Testamente Zehn Irrtümer übers Erben

kruemeltee

Super-Moderator
das find ich ja auch genial ... obwohl ich mir das immer nicht vorstellen kann, daß es in unserer Familie eines Erbes wegen Streit geben sollte ... aber vorkommen soll das ja in den meisten aller Fällen. Danke für die Info ... :)

Gruß Maddin
 

Winnimaus

New member
Der meiste Streit zwischen den besten Familien entsteht doch erst dann wenn geerbt werden kann....Zu diesem Zeitpunkt kann man dann meist das wahre Gesicht der lieben Verwandtschaft entdecken....hab ich oft genug mitbekommen....
 

kruemeltee

Super-Moderator
der Spruch ist gut ... nur keine Geschäfte mach ...

ne, mal ernsthaft ... ich hab wirklich schon viel gehört, wo komplette Familien auseinander gebrochen sind nur weil der Opa gestorben ist und ein Haus hinterlassen hat und dann plötzlich der große Streit losging ... von überall kommen die plötzlich her ...

bei uns zu Hause (mein Opa hat noch einen Sohn aus erster Ehe, der regelmäßig einmal im Jahr anruft und fragt, ob Opa noch lebt) ist das ähnlich. Nur haben wir den bereits "ausgeschlossen", da vor nunmehr über 12 Jahren mein Opa auf die schlaue Idee kam, das Haus meiner Mom zu überschreiben (die mit Ihren Brüdern recht grün ist und nachträglich auch mit denen das Haus noch aufteilen würde). Nur kriegt von dem Haus der entfernte Sohn nichts ab ...

Gruß Maddin
 

Winnimaus

New member
tja..... wenn Ihr Euch da mal nicht täuscht, dass der Sohn aus erster Ehe vom Haus nix ab bekommt.... soo einfach ist das nämlich nicht....Da gibt´s einen sogenannten Pflichtteil den er beanspruchen könnte...Und dann muss Deine Mom und ihre Geschwister ihn notfalls auszahlen...
 

schnippewippe

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tja..... wenn Ihr Euch da mal nicht täuscht, dass der Sohn aus erster Ehe vom Haus nix ab bekommt.... soo einfach ist das nämlich nicht....Da gibt´s einen sogenannten Pflichtteil den er beanspruchen könnte...Und dann muss Deine Mom und ihre Geschwister ihn notfalls auszahlen...
Stimmt. Selbst wenn er vom Verstorbenen im Testament vom Erteil ausgeschlossen wurde. Leider.
Erbrecht, Erbschaftssteuer, Erbschein, Pflichtteil, Schenkungssteuer, Testament
 

niobe-1958

New member
Noch schlimmer ist es, wenn ein "Berliner Testament" existiert, von dem keiner der eigentlichen Erben etwas weiß:mad:

In einem "Berliner Testament" setzten dich die Ehepartner gegenseitig als Erbe ein. Knackpunkt: Das Testament kann nur gemeinschaftlich geändert werden!!! Soll heissen: Stirbt einer der Ehepartner, erbt der überlebende Partner (wie vorgesehen), danach die Erben laut gesetzlicher Erbfolge.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Noch schlimmer ist es, wenn ein "Berliner Testament" existiert, von dem keiner der eigentlichen Erben etwas weiß:mad:
:confused: Wie soll das geschehen??
Ein "Berliner Testament" ist ein Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern.
:confused:Wie soll man da nichts wissen?Es sei den man rdet nicht mehr miteinander....:p
Sollte ich das zeitliche segnen,dann will ich doch das meine Frau/Lebenspartner abgesichert ist.
Meine Nachkömmlinge,die gehen mir am A... vorbei.
Die sollen gefälligst selbst für Geld und Eigentum sorgen.
 

Winnimaus

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mit "eigentlichen Erben" sind unter anderem auch die Kinder gemeint.

Das Berliner Testament ist so konzipiert dass, so glaub ich, noch nicht mal die Witwe das Testament ändern kann, da ja eigentlich BEIDE dafür da sein müssten. Und die meisten wussten das nicht, dass wenn BEIDE zu Lebzeiten sich gegenseitig im Testament als Erben eingetragen haben, dass dieses nur geändert werden kann wenn BEIDE dieses dann auch widerrufen. Die Kinder, so meine ich, kommen erst dann ans Erbe ran, wenn dann auch der Ehepartner das Zeitliche gesegnet hat. Eher nicht.

Irgendwie sowas war das ....
 

niobe-1958

New member
Die Absicherung des Partners steht bei dem
Berliner Testament sicher im Vordergrund.
Wobei auch dann (von weiteren Erben) ein Pflichtteil
gefordert werden kann.

Allerdings kann sich im Laufe der Jahre einiges ändern.
Auch kann aufgrund des hohen Alters einiges in "Vergessenheit"
geraten.

Urenkel werden geboren.
Eigene Kinder sterben.
Die Enkel sollten nur einen Pflichtteil bekommen.

Habe da leider SEHR negative Erfahrungen
machen müssen.
 

kruemeltee

Super-Moderator
tja..... wenn Ihr Euch da mal nicht täuscht, dass der Sohn aus erster Ehe vom Haus nix ab bekommt.... soo einfach ist das nämlich nicht....Da gibt´s einen sogenannten Pflichtteil den er beanspruchen könnte...Und dann muss Deine Mom und ihre Geschwister ihn notfalls auszahlen...
schon klar ... aber nicht, wenn das Haus oder Vermögensteile 10 Jahre vor dem Tod überschrieben wurden ... dann gibts davon (also von dem was überschrieben wurde) nichts mehr ... lest Euch doch mal den Link durch ... das "Berliner Testament" wurde darin auch erwähnt ... und das warum ebenfalls :)

Gruß Maddin
 
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