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ein Inkassounternehmen soll ja eigentlich auch nur die günstigere Variante gegenüber einem Anwalt sein ... soll heissen, wenn ein Anwalt aufgrund seiner "Arbeit" beim Geldeintreiben 100 Euro auf die ursprüngliche Rechnung aufschlägt, darf Inkasso bis maximal 99.99 EUR gehen ... wenn danach dann doch noch ein Anwalt ran muss darf der trotzdem nicht 100 EUR + 99.99 EUR verlangen sondern muss bei seinem Honorar bleiben ...
und wer hatte denn schon so richtig mit Inkasso (mal abgesehen von Briefwechseln) zu tun? Ein seriöses Inkassounternehmen klingelt sogar bei Dir an der Haustür ...
Gruß Maddin
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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung wieder (und meine Erfahrungen) und ersetzen in keinem Fall den Weg zu einem Anwalt.
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