schnippewippe
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Verbraucherzentrale: Auch Erfolgshonorar genau regeln
"mit hoher Wahrscheinlichkeit" Das sagt ja schon Einiges aus !!!!! Es steht gar nicht fest, dass man erben wird.Von einem Nachlass im Wert von etwa 95.000 Euro schreibt eine Gesellschaft für Erbenermittlung aus Berlin Herrn G. aus Zeuthen, und er gehöre "mit hoher Wahrscheinlichkeit" zu den erbberechtigten Personen. Näheres teile man ihm mit, wenn er die beiliegende Honorarvereinbarung unterschrieben habe.