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Telekom Kunden wider Willen
Verbraucherschützer werfen der Telekom vor, mit unseriösen Methoden neue Kunden zu angeln. Wer bereits einen Vertrag hat, bekomme kostenpflichtige Extras untergeschoben, sagen sie. Gerichte haben ihnen jetzt Recht gegeben.
Berlin - Eigentlich wollte der Kunde im Telekom-Shop nur kurz Fragen zu seiner Telefonrechnung klären. Doch dann kam man ins Gespräch. Man plauderte über Musik, Fußfall und Filme. Zwei Wochen später bekam der Mann überraschend Post. In der „Auftragsbestätigung zu Ihrem Auftrag“ bestätigte die Telekom die Bestellung des Tarifpakets „Entertainment Comfort“. Der Kunde fiel aus allen Wolken, denn eine solche Bestellung hatte er niemals erteilt. Er suchte Rat bei Verbraucherschützern. Die verklagten die Telekom – mit Erfolg. Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) am Montag mitteilte, untersagte das Oberlandesgericht Köln dem einstigen Staatskonzern, Auftragsbestätigungen herauszuschicken, ohne dass der Kunde zuvor einen verbindlichen Auftrag erteilt hatte (Az: 6 U 199/11)..........................weiter im link