Datenroaming ab 1. Juli

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Zeitig zum Anfang der Ferienzeit!!!

Neue Maßnahmen gegen „Rechnungsschocks“ beim Datenroaming ab 1. Juli und Senkung der Roaming-Höchstpreise
Ab 1. Juli 2010 brauchen sich die Verbraucher keine Sorgen mehr über extrem hohe Telefonrechnungen zu machen, wenn sie auf Reisen innerhalb der EU mit ihrem Handy oder Notebook über ein Mobilfunknetz ins Internet gehen. Dank der EU-Roamingvorschriften gilt für das Datenroaming ab 1. Juli 2010 automatisch eine Kostenobergrenze von 50 EUR zuzüglich MwSt. (sofern der Nutzer keine andere Kostenobergrenze gewählt hat, die höher oder niedriger sein kann). Die Betreiber sind verpflichtet, dem Nutzer eine Warnung zu schicken, sobald er 80 % der Kostenobergrenze für das Datenroaming erreicht hat. Wenn die Obergrenze erreicht ist, muss der Betreiber die Mobilfunk-Internetverbindung unterbrechen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Nutzung von Datenroamingdiensten im betreffenden Monat fortsetzen möchte.
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Quelle&mehr: europa.eu/Telekommunikation: neue Maßnahmen gegen „Rechnungsschocks“ beim Datenroaming ab 1. Juli
 
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