Der BGH zur Rechtslage bei illegalem Filesharing von Kindern

schnippewippe

New member
Ein Paukenschlag: Der BGH zur Rechtslage bei illegalem Filesharing

Damit hatten wohl die wenigsten gerechnet: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15. November 2012 (Az. I ZR 74/12 - “Morpheus”) entschieden, dass Eltern als Inhaber eines Internetanschlusses grundsätzlich nicht für illegales Filesharing ihres minderjährigen Kindes haften, wenn sie es über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben und anschließend keine Anhaltspunkte dafür auftreten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.

Vor der Entscheidung war unter Juristen überwiegend damit gerechnet worden, dass der BGH in dem zu entscheidenden Fall die Haftung der Eltern für das illegale Filesharing ihres minderjährigen Sohnes bejahen und folglich eine Grundsatzentscheidung nur über die Frage treffen würde, in welcher Höhe die Zahlungsansprüche der klagenden Plattenfirmen bestehen. Schließlich hatten die Vorinstanzen (Landgericht Köln, Urteil vom 30. März 2011 - Az. 28 O 716/10; Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 23. März 2012 - Az. 6 U 67/11) die Haftung der Eltern übereinstimmend bejaht.........weiter im Link
 
Oben