Unlautere Anbieter: Online-Verzeichnisse für Gewerbetreibende und Freiberuflern

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Unlautere Anbieter: Online-Verzeichnisse für Gewerbetreibende und Freiberuflern

Der Bundesanzeiger warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.

Nach Informationen des Bundesanzeigers erhalten Unternehmen und Institutionen immer wieder „Angebote“ oder „Bescheide“ auf Grundlage von zuvor im Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachungen über ihr Unternehmen bzw. ihre Institution. Angeboten werden unter anderem die Eintragung der Daten in ein Register und der Abruf von eingetragenen Daten. Für die Aufnahme in ein solches Register und für das Recht zum Abruf der Daten wird die Zahlung eines Betrages bzw. eine Eintragungsgebühr gefordert.

Der Bundesanzeiger empfiehlt sich bei Erhalt solcher Schreiben an die Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale zu wenden.............weiter und zur liste im link
 
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