Handy im Garantiefall zum Händler zurückschicken -kosten?

nessor

New member
Hallo,

ich habe folgendes Problem: Mein aktuelles Handy ist kaputt, sodass ich es (innerhalb der Garantie) einschicken will. Ich habe nun dafür den Händler kontaktiert und ihn gebeten, dass er mit einen Versandschein zuschicken soll, damit ich ihm das defekte Gerät zukommen lassen kann.
Seine Antwort darauf war, dass ich das Porto zahlen muss. Meines Wissens ist das nicht rechtens und ich sehe ehrlich gesagt auch nicht ganz ein diese Kosten zu übernehmen. Es ist ja schließlich nicht meine Schuld, dass das Handy defekt ist. Außerdem beträgt der Warenwert über 500€, weshalb ich zusätzlich noch eine Paketversicherung abschließen müsste, die ich ebenfalls zahlen muss.

Ich freue mich schon auf Eure Antworten.

LG
nessor
 

schnippewippe

New member
Laut Bericht der Verbraucherzentrale.

http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ135047833701839/link7059A.html

Die Kosten jeder Nacherfüllung, ob Reparatur oder Ersatzlieferung, trägt allein der Verkäufer. Er darf dem Käufer beispielsweise weder Porto fürs Einsenden an den Hersteller noch Ersatzteil- und Lohnkosten berechnen.
§ 439
Nacherfüllung

§ 439 BGB Nacherfüllung - dejure.org

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

..................weiter im link .
Könnte auch einige User Interessieren
Gewährleistungsrechte beim Kauf


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beowulf

New member
Ihr macht es euch hier unter Umständen zu einfach. nessor schreibt von Garantie, schnippewippe meint aber die Gewährleistung. Für die Garantie gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers, die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.

Entscheidend ist hier vor allem, wie lange der Kauf zurückliegt. Damit wäre zu klären, ob überhaupt noch Gewährleistungsansprüche gegeben sind.
 

nessor

New member
Also der Kauf des Handys liegt nicht ganz 2 Jahre zurück. 2 Jahre habe ich ja Garantie durch den Hersteller richtig?
 

beowulf

New member
Du hast so viel Garantie, wie der Hersteller in seinen Garantiebestimmungen gewährt. Das sind häufig 2 Jahre, manchmal aber auch weniger oder mehr. Da sollten dann auch die Versandkosten geregelt sein.

Dass der Händler diese nicht übernehmen möchte, ist nicht ungewöhnlich. Möchtest du nämlich die gesetzliche Gewährleistung beim Händler in Anspruch nehmen, musst du nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorlag. In diesem Fall bleibt meist nur die Garantie, dies aber nach den Bedingungen des Herstellers.
 

nessor

New member
Die Bedingungen der Herstellers oder des Lieferanten? Ich habe das Handy ja nicht direkt beim Hersteller gekauft, sonder bei einem Zwischenhändler.
 
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