Gewerbeauskunft-Zentrale- GWE: neue Entwicklung am AG Düsseldorf

schnippewippe

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GWE: neue Entwicklung am AG Düsseldorf
23.8.2012: Abteilung 40 C des AG Düsseldorf gibt pro-GWE-Rechtsprechung auf

die Richterin Junius erklärte heute in einer Gerichtsverhandlung sinngemäß, dass sie jetzt nach dem neuen BGH-Urteil VII ZR 262/11 ihre bisherige Rechtsprechung (40 C 8543/11) aufgebe und nunmehr urteilen würde, dass die Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale nicht besteht. Die GWE Wirtschaftsinformations GmbH ließ daraufhin ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen.

Dies steht auch im Einklang zum derzeit üblichen Hergang am AG Düsseldorf: die GWE verzichtet auf Forderungen, wenn man sie verklagt.

zum vollständigen Artikel mit vielen Updates und Informationen zur Gewerbeauskunft-Zentrale---------------------weiter im link
Werde mal die einzelnen Themen hier mit einstellen.

http://www.echte-abzocke.de/telefon...rale-erlaesst-gerichtliche-mahnbescheide.html

http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/3033-gewerbeauskunft-zentrale-de.html

http://www.echte-abzocke.de/compute...kunft-zentrale-mysterioes-wechselnde-agb.html

http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/2920-r-verklagt-die-gewerbeauskunft-zentrale-de.html

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...skunftszentrale-des-gelben-branchenbuchs.html
 

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Landgericht Gießen entscheidet pro Gewerbeauskunft-Zentrale!?


Landgericht Gießen entscheidet pro Gewerbeauskunft-Zentrale!?


Die GWE GmbH frohlockt in Sachen Gewerbeauskunft-Zentrale mit einem neuen Urteil: In aktuellen Schreiben wird darauf hingewiesen:

Ganz aktuell haben die Gerichte entschieden, z.B. das Landgericht Gießen mit Urteil vom 05.07.2012 (AZ 5 O 312/12) [...] dass alle Einwände [...] unberechtigt sind [...]

Da ich bei Entscheidungen zum Thema immer hinterher bin und die hier benannte Entscheidung neu und bisher unbekannt ist, habe ich bei Gericht umgehend die Entscheidung angefordert – und heute erhalten. Und in der Tat sieht das Landgericht einen Vertragsschluss, aber ob ich das so ernst nehmen soll ist eine andere Frage.

Hier hat nämlich niemand geklagt, der nicht zahlen wollte, sondern jemand hat eine einstweilige Verfügung beantragt, derzufolge in dem Internet-Verzeichnis die streitgegenständlichen Daten des Unternehmens nicht weiter gelistet werden sollten. Dieser Antrag ist m.E. schon damit zurück zu weisen, dass öffentliche geschäftliche Daten immer gelistet werden können. Gleichwohl hat sich das Landgericht mit dem Vertragsschluss beschäftigt und stellt dazu kurzerhand fest:.
...............................weiter dazu im link
 

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Gewerbeauskunft-Zentrale: Klageentwurf als Zahlungsmotivation


Gewerbeauskunft-Zentrale: Klageentwurf als Zahlungsmotivation

Ein Mandant hat sich hier gemeldet: Die GWE GmbH hat in Sachen Gewerbeauskunft-Zentrale.de beschlossen, dass man sich “unabhängig der beauftragten Anwälte” noch einmal direkt bei meiner Mandantschaft meldet. Sprich: Es wurde nicht an mich geschrieben, sondern man hat ein Fax an die Gegenseite geschickt, mit dem man nun anbietet, gegen Zahlung von 375 Euro die Sache insgesamt aus der Welt zu schaffen. Und damit das auch nachhaltig wirkt, hat man gleich einen Klageentwurf beigefügt, der angeblich demnächst eingereicht wird. Selbst meinem Mandanten als juristischen Laien fiel dabei belustigt auf, dass man zwar vorher einen Anwalt schreiben ließ, jetzt auch mit Klageerhebung durch den Anwalt “droht”, gleichwohl in dem Klageentwurf keine Prozessbevollmächtigten benannt sind. Inwiefern die laut Entwurf an das Amtsgericht München zu richtende Klage dort nach den letzten desaströsen Entscheidungen erfolgreich sein soll, bleibt das Geheimnis der Gegenseite.

Von meiner Seite ist mitzuteilen, dass hier nunmehr Schluss ist. Die inzwischen zahlreichen hier laufenden Mandate in Sachen GWE GmbH werden nunmehr der Reihe nach als negative Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Düsseldorf aufschlagen. ....................aus dem link
Weiter Links zum Thema auf deren Seite im link
 

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Gewerbeauskunft-Zentrale: Rechtsanwalt Hofheinz hat Mandate niedergelegt

Gewerbeauskunft-Zentrale: Rechtsanwalt Hofheinz hat Mandate niedergelegt

Eine kurze – und zu erwartende – Mitteilung: Die Rechtsanwaltskanzlei Hofheinz hat hierhin mit Schreiben vom 29.08.2012 mitgeteilt, dass in allen bearbeiteten Sachen “Gewerbeauskunft-Zentrale.de” das Mandat niedergelegt wurde und weitere Post in Zukunft nur noch an die GWE GmbH direkt zu richten ist.

Damit ist derzeit wieder einmal kein Rechtsanwalt für die GWE GmbH bestellt. ........................weiter im link
 

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Die GWE-GmbH versendet erneut massenhaft behördlich aussehende Schreiben mit bereits bestehenden und öffentlich zugänglichen voreingetragenen Daten der Adressaten. Dies ist jedoch maskierte Werbung für ein Abo ohne Geschäftsbeziehung zum Adressaten.

Die Firma, die gem. Impressum dahinter steht, ist eine GWE-Wirtschaftsinformations GmbH:

GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, Hauptstr. 34. 40597 Düsseldorf, GF: Sebastian Cyperski, HRB: 62320 AG Düsseldorf, StNr.: 106/5710/0309.

Die GWE GmbH versucht unmittelbar nach zeitnahen Mahnungen über eine Firma namens

Deutsche Direkt Inkasso GmbH, DDI, Toyota-Allee 99, 50858 Köln, GF: Nadine Pistorius, HRB 73348 AG Köln, StNr. 223/5804/6188

das Inkasso zu forcieren. Es verwundert, daß Briefe beider Firmen Stempel der gleichen Frankierungsmaschine aufweisen.

Weiterhin vertrat neuerdings ein Rechtsanwalt namens

Kay Hofheinz, Altenberger Str. 19 – 21, 50668 Köln

die GWE. Bezeichnenderweise wenden sich alle drei Probanden parallel, nach einander oder sogar direkt an meine Mandanten, obwohl allen bekannt ist, daß der vertretungsberechtigte Rechtsanwalt zustellungsbevollmächtigt ist. Dieses unübliche und unseriöse Vorgehen dient der Verunsicherung des Geschädigten und soll ihn offenbar mürbe machen. Flankiert wird dies mit „Vergleichsangeboten“, obwohl alle Anschreiben von totaler Überzeugung bezüglich der Rechtmäßigkeit des abgeschlossenen Vertrages strotzen.

Herr Hofheinz hat sogar Mahnbescheide beim AG Hagen erwirkt, ohne mich als vertretenden Anwalt der Gegenseite zu bezeichnen. Diesen Mahnbescheiden wurde widersprochen............................weiter im link
Hier noch ein anderer Bericht. Hier wird auch noch einmal am Ende mitgeteilt, was es mit dem Urteil vom Landgericht Gießen wirklich auf sich hat.
Das tolle Angebot

"Wir haben uns daher entschlossen, die Hauptforderungen aus dem gültigen 2-Jahresvertrag in Höhe von 1.138,12 Euro auf 375,00 Euro im Falle eines Vergleichs zu reduzieren."

Dann wird noch vorgerechnet, dass das jetzt aber wirklich absolut unmittelbar bevorstehende gerichtliche Klageverfahren mehr als 2.000,00 Euro kosten würde. Um dieses Argument noch etwas deutlicher zu machen, wird auch noch eine vielseitige Klageschrift beigefügt, mit der der (unter der Berufungssumme liegende) Jahresbetrag in Höhe von 569,06 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz eingeklagt werden soll.

Der beigefügte Klageentwurf

Darin findet sich leider kein Sterbenswörtchen, dass immerhin der Bundesgerichtshof gerade festgestellt hat, dass diese Summen in vergleichbaren Angelegenheiten gerade nicht gefordert werden können (vgl. hierzu Bye-bye, Online-Branchenbuch-Abzocke und Branchenbuch Berg: Auch Gewerbetreibende dürfen mal flüchtig lesen). Aber das verwundert nicht.

Stattdessen wird das Formular minutiös auseinandergenommen, festgestellt, wie oft das Wort "Angebot" (vier Mal) und "Annahme" (drei Mal) verwendet werden, womit "dem Leser [...] mehrfach aufgezeigt und deutlich vor Augen geführt [wird], dass es sich um einen privatrechtlichen Vertragsschluss handelt, der durch Angebot und Annahme zustande kommt." Da kommt man sich vor wie im 1. Semester Jura.

Liest man den Klageentwurf durch, keimt in einem der Gedanke, dass alle möglichen Argumente, die gegen einen Vertragsschluss vorgebracht werden könnten, schon vorweg entkräftet werden soll - ein seltsames Verhalten, da man doch so eindeutig von einem wirksamen Vertrag ausgeht. Normalerweise überlässt man das Vorbringen der Gegenargumente nämlich dem Klagegegner.

Der Hinweis auf das Urteil des Landgerichts Gießen.....................weiter im link
 
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schnippewippe

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Jetzt werden die Gewerbe in Bad Freienwalde angeschrieben.

Internet-Auftritt entpuppt sich als Abzocke

Bad Freienwalde (MOZ) Eine Gewerbeauskunft-Zentrale aus Düsseldorf schickt gießkannenartig an Selbständige, Gewerbetreibende und Unternehmen der Region Formulare. Doch die versprochene Präsentation im Internet entpuppt sich als Abzocke.

Christian Brunnert, Gewerbetreibender aus Bad Freienwalde, ist einer der Empfänger eines solchen Schreibens. Doch er schickte es nicht zurück, sondern an die Lokalredaktion der Märkischen Oderzeitung. "Man muss die Unternehmer davor warnen", sagte Brunnert am heißen Draht der MOZ.

Ein anderer Geschäftsmann aus Bad Freienwalde, der nicht genannt werden möchte, fiel auf den Schwindel herein. "Die Formulare sehen genauso aus wie die des Gewerbezentralregisters", sagte er. Im Stress rund ums Altstadtfest habe er jedoch nicht richtig hingeschaut, das Formular ausgefüllt und einfach weggeschickt. Jetzt flatterte ihm zu seiner Überraschung eine Rechnung über 569 Euro ins Haus. Das Formular entpuppte sich als Vertrag, was aber nur dem Kleingedruckten auf der Rückseite zu entnehmen ist..................weiter im link
 

Isa

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Hallo,

jetzt werden auch die Selbstständigen im süddeutschen Raum (Waiblingen) angeschrieben. Habe heute auch so ein "amtlich" aussehendes Ding bekommen.

Ich hoffe, es reicht aus, es einfach zu ignorieren.
 

schnippewippe

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AW: Gewerbeauskunft-Zentrale- Nun schreibt die “Kanzlei für Wirtschaftsrecht

Gewerbeauskunft-Zentrale: Nun schreibt die “Kanzlei für Wirtschaftsrecht”

Nachdem Rechtsanwalt Hofheinz erst vor kurzem die Mandate in Sachen Gewerbeauskunft-Zentrale niedergelegt hatte, erlebte ich heute ein Deja-vu: Plötzlich erreichen mich anwaltliche Schreiben in hier laufenden Sachen (teilweise doppelt…), die auf den ersten Blick so aussehen, wie die damaligen Schreiben des Kollegen Hofheinz. ...................weiter im link
 

schnippewippe

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Gewerbeauskunft-Zentrale: Keine Gewerbeuntersagung für die GWE GmbH

Gewerbeauskunft-Zentrale: Keine Gewerbeuntersagung für die GWE GmbH
In der Sache hat sich das Verwaltungsgericht, dass bei einstweiligem Rechtsschutz lediglich summarisch prüft, mit den wesentlichen Aspekten auseinandergesetzt:

alleine Verstöße gegen zivil- und wettbewerbsrechtliche Verpflichtungen kommen grundsätzlich nicht als Untersagungsgrund in Betracht
Strafrechtliche Verfehlungen können zwar in Betracht kommen, hier aber hat die StA Düsseldorf zahlreiche Ermittlungsverfahren eingestellt – weswegen das VG von mangelnder strafrechtlicher Relevanz ausging
Sehr wohl aber kommt eine Untersagung in Betracht, wenn hartnäckig und in erheblichem Umfang wettbewerbsrechtliche Vorschriften missachtet werden
Letzteres ist der Knackpunkt: Zwar erkennt das Verwaltungsgericht, unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung

Dabei besteht kein Zweifel daran, dass die Antragstellerin mit ihrem in den Jahren 2010 und 2011 verwendeten Formularschreiben gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen hat.
Aber das Merkmal “hartnäckigkeit” wird beanstandet. Das mag für Betroffene wie Hohn klingen,.........................mehr darüber im link
 
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schnippewippe

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Aus dem Link oben

Heute Vormittag hat das Amtsgericht Düsseldorf in 7 Urteilen gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale entschieden:
Das ist doch Klasse. :thumbsup:
 

schnippewippe

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Nun versucht diese DDI-Inkassobude einmal mehr, unsere Mandantschaft mit heißer Luft zu erschrecken.

Das Ende vom Bericht

................................

...........Vorsorglicher Hinweis:
Wir übernehmen grundsätzlich keine Mandate für die Abwehr solcher Unsinnsforderungen. In den meisten Fällen reicht es nämlich aus, wenn die Angeschriebenen saubere zwei Löcher in die GWE-Inkasso-Post stanzen und die Schreiben noch nicht einmal ignorieren. Diese Sache dient hier lediglich unserer Unterhaltung.

@GWE:
Falls Sie irgendwann mal einen Strafverteidiger brauchen, weil man Ihnen gewerbsmäßigen Betrug oder Erpressung vorwirft, melden Sie sich doch bei uns. Wir können Ihnen sicherlich einen guten Strafverteidiger empfehlen.
 

schnippewippe

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AW: Gewerbeauskunft-Zentrale- GWE: Zusammenfassung von jurablogs.com

Dreiste Abzocke

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Vorsicht Falle: Eine Firma fordert von Erdinger Kleinunternehmern ihre Daten an, um sie in einem Internet-Verzeichnis zu veröffentlichen. Das kann ganz schön ins Geld gehen

Im Landkreis Erding sind mehrere Kleinunternehmer Opfer von betrügerischen Internetseiten-Betreibern geworden. Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit Sitz in Düsseldorf hat mit obskuren Methoden verschiedene Unternehmer aus allen Branchen dazu gebracht, ihre Firmendaten dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen - vordergründig kostenlos. Tatsächlich aber tragen die Kleinunternehmer mit der Anmeldung im Internet-Branchenverzeichnis gewerbeauskunft-zentrale.de einen finanziellen Schaden davon - eine typische Abofalle............weiter im link

Hier mal eine Zusammenfassung


GWE - Aktuelles zu Gwe bei JuraBlogs


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Gewerbeauskunft-Zentrale: Mahnschreiben sind wettbewerbswidrig

GWE lässt nicht locker :mad: Na dann ....

Gewerbeauskunft-Zentrale: Mahnschreiben sind wettbewerbswidrig

Mich wundert, dass die GWE Wirtschaftsinformationsges. mbH (im Folgenden: GWE) in ihren Formularen immer noch Düsseldorf als Gerichtsstand vereinbart. Denn die Luft dort wird immer dünner.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat schon gegen die Macher der Gewerbeauskunft-Zentrale entschieden. Ebenso das Landgericht und das Oberlandesgericht.

Jetzt erneut ein wettbewerbsrechtliches Verfahren, in dem das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 21.12.2012, Aktenzeichen: 38 O 37/12, der GWE untersagt hat, ihre "Kunden" mit Rechnungen, Mahnungen oder Inkassoschreiben zur Zahlung aufzufordern. Das meldet jedenfalls der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität.

Das Gericht ist laut Wettbewerbszentrale der Ansicht, beim Angebot der GWE handele es sich um eine "Vertragsfalle", deren Geschäftsmodell darin bestehe, nicht gerechtfertigte Forderungen einzutreiben. Hierin sah das Gericht einen Verstoß gegen § 3 Absatz 1 und § 4 Nr. 1 UWG. Danach handelt unlauter, ..................weiter im link
 
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