„Probenfieber“--Geschäftsführer vor Gericht

schnippewippe

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Prozess: Waren Abo-Gebühren gerechtfertigt?
Der ehemalige Geschäftsführer einer Lübecker Firma steht wegen Betrugs vor Gericht.

Immer wieder ist von sogenannten Abofallen im Internet die Rede. Ein solcher Fall wird jetzt auch vor dem Lübecker Landgericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft Thorsten K., ehemaliger Geschäftsführer der mittlerweile insolventen Pressevertrieb Trave GmbH, vor, ein Inkassobüro beauftragt zu haben, Forderungen gegenüber Kunden geltend zu machen, die nie bestanden haben. Im Klartext heißt das: Der Pressevertrieb hat an das Inkassobüro die Daten von 18 000 Kunden weitergeleitet, die Abo-Gebühren der Internetseite „Probenfieber“ nicht bezahlt haben sollen. Das Inkassobüro setzte sich mit den Kunden in Verbindung, um die angeblich ausstehenden Summen einzutreiben.
„Etwa 24 Prozent der Angemahnten haben dann gezahlt“, erklärte der Angeklagte K. beim ersten Prozesstag. Der 47-Jährige betonte allerdings, dass alle Forderungen ihre Richtigkeit hätten. „Die meisten Kunden wurden von Mitarbeitern unseres Kücknitzer Callcenters geworben und am nächsten Tag noch mal telefonisch über das Abonnement und die damit verbundenen Kosten aufgeklärt“, sagt er. Die Kunden sollten etwa 50 Euro im Jahr zahlen und erhielten dafür Produktproben von Hundefutter bis Zeitschriften. „Eine Kündigung war mit einem einfachen Knopfdruck auf der Internetseite bis drei Monate vor Ablauf möglich, sonst verlängerte sich das Abo um ein weiteres Jahr“, erklärte K. ....................weiter im link
 

schnippewippe

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AW: „Probenfieber“-- Mahnbescheid von Uniscore: Reagieren!

Probenfieber“--wieder einmal Mahnbescheid von Uniscore: Reagieren!

Mir liegen zur Bearbeitung Mahnbescheide vor, die von “uniscore Forderungsmanagement GmbH” (uniscore) beantragt wurden. Ausweislich der Mahnbescheide geht es um Forderungen, die am 12.05.2010 an die uniscore abgetreten wurden “bzw. auf diese übergegangen sind”. Ursprünglicher Forderungsinhaber war eine “Pressevertrieb Trave GmbH”, zu der ich auf Anhieb eine interessante Pressemeldung hinsichtlich eines früher laufenden Strafverfahren gefunden habe. Dabei geht es um Rechnungen in denen der Text “Fieber-” gefolgt von einer Zeichenkette vorkommt. Hierzu finde ich am Ende diverse Berichte rund um eine heute keinen Inhalt mehr führenden Domain “probenfieber.de”.

Wichtig ist: Reagieren!......................weiter im link
 
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schnippewippe

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Gerichtlicher Mahnbescheid der Uniscore: Nun beim Amtsgericht Aachen


Ich hatte über die Uniscore-Posse bereits berichtet (siehe hier): Ein Mandant bekam aus heiterem Himmel zwei Mahnbescheide wegen angeblich bestehender Forderungen die als Rechunngsnummer u.a. mit “Fieber” betitelt waren. Er selbst konnte damit nichts anfangen, eine kurze Recherche zeigte dubiose Hintergründe zu der “Pressevertrieb Trave GmbH”, die angeblich die angebliche Forderung begründet haben will (dazu hier). Wie angekündigt berichte ich weiter zum Thema............weiter im link
 

schnippewippe

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Uniscore: Klagerücknahme nach gerichtlichem Mahnbescheid

.........................................Nun liegt heute Gerichtspost in der Sache vor: Die Uniscore Forderungsmanagement (Ludwigshafen) nimmt die Klage zurück. Siehe da. Die Sache soll damit wohl beendet sein – ist sie aber nicht. Ich möchte die Angelegenheit geklärt haben und habe die Uniscore aufgefordert, hierhin mitzuteilen, sich keines weiteren Anspruchs mehr zu berühmen. Wenn dies nicht erfolgt, geht die Posse weiter, dann steht eine negative Feststellungsklage an. Ich jedenfalls mag solche Schwebezustände nicht – und mein Mandant auch nicht.

Ein weiterer Bericht zum Thema wird also folgen. ...........
 

schnippewippe

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Uniscore schreibt wegen Probenfieber.de (2015)

Uniscore schreibt wegen Probenfieber.de (2015)
Es war so lange ruhig – da kommt plötzlich aus der Versenkung ein Schreiben von Uniscore. Es geht um den “Einzug” einer “Rechnung” der “Firma Pressevertrieb Trave GmbH”, “Probenfieber.de”. Ich werde dann darauf hingewiesen, dass meine Mandantschaft doch leider nicht das Angebot aussergerichtlicher Einigung genutzt hat. Dafür bietet man jetzt aber nochmals Alternativen zur Erledigung an, so sollen etwa 93 Euro gezahlt werden oder es gibt die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Und es gibt auch ganz tolle Gründe, dieses “Angebot” anzunehmen, so führt Uniscore aus:...................weiter im link
 

Krennz

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Da die Forderungen meist aus den Jahren 2009 und 2010 sind, kann ich hier die Einrede der Verjährung nach § 214.1 BGB erklären.
 
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