen.

Bundestag: Gesetz gegen Telefonwerbung und Abofallenabzocke beschlossen | Telekommunikationsrecht

Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett und Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden so wie es heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die Verbraucher am Telefon abgeschlossen haben. In diesen Be*rei*chen kommt es besonders zu unerlaubter Telefonwerbung, um Verbraucher zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Bislang gibt es hier kein Widerrufsrecht (§ 312d Absatz 4 Nummer 3 und 4 BGB). Diese Ausnahmen werden beseitigt. Es kommt für das Widerrufsrecht nicht darauf an, ob der Werbeanruf unerlaubt war. Die Vorschrift ermöglicht einen Widerruf, aus welchen Gründen auch immer. Wenn der Verbraucher den Vertrag fristgerecht widerrufen hat, braucht er ihn nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles zwei Wochen oder einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform (etwa als E-Mail oder per Telefax) erhalten hat. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist regelmäßig einen Monat.......................mehr im link
Leider stehen im Internet auch immer noch die ganz alten Sachen. Leider führt das dann vielleicht auch noch dazu, dass manche zahlen.


Ich hatte evtl. vor direkt beim Bauer-Verlag Abo-Service anzurufen, um eine Auskunft über mein mögliches Abo zu bekommen, weil ich dann eine Adresse für ein Schreiben hätte...
Da wird auch nichts bei rauskommen.

Warte erst mal ab bis Post kommt.
 
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Daibu

New member
Alles klar, danke für die schnelle Antwort!

Ich werde dann mal abwarten bis die Post ins Haus trudelt und
mir dann die (hoffentlich) vorhandene Widerrufsbelehrung durchlesen.

Aber die Gedanken des Threaderstellers kann ich da nur teilen,
wie verzweifelt diese Mitarbeiter sein müssen, so einen gewissenslosen Beruf auszüben.
 

Seppicat

New member
So! Die haben mir doch jetzt tatsächlich knapp 60€ vom Konto abgebucht! Habs natürlich direkt mit Karacho wieder zurückfliegen lassen. Mal sehen, was jetzt kommt... :ermm:

Grüßchen
 

Daibu

New member
Ich rechne auch im Moment damit, dass die bei mir abbuchen, weil ich habe nun schon 2 Zeitschriften zugeschickt bekommen, obwohl ich noch direkt am Empfangstag der Widerrufsbelehrung, meinen Widerruf losgeschickt habe.

Jedoch habe ich noch keinen Rückschein erhalten, dass der Brief angekommen ist.

Am 14. Januar ist die 1 Monatsfrist zu Ende. Doch ich überlege, ob ich nicht vielleicht noch einen Widerruf losschicke, um mir das nochmal bezeugen zu lassen.
 
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